Verkauf von lebenden Tieren

Verkauf von Haustieren über das Internet

Haustiere dürfen grundsätzlich auch im Online-Handel verkauft werden, nur nicht durch jeden. Welche rechtlichen Vorgaben dabei zu beachten sind, haben wir in diesem Beitrag zusammengetragen.

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LG Lübeck: Zum Schadensersatz für „mangelhafte“ Haustiere

Der Handel mit Haustieren ist nach dem Gesetz weitgehend so zu behandeln, wie der Handel mit Waren. Dass dies auch bei der Geltendmachung von kaufrechtlichen Mängelrechten gilt, zeigt ein aktuelles Urteil des LG Lübeck.

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Online-Handel mit lebenden Tieren soll stärker reguliert werden

Deutschland ist einer der wichtigsten Staaten für den Transit von Wildtieren sowie einer der Hauptabsatzmärkte für gehandelte Wildtierarten. Die bestehenden Regelungen scheinen der aktuellen Bundesregierung aber nicht ausreichend zu sein.

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Der Verkauf von Haustieren im Internet

Dürfen Tiere über das Internet verkauft werden? Und falls ja, wer darf Haustiere verkaufen und welche rechtlichen Voraussetzungen sind dabei zu beachten?

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LG Magdeburg: Mängelrechte gelten auch beim Tierkauf

Die 2. Zivilkammer des LG Magdeburg als Berufungsgericht hat mit Urteil vom 05.10.2011 (Az.: 2 S 117/11) entscheiden, dass auch beim Tierkauf dem Verkäufer grundsätzlich die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt werden muss.

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