Definition des Begriffs "Inverkehrbringen": Ausmaß und Bedeutung
Der Begriff des Inverkehrbringens ist in den letzten Jahren in Anbetracht der zunehmenden Zahl von europäischen Richtlinien und Verordnungen mit speziellen Vorgaben für Hersteller immer bedeutsamer geworden. Denn viele der darin enthaltenen verbindliche Regelungen betreffen nur solche Produkte, die tatsächlich 'in Verkehr gebracht' werden. Doch was genau bedeutet die Bezeichnung des 'Inverkehrbringens' - und existiert überhaupt eine einheitliche, allgemein gültige Definition für sämtliche Anwendungsbereiche der EU-Vorschriften? Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den teils unterschiedlichen Begrifflichkeiten des unscheinbaren Tatbestands und stellt neben einem generellen Überblick über die Rechtsfolgen und die produktspezifischen Kriterien einen allgemeinen Definitionsversuch bereit.