LG Frankfurt: Tracking-Cookies ohne Einwilligung auch bei technisch fehlerhaftem Cookie-Banner wettbewerbswidrig
Bereits der EuGH und der BGH haben entschieden, dass die Speicherung technisch nicht notwendiger Cookies die Einwilligung des Nutzers voraussetzt. Seit dem 01.12.2021 ist diese Einwilligungspflicht für technisch nicht notwendige Cookies auch gesetzlich in § 25 Abs.1 TTDSG festgeschrieben. Das LG Frankfurt stellte nun klar, dass Websitebetreiber auch im Falle eines fehlerhaften Cookie-Banners auf Unterlassung haften, wenn trotz ausgewählter Deaktivierung Tracking Cookies gesetzt werden.