Ab dem 01.07.2022: Kündigungsbutton für zahlreiche Dauerschuldverhältnisse im elektronischen Geschäftsverkehr erforderlich
Ab dem 01.07.2022 wird durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge eine neue Pflicht zur Vorhaltung einer Kündigungsroutine bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr geschaffen. Betroffene Online-Händler sollten die neuen Anforderungen rechtzeitig technisch umsetzen (lassen), um sich nicht dem Risiko einer Abmahnung auszusetzen.