Bier in Wein, das lass sein: Getränk mit Bockbierwürze darf nicht als „Glühwein“ bezeichnet werden
Für die Inhaltsstoffe von Wein gelten besondere europarechtliche Regelungen. Die entsprechende EU-Verordnung legt dabei ganz klar fest, dass Glühwein nur aus Wein, Süßungsmitteln und Gewürzen bestehen darf. Dass das Endprodukt bei Beigabe von Bockbierwürze nicht als „Glühwein“ bezeichnet und vertrieben werden darf, entschied jüngst das LG München I. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.