Kündigungsbutton bei Online-Verträgen – Häufig mangelhafte Umsetzung in der Praxis
Seit dem 01.07.2022 gilt in Deutschland die Pflicht zur Vorhaltung einer elektronischen Kündigungsroutine bei bestimmten Verträgen, die mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden und die auf die Begründung eines Dauerschuldverhältnisses gerichtet sind, das den Unternehmer zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet. Diese Verpflichtung wird in der Praxis häufig übersehen oder mangelhaft umgesetzt, was zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen kann. In diesem Beitrag wollen wir die wichtigsten Grundsätze dieser Regelung nochmals ins Gedächtnis rufen.