Oftmals Datenschutzprobleme beim Umgang mit Kundendaten beim Unternehmensverkauf
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat kürzlich Verkäufer und Käufer eines Unternehmens wegen eines Verstoßes gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften im Umgang mit Kundendaten mit einem erheblichen - mittlerweile unanfechtbaren - Bußgeld belegt.