Informationspflichten für Dienstleister

Impressumpflicht für Dienstleistungserbringer im Internet: notwendige Erweiterungen nach der Dienstleistung-Informationspflichtverordnung?

Impressumpflicht für Dienstleistungserbringer im Internet: notwendige Erweiterungen nach der Dienstleistung-Informationspflichtverordnung?
Impressumpflicht für Dienstleistungserbringer im Internet: notwendige Erweiterungen nach der Dienstleistung-Informationspflichtverordnung?

Allgemein bekannt ist, dass jeder geschäftsmäßige Internetauftritt die Einbindung eines vollständigen Impressums voraussetzt. Für Online-Händler ergeben sich die wesentlichen Pflichtangaben hierbei grundsätzlich aus dem Telemediengesetz. Online-Dienstleistungserbringer sind demgegenüber aber auch den Informationspflichten eines besonderen Rechtsakts, der Dienstleistungsinformationsverordnung, unterworfen. Ob diese Verordnung Dienstleistungserbringer im Internet insofern zu einer Erweiterung ihrer Impressumsangaben zwingt, klärt die IT-Recht Kanzlei im folgenden Beitrag.

Dienstleister aufgepasst! Neue Verordnung zu Informationspflichten gilt ab 17.05.2010

Dienstleister aufgepasst! Neue Verordnung zu Informationspflichten gilt ab 17.05.2010
Dienstleister aufgepasst! Neue Verordnung zu Informationspflichten gilt ab 17.05.2010

Die Fülle an Informationspflichten gegenüber Kunden scheint nicht genug, der Gesetzgeber legt nach: Am 17.05.2010 tritt die neue „Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer“ in Kraft. Zu einer Vereinfachung führt das nicht, denn die auch bisherigen Informationspflichten bleiben weiter bestehen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit Bußgeldern und Abmahnungen rechnen….

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