Europäischer Fernabsatz
FAQ: Rechte & Pflichten des Online-Händlers bei (vermeintlichem) Nichterhalt von Sendungen + Muster für Mandanten
Die (behauptete) Nichtzustellung von Sendungen ist im Online-Handel eine der Hauptursachen für Streitigkeiten. Was gilt aber rechtlich, wenn der Verbraucher behauptet, es sei nicht geliefert worden? Wer muss was beweisen? Was muss der Händler tun und was darf er verlangen? Was hat es mit den viel diskutierten „eidesstattlichen Versicherungen“ auf sich? Diese und weitere Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in den folgenden FAQ und stellt Mandanten ein hilfreiches Muster bereit.
Die (behauptete) Nichtzustellung von Sendungen ist im Online-Handel eine der Hauptursachen für Streitigkeiten. Was gilt aber rechtlich, wenn der Verbraucher behauptet, es sei nicht geliefert worden? Wer muss was beweisen? Was muss der Händler tun und was darf er verlangen? Was hat es mit den viel diskutierten „eidesstattlichen Versicherungen“ auf sich? Diese und weitere Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in den folgenden FAQ und stellt Mandanten ein hilfreiches Muster bereit.
Zugangs- und Auftragsbestätigung im Online-Handel: Zweck, Erforderlichkeit und Inhalt + Muster
Im E-Commerce geben Kunden mit der Bestellung regelmäßig nur ein Angebot für eine Vertragsschluss ab, das der Händler nach Prüfung von Warenbestand und Kundenliquidität annehmen kann. Als maßgebliche Annahmeerklärung kann eine sogenannte „Auftragsbestätigung“ dienen. Doch welche Elemente muss sie enthalten und wie unterscheidet sie sich von einer Bestelleingangs- bzw. Zugangsbestätigung? Antworten sowie Muster für eine Zugangs- sowie eine Auftragsbestätigung liefert dieser Beitrag.
Im E-Commerce geben Kunden mit der Bestellung regelmäßig nur ein Angebot für eine Vertragsschluss ab, das der Händler nach Prüfung von Warenbestand und Kundenliquidität annehmen kann. Als maßgebliche Annahmeerklärung kann eine sogenannte „Auftragsbestätigung“ dienen. Doch welche Elemente muss sie enthalten und wie unterscheidet sie sich von einer Bestelleingangs- bzw. Zugangsbestätigung? Antworten sowie Muster für eine Zugangs- sowie eine Auftragsbestätigung liefert dieser Beitrag.
Ab 2026: Neue umweltbezogene Handlungs- und Informationspflichten im E-Commerce
Im Rahmen des EU-Green-Deal, der die Ressourceneffizienz und ökologische Wettbewerbsfähigkeit in der EU maximieren soll, rückt eine neue EU-Richtlinie umweltbezogene Werbeaussagen und vorvertragliche Hinweise über die Reparier- und Austauschbarkeit in den Fokus. Ab 2026 werden Online-Händler dadurch mit diversen neuen Handlungs- und Informationspflichten konfrontiert.
Im Rahmen des EU-Green-Deal, der die Ressourceneffizienz und ökologische Wettbewerbsfähigkeit in der EU maximieren soll, rückt eine neue EU-Richtlinie umweltbezogene Werbeaussagen und vorvertragliche Hinweise über die Reparier- und Austauschbarkeit in den Fokus. Ab 2026 werden Online-Händler dadurch mit diversen neuen Handlungs- und Informationspflichten konfrontiert.
Print on Demand: Ratgeber zu rechtlichen Besonderheiten und gesetzlichen Pflichten
Print-on-Demand-Geschäftsmodelle sind für Online-Händler attraktiv, weil eine nachfragebasierte Auftragsabwicklung Bevorratungskosten spart und die Auslagerung von Produktion und Lagerhaltung eigenen logistischen Aufwand entbehrlich werden lässt. Allerdings sehen sich Print-on-Demand-Händler beim Outsourcing von Indruckgabe und Lieferung mit vertraglichen Besonderheiten und Anforderungen aus diversen Rechtsgebieten konfrontiert. Was im Online-Print-on-Demand-Geschäft rechtlich zu beachten ist, zeigt dieser Beitrag.
Print-on-Demand-Geschäftsmodelle sind für Online-Händler attraktiv, weil eine nachfragebasierte Auftragsabwicklung Bevorratungskosten spart und die Auslagerung von Produktion und Lagerhaltung eigenen logistischen Aufwand entbehrlich werden lässt. Allerdings sehen sich Print-on-Demand-Händler beim Outsourcing von Indruckgabe und Lieferung mit vertraglichen Besonderheiten und Anforderungen aus diversen Rechtsgebieten konfrontiert. Was im Online-Print-on-Demand-Geschäft rechtlich zu beachten ist, zeigt dieser Beitrag.
Zweifel an der Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte? Lieferantenbestätigung einholen!
Der Warenverkehr mit Verbraucherprodukten unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher Verpflichtungen, deren Umfang meist von der jeweiligen Produktkategorie abhängt. Bei Nichteinhaltung sieht das Gesetz ein Vertriebsverbot auf allen Handelsstufen vor. Wir stellen unseren Mandanten eine Muster-Verkehrsfähigkeitsbestätigung zur Gegenzeichnung durch Lieferanten bereit.
Der Warenverkehr mit Verbraucherprodukten unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher Verpflichtungen, deren Umfang meist von der jeweiligen Produktkategorie abhängt. Bei Nichteinhaltung sieht das Gesetz ein Vertriebsverbot auf allen Handelsstufen vor. Wir stellen unseren Mandanten eine Muster-Verkehrsfähigkeitsbestätigung zur Gegenzeichnung durch Lieferanten bereit.
Wertersatz für eine nicht (mehr) vorhandene oder kaputte Originalverpackung im Widerrufsfall?
Nicht selten kommt es vor, dass Verbraucher nach Ausübung des Widerrufsrechts die Ware ohne die originale Verkaufsverpackung zurücksenden und dem Händler damit die Weiterverkäuflichkeit empfindlich erschweren. Immerhin wird sich ein Produkt ohne Originalverpackung regelmäßig nur noch als günstigere B-Ware verkaufen lassen. Der folgende Beitrag erörtert, inwiefern Händler Wertverluste infolge des Fehlens von Originalverpackungen vom Verbraucher nach den Vorschriften des Wertersatzes erstattet verlangen können.
Nicht selten kommt es vor, dass Verbraucher nach Ausübung des Widerrufsrechts die Ware ohne die originale Verkaufsverpackung zurücksenden und dem Händler damit die Weiterverkäuflichkeit empfindlich erschweren. Immerhin wird sich ein Produkt ohne Originalverpackung regelmäßig nur noch als günstigere B-Ware verkaufen lassen. Der folgende Beitrag erörtert, inwiefern Händler Wertverluste infolge des Fehlens von Originalverpackungen vom Verbraucher nach den Vorschriften des Wertersatzes erstattet verlangen können.
EU-Verordnung über entwaldungsfreie Landwirtschaftsprodukte: Neue Rechtspflichten für alle Marktakteure ab Dezember 2024
Um innerhalb der EU einen effektiven Waldschutz durchzusetzen, gilt ab dem 30.12.2024 in der EU eine neue Verordnung, die die Einfuhr, Ausfuhr und den Handel mit Rohstoffen und Erzeugnissen aus Waldschädigung verbietet. Zur effektiven Durchsetzung schafft die Verordnung ein neues Pflichtprogramm aus Sorgfalts-, Dokumentations- und Prüfanforderungen mit bestimmten Privilegien für KMUs. Was Marktakteure nach der neuen Verordnung wann und wie umzusetzen und zu beachten haben, zeigt dieser Beitrag.
Um innerhalb der EU einen effektiven Waldschutz durchzusetzen, gilt ab dem 30.12.2024 in der EU eine neue Verordnung, die die Einfuhr, Ausfuhr und den Handel mit Rohstoffen und Erzeugnissen aus Waldschädigung verbietet. Zur effektiven Durchsetzung schafft die Verordnung ein neues Pflichtprogramm aus Sorgfalts-, Dokumentations- und Prüfanforderungen mit bestimmten Privilegien für KMUs. Was Marktakteure nach der neuen Verordnung wann und wie umzusetzen und zu beachten haben, zeigt dieser Beitrag.
Frage des Tages: Geoblocking von Nicht-EU-Nutzern auf Internetpräsenzen zulässig?
Innerhalb der EU ist es seit 2018 verboten, Nutzern anderer Herkunft den Zugang zu Online-Präsenzen zu verwehren und mithin Zugangsbeschränkungen durch sogenanntes Geoblocking einzurichten. Doch wie steht es um Nutzer aus Nicht-EU-Drittstaaten? Können durch technische Mittel etwa Seitenzugriffe aus der Schweiz oder den USA zulässig unterbunden werden? Antwort gibt dieser Beitrag.
Innerhalb der EU ist es seit 2018 verboten, Nutzern anderer Herkunft den Zugang zu Online-Präsenzen zu verwehren und mithin Zugangsbeschränkungen durch sogenanntes Geoblocking einzurichten. Doch wie steht es um Nutzer aus Nicht-EU-Drittstaaten? Können durch technische Mittel etwa Seitenzugriffe aus der Schweiz oder den USA zulässig unterbunden werden? Antwort gibt dieser Beitrag.
LG Berlin: Textilkennzeichnung auf finaler Bestellseite verpflichtend
Händler sind im Fernabsatz mit Verbrauchern einer Fülle an Informationspflichten ausgesetzt, die nicht nur den Online-Auftritt als solchen, sondern auch die angebotenen Produkte betreffen. So ist gesetzlich etwa eine Information über die wesentlichen Produkteigenschaften vorgeschrieben, zu denen bei Textilien insbesondere die Materialzusammensetzung zählt. Dass wesentliche Eigenschaften nicht nur auf Produktdetailseiten, sondern auch auf der finalen Bestellseite unmittelbar darzustellen sind, bestätigte jüngst das LG Berlin.
Händler sind im Fernabsatz mit Verbrauchern einer Fülle an Informationspflichten ausgesetzt, die nicht nur den Online-Auftritt als solchen, sondern auch die angebotenen Produkte betreffen. So ist gesetzlich etwa eine Information über die wesentlichen Produkteigenschaften vorgeschrieben, zu denen bei Textilien insbesondere die Materialzusammensetzung zählt. Dass wesentliche Eigenschaften nicht nur auf Produktdetailseiten, sondern auch auf der finalen Bestellseite unmittelbar darzustellen sind, bestätigte jüngst das LG Berlin.
Webshop-Betreiber nicht identisch mit Verkäufer – Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Beim Verkauf von Waren über einen eigenen Online-Shop (kein Online-Marktplatz) ist der im Impressum genannte Betreiber des Online-Shops üblicherweise identisch mit dem Verkäufer, verkauft also in eigenem Namen über den von ihm selbst betriebenen Online-Shop. In der Praxis kann es aber auch die Konstellation geben, dass der im Impressum genannte Betreiber des Online-Shops nicht identisch mit dem Verkäufer ist, die im Shop angebotenen Waren also von einer anderen Person/Firma veräußert werden. Was bei dieser Konstellation aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, erläutern wir im folgenden Beitrag.
Beim Verkauf von Waren über einen eigenen Online-Shop (kein Online-Marktplatz) ist der im Impressum genannte Betreiber des Online-Shops üblicherweise identisch mit dem Verkäufer, verkauft also in eigenem Namen über den von ihm selbst betriebenen Online-Shop. In der Praxis kann es aber auch die Konstellation geben, dass der im Impressum genannte Betreiber des Online-Shops nicht identisch mit dem Verkäufer ist, die im Shop angebotenen Waren also von einer anderen Person/Firma veräußert werden. Was bei dieser Konstellation aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, erläutern wir im folgenden Beitrag.
Gestaltung des Online-Shops: In welchen Fällen ist eine Checkbox erforderlich?
Händler, die einen Online-Shop betreiben, müssen bei der Gestaltung des Shops auch in rechtlicher Hinsicht einige Dinge beachten. Hierzu gehört etwa die Einholung von Einwilligungserklärungen des Kunden für bestimmte Zwecke. Dies wird in der Praxis zumeist mithilfe von so genannten Checkboxes umgesetzt, bei denen der Kunde für den jeweiligen Zweck einen vorformulierten Text bestätigen kann, indem er dort mit der Mouse - bzw. bei mobilen Geräten mit dem Finger - ein Häkchen setzt. Doch für welche Fälle und an welcher Stelle im Shop muss der Händler überhaupt eine solche Checkbox vorhalten?
Händler, die einen Online-Shop betreiben, müssen bei der Gestaltung des Shops auch in rechtlicher Hinsicht einige Dinge beachten. Hierzu gehört etwa die Einholung von Einwilligungserklärungen des Kunden für bestimmte Zwecke. Dies wird in der Praxis zumeist mithilfe von so genannten Checkboxes umgesetzt, bei denen der Kunde für den jeweiligen Zweck einen vorformulierten Text bestätigen kann, indem er dort mit der Mouse - bzw. bei mobilen Geräten mit dem Finger - ein Häkchen setzt. Doch für welche Fälle und an welcher Stelle im Shop muss der Händler überhaupt eine solche Checkbox vorhalten?
EuGH: Keine Vergütung und kein Wertersatz für erbrachte Dienstleistung bei fehlender Widerrufsbelehrung
Kürzlich hat der EuGH auf eine Vorlagefrage des LG Essen hin entschieden, dass im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung jeglicher Ersatzanspruch des Unternehmers gegen den Verbraucher ausgeschlossen ist. Dies gelte auch für den Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht erst nach Erfüllung eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags ausübt.
Kürzlich hat der EuGH auf eine Vorlagefrage des LG Essen hin entschieden, dass im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung jeglicher Ersatzanspruch des Unternehmers gegen den Verbraucher ausgeschlossen ist. Dies gelte auch für den Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht erst nach Erfüllung eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags ausübt.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Welche Wirtschaftsverbände dürfen abmahnen?
Neben Wettbewerbern dürfen in Deutschland auch bestimmte Wirtschaftsverbände in eigenem Namen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Allerdings sind hierzu aufgrund einer Gesetzesänderung im Dezember 2020 insbesondere nur noch solche Wirtschaftsverbände berechtigt, die in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b UWG oder in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) eingetragen sind. Fehlt es an einer solchen Eintragung, kann dies auch Auswirkungen auf die Geltendmachung von Ansprüchen haben, die auf Gerichtstiteln beruhen, welche bereits vor der Gesetzesänderung erwirkt wurden, wie eine aktuelle Gerichtsentscheidung des OLG Hamm zeigt.
Neben Wettbewerbern dürfen in Deutschland auch bestimmte Wirtschaftsverbände in eigenem Namen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Allerdings sind hierzu aufgrund einer Gesetzesänderung im Dezember 2020 insbesondere nur noch solche Wirtschaftsverbände berechtigt, die in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b UWG oder in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) eingetragen sind. Fehlt es an einer solchen Eintragung, kann dies auch Auswirkungen auf die Geltendmachung von Ansprüchen haben, die auf Gerichtstiteln beruhen, welche bereits vor der Gesetzesänderung erwirkt wurden, wie eine aktuelle Gerichtsentscheidung des OLG Hamm zeigt.
EuGH: Angabe des Links zur Webseite reicht im B2B-Bereich für Einbeziehung von AGB aus
AGB sind im elektronischen Geschäftsverkehr essentiell, um einerseits vertragliche Informationspflichten zu erfüllen und andererseits weitmöglichst zu eigenen Gunsten vom gesetzlichen Leitbild abzuweichen. Damit AGB aber wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, muss die andere Partei mit ihrer Geltung grundsätzlich einverstanden sein. Ob im B2B-Bereich bei einem schriftlichen Vertrag die Angabe des Links, mit dem die AGB aufgerufen werden können, zur Einbeziehung reicht, entschied jüngst der EuGH. Lesen Sie im Folgenden mehr zum Urteil.
AGB sind im elektronischen Geschäftsverkehr essentiell, um einerseits vertragliche Informationspflichten zu erfüllen und andererseits weitmöglichst zu eigenen Gunsten vom gesetzlichen Leitbild abzuweichen. Damit AGB aber wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, muss die andere Partei mit ihrer Geltung grundsätzlich einverstanden sein. Ob im B2B-Bereich bei einem schriftlichen Vertrag die Angabe des Links, mit dem die AGB aufgerufen werden können, zur Einbeziehung reicht, entschied jüngst der EuGH. Lesen Sie im Folgenden mehr zum Urteil.
LG Frankfurt a.M.: Exklusivpreise für „Amazon-Prime“-Mitglieder kennzeichnungspflichtig
Mit Vorteilsmitgliedschaften wie „Amazon Prime“ haben Unternehmen die Möglichkeit, Kunden an sich zu binden. Der Kunde zahlt einen monatlichen Beitrag und profitiert im Gegenzug von exklusiven Vorteilen wie zum Beispiel besonderen Angeboten. Was aber passiert, wenn das Unternehmen, das mit diesen exklusiven Angeboten wirbt, diese nicht als solche für Vorteilsmitglieder kenntlich macht, entschied das LG Frankfurt a.M..
Mit Vorteilsmitgliedschaften wie „Amazon Prime“ haben Unternehmen die Möglichkeit, Kunden an sich zu binden. Der Kunde zahlt einen monatlichen Beitrag und profitiert im Gegenzug von exklusiven Vorteilen wie zum Beispiel besonderen Angeboten. Was aber passiert, wenn das Unternehmen, das mit diesen exklusiven Angeboten wirbt, diese nicht als solche für Vorteilsmitglieder kenntlich macht, entschied das LG Frankfurt a.M..
OLG Frankfurt a.M.: Irreführung durch fehlerhafte Preisangabe nach Mitarbeiterirrtum
Ein online angegebener Preis, der objektiv zu niedrig und daher falsch ist, stellt grundsätzliche eine wettbewerbswidrige Irreführung dar. Ob dies aber auch für den Fall gilt, dass ein Mitarbeiter aufgrund eines Eingabefehlers versehentlich einen falschen Preis ausweist, musste jüngst das OLG Frankfurt a.M. beurteilen. Lesen Sie im Folgenden mehr zur Entscheidung.
Ein online angegebener Preis, der objektiv zu niedrig und daher falsch ist, stellt grundsätzliche eine wettbewerbswidrige Irreführung dar. Ob dies aber auch für den Fall gilt, dass ein Mitarbeiter aufgrund eines Eingabefehlers versehentlich einen falschen Preis ausweist, musste jüngst das OLG Frankfurt a.M. beurteilen. Lesen Sie im Folgenden mehr zur Entscheidung.
Start der Marktplätze Kaufland.cz und Kaufland.sk: (Welche) Rechtstexte benötigt?
Der Launch zweier neuer Kaufland-Marktplätze in Tschechien und der Slowakei steht unmittelbar bevor. Händler können sich bereits jetzt auf Kaufland.cz und Kaufland.sk registrieren und ihre Shops vorbereiten. Im Angesicht des baldigen Go-Live klärt dieser Beitrag die Frage, ob für das tschechische und slowakische Pendant von Kaufland.de Rechtstexte erforderlich sind und wie diese ausgestaltet sein müssen.
Der Launch zweier neuer Kaufland-Marktplätze in Tschechien und der Slowakei steht unmittelbar bevor. Händler können sich bereits jetzt auf Kaufland.cz und Kaufland.sk registrieren und ihre Shops vorbereiten. Im Angesicht des baldigen Go-Live klärt dieser Beitrag die Frage, ob für das tschechische und slowakische Pendant von Kaufland.de Rechtstexte erforderlich sind und wie diese ausgestaltet sein müssen.
Bier in Wein, das lass sein: Getränk mit Bockbierwürze darf nicht als „Glühwein“ bezeichnet werden
Für die Inhaltsstoffe von Wein gelten besondere europarechtliche Regelungen. Die entsprechende EU-Verordnung legt dabei ganz klar fest, dass Glühwein nur aus Wein, Süßungsmitteln und Gewürzen bestehen darf. Dass das Endprodukt bei Beigabe von Bockbierwürze nicht als „Glühwein“ bezeichnet und vertrieben werden darf, entschied jüngst das LG München I. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
Für die Inhaltsstoffe von Wein gelten besondere europarechtliche Regelungen. Die entsprechende EU-Verordnung legt dabei ganz klar fest, dass Glühwein nur aus Wein, Süßungsmitteln und Gewürzen bestehen darf. Dass das Endprodukt bei Beigabe von Bockbierwürze nicht als „Glühwein“ bezeichnet und vertrieben werden darf, entschied jüngst das LG München I. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
FAQ zur Ablieferung von eBook-Pflichtexemplaren bei staatlichen Bibliotheken
Vor allem im Do-it-yourself- sowie im Coaching- und Seminarbereich stehen selbst verlegte elektronische Schriftwerke hoch im Kurs und werden in Form von Anleitungen, Leitfäden und Ratgebern gehandelt. Unbekannt ist vielen eBook-Autoren hierbei aber, dass ihre Werke zur Archivierung grundsätzlich bei der deutschen Nationalbibliothek und je nach Standort gegebenenfalls auch bei der Landesbibliothek des Wohnsitzbundeslandes als sog. „Pflichtexemplare“ abzuliefern sind. Was es mit dieser Ablieferungspflicht auf sich hat und wie sie umzusetzen ist, zeigen wir in diesen FAQ.
Vor allem im Do-it-yourself- sowie im Coaching- und Seminarbereich stehen selbst verlegte elektronische Schriftwerke hoch im Kurs und werden in Form von Anleitungen, Leitfäden und Ratgebern gehandelt. Unbekannt ist vielen eBook-Autoren hierbei aber, dass ihre Werke zur Archivierung grundsätzlich bei der deutschen Nationalbibliothek und je nach Standort gegebenenfalls auch bei der Landesbibliothek des Wohnsitzbundeslandes als sog. „Pflichtexemplare“ abzuliefern sind. Was es mit dieser Ablieferungspflicht auf sich hat und wie sie umzusetzen ist, zeigen wir in diesen FAQ.
LG München I: Kennzeichnung gebrauchter Ware nur mit „Refurbished Certificate“ ist unlautere Irreführung
Gebrauchte Produkte bringen sowohl Vor- als auch Nachteile. Einerseits lässt sich beim Preis sparen, andererseits ist ein gewisses Risiko bezüglich der Funktionsfähigkeit und Lebensdauer hinzunehmen. Weil ein vorheriger Gebrauch im E-Commerce vor der Lieferung aber grundsätzlich nicht zu erkennen ist, besteht eine Aufklärungspflicht über einen solchen Zustand. Dass dieser der bloße Hinweis auf ein „Refurbished Certificate“ nicht hinreichend nachkommt, entschied das LG München I in einem nun veröffentlichten Urteil.
Gebrauchte Produkte bringen sowohl Vor- als auch Nachteile. Einerseits lässt sich beim Preis sparen, andererseits ist ein gewisses Risiko bezüglich der Funktionsfähigkeit und Lebensdauer hinzunehmen. Weil ein vorheriger Gebrauch im E-Commerce vor der Lieferung aber grundsätzlich nicht zu erkennen ist, besteht eine Aufklärungspflicht über einen solchen Zustand. Dass dieser der bloße Hinweis auf ein „Refurbished Certificate“ nicht hinreichend nachkommt, entschied das LG München I in einem nun veröffentlichten Urteil.
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