OLG München: Händler dürfen Entgelte für Zahlungen via PayPal und Sofortüberweisung berechnen
Das OLG München hat mit Urteil vom 10.10.2019 (Az. 29 U 4666/18) entschieden, dass die Berechnung eines Entgelts für die Nutzung der Zahlungsmöglichkeiten Sofortüberweisung und PayPal nicht gegen das in § 270a BGB normierte „Surcharging-Verbot“ verstößt. Dies hatte das LG München I in erster Instanz noch anders gesehen. Dessen Urteil wurde nun aber vom OLG München aufgehoben.