LG Düsseldorf zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei Anfertigung nach Kundenspezifikation
Im Fernabsatz steht Verbrauchern ein umfangreiches Widerrufsrecht zu, das sie zur grundlosen Rückabwicklung des Kaufvertrags binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware befähigt. Einen Ausschluss des Widerrufsrecht sieht das Gesetz in §312d Abs. 4. Nr. 1 BGB allerdings vor, wenn Ware verkauft wird, die den speziellen Bedürfnissen oder Vorgaben des einzelnen Verbrauchers entsprechend angefertigt wurde (Kundenspezifikation). Auf Grundlage dieser Norm hat das LG Düsseldorf nun mit Urteil vom 12.02.2014 (Az.: 23 S 111/13) entschieden, dass bei der Bestellung eines Sofas mit personalisierter Farbwahl das Widerrufsrecht des Verbrauchers wegen Kundenspezifikation entfällt.