EU-Bauproduktenverordnung

Die einzelnen Verfahrensschritte in der Praxis, die zur Leistungserklärung des Herstellers gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO) führen
18.09.2013, 20:50 Uhr | EU-Bauproduktenverordnung

Die einzelnen Verfahrensschritte in der Praxis, die zur Leistungserklärung des Herstellers gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO) führen
Die einzelnen Verfahrensschritte in der Praxis, die zur Leistungserklärung des Herstellers gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO) führen

Das überaus komplizierte System der Konformitätsbescheinigung von Bauprodukten gemäß der EU-Bauproduktenverordnung überfordert vor allem kleinere und mittlere Betriebe, die Bauprodukte herstellen. Dem Hersteller von Bauprodukten soll daher eine Art Leitfaden an die Hand gegeben werden, welche Entscheidungsschritte in der Praxis bis zur Abgabe einer Leistungserklärung zu beachten sind.

System der Konformitätsbescheinigung von Bauprodukten im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
18.09.2013, 20:48 Uhr | EU-Bauproduktenverordnung

System der Konformitätsbescheinigung von Bauprodukten im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
System der Konformitätsbescheinigung von Bauprodukten im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)

In der EU-Bauproduktenverordnung selber werden die Anforderungen an Bauprodukte nicht geregelt. Die EU-Bauproduktenverordnung verweist auf ein Konformitätsverfahren mit verschiedenen Systemklassen, in das nationale Zertifizierungsstellen unterschiedlich stark eingebunden werden. Im Folgenden werden dieses Konformitätsverfahren und die im Anhang der EU-Bauproduktenverordnung beschriebenen verschiedenen Systemklassen im Rahmen des Konformitätsverfahrens näher erläutert. Näher erklärt wird auch die Rolle der nationalen Zertifzierungsstellen.

Aufgaben und Pflichten der Wirtschaftsakteure Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
13.09.2013, 08:49 Uhr | EU-Bauproduktenverordnung

Aufgaben und Pflichten der Wirtschaftsakteure Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Aufgaben und Pflichten der Wirtschaftsakteure Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Die entscheidende Rolle beim Inverkehrbringen von Bauprodukten, die den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen, kommt nicht den Behörden sondern den Wirtschaftsakteuren Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler zu. Das Konformitätsverfahren für Bauprodukte sowie Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung, die alleine in der Verantwortung der beteiligten Wirtschaftsakteure liegen, sollen sicherstellen, dass Bauprodukte den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen. Die Wirtschaftsakteure tragen daher eine enorme Eigenverantwortlichkeit. Die IT-Recht-Kanzlei will die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler) beraten, welche Aufgaben und Pflichten sie beim Inverkehrbringen von Bauprodukten gemäß der EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011 zu beachten haben.

Die CE-Kennzeichnung gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) Nr. 305/2011
13.09.2013, 08:38 Uhr | EU-Bauproduktenverordnung

Die CE-Kennzeichnung gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) Nr. 305/2011
Die CE-Kennzeichnung gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) Nr. 305/2011

Bereits mit der Leistungserklärung gemäß EU-Bauproduktenverordnung erklärt der Hersteller, dass sein Bauprodukt den einschlägigen EU-Vorschriften entspricht. Nach außen wird diese Leistungserklärung mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung verbindlich, die in der Anwendung der EU-Rechtssystematik bereits bekannt ist. Für die verantwortlichen Akteure wie Hersteller und Importeur sind daher die Regeln zur CE-Kennzeichnung gemäß der Bauproduktenverordnung bedeutsam, die im Folgenden näher erläutert werden sollen.

Leistungserklärung für Bauprodukte als zentrale Bestimmung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
09.09.2013, 14:10 Uhr | EU-Bauproduktenverordnung

Leistungserklärung für Bauprodukte als zentrale Bestimmung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Leistungserklärung für Bauprodukte als zentrale Bestimmung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Die EU-Bauproduktenverordnung hat sich in ihrer Systematik an die allgemeinen EU-Vorschriften zur Konformität und zur CE-Kennzeichnung angenähert. Die Konformität von Bauprodukten mit den EU-Vorschriften wird nicht von den Behörden erklärt sondern die verantwortlichen Akteure in der Wertschöpfungskette, insbesondere der Hersteller erklären eigenverantwortlich, dass die von ihnen in den Verkehr gebrachten Bauprodukte den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen. Diese Konformitätserklärung wird durch die sogenannte Leistungserklärung umgesetzt. Die Leistungserklärung ist daher die zentrale Bestimmung der Bauproduktenverordnung. Es ist daher insbesondere für den Hersteller wichtig zu wissen, was durch die Leistungserklärung geregelt wird und was insbesondere der Hersteller bei der Leistungserklärung zu beachten hat.

Einführung in das Thema der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
09.09.2013, 12:44 Uhr | EU-Bauproduktenverordnung

Einführung in das Thema der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Einführung in das Thema der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Die neue EU-Bauproduktenverordnung betrifft den Bausektor, einer der Schlüsselindustrien der Europäischen Union. Hersteller, Importeur und Händler müssen sich auf diese Verordnung, die in wichtigen Punkten die alte Rechtslage verändert, einstellen. Um was geht es bei der EU-Bauproduktenverordnung, ab wann und in welchen Ländern gilt die Bauproduktenverordnung, muss die EU-Bauproduktenverordnung in deutsches Recht umgesetzt werden? Gelten für die Bauproduktenverordnung die allgemeinen EU-Konformitätsregeln und die Regeln zur CE-Kennzeichnung? Gibt es Bauprodukte, die ausschließlich deutschen Vorschriften unterliegen? Hierzu finden Sie im folgenden Antworten.

EU-Bauproduktenverordnung: Neue Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten
27.08.2013, 11:58 Uhr | EU-Bauproduktenverordnung

EU-Bauproduktenverordnung: Neue Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten
EU-Bauproduktenverordnung: Neue Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten

Die neue EU-Bauproduktenverordnung betrifft den Bausektor, einer der Schlüsselindustrien der Europäischen Union. Hersteller, Importeur und Händler müssen sich auf diese Verordnung, die in wichtigen Punkten die alte Rechtslage verändert, einstellen. Die IT-Recht-Kanzlei gibt über diese neue Verordnung in ihrem aktuellen Beitrag einen systematischen und möglichst vollständigen Überblick aus der Sicht des betroffenen Herstellers, Importeurs und Händlers.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © rangizzz - Fotolia.com · Bild 2) © Dark Vectorangel - Fotolia.com · Bild 3) © Rudie - Fotolia.com · Bild 4) © teracreonte - Fotolia.com · Bild 5) © Tonis Pan - Fotolia.com · Bild 6) © vege - Fotolia.com · Bild 7) © Aamon - Fotolia.com
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei