Digital Services Act (DSA)

Was bedeutet der Digital Services Act für Webshops?

Viele Online-Dienste fragen sich, ob der Digital Services Act auf sie Anwendung findet und welchen konkreten neuen Pflichten sie nun unterliegen. Diese Frage stellt sich auch für klassische Webshops, insbesondere wenn sie auch über eine Kommentar- oder Bewertungsfunktion verfügen. Wir haben die Rechtslage analysiert und das Ergebnis in diesem Beitrag zusammengefasst.

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Wieder mal was Neues: Die Selbstbescheinigung des Plattformhändlers

Plattformverkäufer aufgepasst: Aufgrund gesetzlicher Änderungen zum 17.02.2024 werden Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, etsy, Kaufland usw. sehr zeitnah eine sogenannte Selbstbescheinigung des Unternehmers verlangen, damit die Plattformen den neuen gesetzlichen Anforderungen nachkommen können. Worum es dabei geht und was zu tun ist, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Neue Pflichten für Hosting-Anbieter nach der EU-Verordnung über digitale Dienste

Zum 17.02.2024 wird die Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) EU-weit wirksam. Sie regelt unter anderem diverse Pflichten für Anbieter von Hosting-Leistungen, was sich gegebenenfalls auch auf die AGB solcher Anbieter auswirken kann. Wir haben dies zum Anlass genommen, unsere AGB für Hosting-Anbieter zu überarbeiten.

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Hosting: Muster-Informationen zur Moderation und Beschränkung von Kundeninhalten

Am 17.02.2024 trat die EU-weite Verordnung über digitale Dienste (DSA) in Kraft. Sie verpflichtet unter anderem Hosting-Anbieter zu transparenter Information über eingerichtete Maßnahmen zur Moderation und Beschränkung von Nutzerinhalten. Für Mandanten, die Webhosting anbieten und Inhalte moderieren, sperren oder beschränken, stellen wir passende Musterinformationen bereit.

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