UWG - Schwarze Klausel Nr. 28 - Kinder haben das Kommando - Einflussnahme unerwünscht
Große, runde Augen, die ein bisschen traurig gucken und die Worte „Bitte Mama, bitte bitte kauf’ mir das Heft. Ich bin dann auch ganz lieb – den ganzen Tag!“. Selbst den strengsten Eltern fällt es schwer, hier jedes Mal nein zu sagen. Das weiß auch die Werbewelt. Daher versucht das Wettbewerbsrecht die Kinder aus der Schusslinie zu nehmen. Wer Kinder gezielt zum Kauf von Produkten auffordert, verstößt gegen die Schwarze Klausel Nr. 28 des UWG. Lesen dazu jetzt den [29. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .