OLG Hamburg: Was bei der Grundpreisangabe auf eBay zu beachten ist!
Am 10. Oktober 2012 entschied das OLG Hamburg in der Rechtssache Az.: 5 U 274/11, dass ein Online-Händler auf derjenigen Website, auf der er seine Artikel bewirbt oder ver-kauft, sowohl auf der konkreten Verkaufsseite, als auch auf der Suchergebnisseite den Grundpreis des angebotenen Produktes in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben habe.