Gebühren bei bestimmten Zahlarten

OLG München: Entgelte für PayPal und Sofortüberweisung?

Das OLG München hat entschieden, dass die Berechnung eines Entgelts für die Nutzung der Zahlungsmöglichkeiten Sofortüberweisung und PayPal nicht gegen das in § 270a BGB normierte „Surcharging-Verbot“ verstößt. Dies hatte das LG München I in erster Instanz noch anders gesehen. Dessen Urteil wurde nun aber vom OLG München aufgehoben.

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Der BGH hat heute über die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Verwendung von Klauseln über Zahlungsmodalitäten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens entschieden.

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