LG München I: Cookie-Banner mit Ablehnungsmöglichkeit erst auf zweiter Ebene unzureichend!
Sie begegnen uns ständig und überall im Internet: Werbe- und Marketing- Cookies. Doch damit diese überhaupt gesetzt werden dürfen, muss der Nutzer einwilligen. Dies entschied sowohl der EuGH als auch der BGH. Das LG München I hat nun konkretisierend entschieden, dass Cookie-Banner mit einer Ablehnungsmöglichkeit auf erst zweiter Ebene unzulässig sind. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG München I in diesem Beitrag.