Handlungsanleitungen
DSGVO: Handlungsanleitung für rechtsichere Weitergabe von Kundendaten an Paketdienstleister zur Lieferabstimmung
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Die reibungslose Zustellung der Versandware ist für Kunden und damit auch für den Händler ein wichtige Sache. Damit die Ware gut beim Kunden ankommt ist die Kommunikation zwischen Versandunternehmen und Kunde wichtig – damit diese Kommunikation überhaupt zulässigerweise stattfinden darf, muss der Händler vorab vom Kunden die Einwilligung zur Kontaktaufnahmen des Versandunternehmens einholen. Wie geht sowas? Die Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei beherrscht natürlich den entsprechenden rechtmäßigen Hinweis hierzu - unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wie und wo der Einwilligungstext aber im Bestellprozess des Onlineshops aussehen und stehen muss, erklärt diese Handlungsanleitung.
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Die reibungslose Zustellung der Versandware ist für Kunden und damit auch für den Händler ein wichtige Sache. Damit die Ware gut beim Kunden ankommt ist die Kommunikation zwischen Versandunternehmen und Kunde wichtig – damit diese Kommunikation überhaupt zulässigerweise stattfinden darf, muss der Händler vorab vom Kunden die Einwilligung zur Kontaktaufnahmen des Versandunternehmens einholen. Wie geht sowas? Die Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei beherrscht natürlich den entsprechenden rechtmäßigen Hinweis hierzu - unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wie und wo der Einwilligungstext aber im Bestellprozess des Onlineshops aussehen und stehen muss, erklärt diese Handlungsanleitung.
Verkaufsratgeber: Rechtliche Fallen beim Verkauf bestimmter Produkte
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Im Rahmen unserer anwaltlichen Praxis werden wir immer wieder mit Abmahnungen von Online-Händlern konfrontiert, die sich auf Fehler im Zusammenhang mit bestimmten Produkttypen beziehen. Wir haben dies zum Anlass genommen, die nachfolgende Checkliste für bestimmte Produkttypen zu erstellen, die nach unseren Erkenntnissen einem besonders hohen Abmahnrisiko unterliegen. Dabei sind wir insbesondere auf die Punkte eingegangen, die in der Praxis bei bestimmten Produkten immer wieder falsch gemacht werden und damit zu Abmahnungen führen können.
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Im Rahmen unserer anwaltlichen Praxis werden wir immer wieder mit Abmahnungen von Online-Händlern konfrontiert, die sich auf Fehler im Zusammenhang mit bestimmten Produkttypen beziehen. Wir haben dies zum Anlass genommen, die nachfolgende Checkliste für bestimmte Produkttypen zu erstellen, die nach unseren Erkenntnissen einem besonders hohen Abmahnrisiko unterliegen. Dabei sind wir insbesondere auf die Punkte eingegangen, die in der Praxis bei bestimmten Produkten immer wieder falsch gemacht werden und damit zu Abmahnungen führen können.
Musterschreiben: Erweiterung von Bildnutzungsrechten zur Unterlizenzierung an eBay gegenüber Herstellern (nun auch in englisch)
Zum 01.02.2018 wird die Handelsplattform eBay ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gewerbliche Verkäufer dahingehend anpassen, dass diese verpflichtet werden, sämtliche von ihnen auf der Plattform verwendeten Produktabbildungen zum Zwecke der Weiternutzung an eBay zu lizenzieren. Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Wir stellen unseren Mandanten mehrere Musterschreiben bereit, mit denen beim Bildrechteinhaber unter Hinweis auf die neue eBay-Richtlinie um eine Erweiterung des Nutzungsrechts mit Unterlizenzierungserlaubnis gebeten werden kann.
Zum 01.02.2018 wird die Handelsplattform eBay ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gewerbliche Verkäufer dahingehend anpassen, dass diese verpflichtet werden, sämtliche von ihnen auf der Plattform verwendeten Produktabbildungen zum Zwecke der Weiternutzung an eBay zu lizenzieren. Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Wir stellen unseren Mandanten mehrere Musterschreiben bereit, mit denen beim Bildrechteinhaber unter Hinweis auf die neue eBay-Richtlinie um eine Erweiterung des Nutzungsrechts mit Unterlizenzierungserlaubnis gebeten werden kann.
Handlungsanleitung zur Hinterlegung von Versandkosteninformationen bei Amazon.de (wegen aktueller Problematik „Löschung durch Amazon“)
Amazon.de scheint derzeit bei vielen Händlern die von diesen hinterlegten Versandkosteninformationen zu löschen, was dann eine Abmahngefahr verursacht. Exklusiv für Update-Service Mandanten: Die IT-Recht Kanzlei stellt eine Handlungsanleitung zur Verfügung, die ein rechtssicheres Anbieten über Amazon auch weiterhin ermöglicht.
Amazon.de scheint derzeit bei vielen Händlern die von diesen hinterlegten Versandkosteninformationen zu löschen, was dann eine Abmahngefahr verursacht. Exklusiv für Update-Service Mandanten: Die IT-Recht Kanzlei stellt eine Handlungsanleitung zur Verfügung, die ein rechtssicheres Anbieten über Amazon auch weiterhin ermöglicht.
Muster: Rückerstattungsangebot wegen Lieferunmöglichkeit
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Oftmals stellt sich erst nach einer Bestellung heraus, dass der gewünschte Artikel nicht mehr lieferbar ist und vom Händler auch nicht in zumutbarer Weise anderweitig beschafft werden kann. Wird dem Händler aus diesem Grund die Erfüllung des Kaufvertrags unmöglich, entfällt für den Käufer gleichsam die Zahlungsverpflichtung. Etwaig bereits gezahlte Beträge sind ihm zurückzuerstatten. Für solche Fälle stellt die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten ab sofort ein hilfreiches Muster zum professionellen Umgang mit den Kunden zur Verfügung.
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Oftmals stellt sich erst nach einer Bestellung heraus, dass der gewünschte Artikel nicht mehr lieferbar ist und vom Händler auch nicht in zumutbarer Weise anderweitig beschafft werden kann. Wird dem Händler aus diesem Grund die Erfüllung des Kaufvertrags unmöglich, entfällt für den Käufer gleichsam die Zahlungsverpflichtung. Etwaig bereits gezahlte Beträge sind ihm zurückzuerstatten. Für solche Fälle stellt die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten ab sofort ein hilfreiches Muster zum professionellen Umgang mit den Kunden zur Verfügung.
Datenschutz: Kunde verlangt Löschung seiner Daten
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Grundsätzlich können Kunden nach dem Datenschutzrecht die Löschung ihrer beim Händler gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Allerdings besteht kein unbeschränkter Löschungsanspruch. Von Gesetzes wegen sind Händler dazu verpflichtet, bestimmte Daten sechs bzw. zehn Jahre lang aufzubewahren. Konsequenterweise schränkt das Datenschutzrecht den Löschungsanspruch der Betroffenen dementsprechend ein. Wie geht man nun mit Kunden um, welche die Löschung ihrer Daten wünschen? Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten ein hilfreiches Muster zum professionellen Umgang mit solchen Kunden zur Verfügung.
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Grundsätzlich können Kunden nach dem Datenschutzrecht die Löschung ihrer beim Händler gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Allerdings besteht kein unbeschränkter Löschungsanspruch. Von Gesetzes wegen sind Händler dazu verpflichtet, bestimmte Daten sechs bzw. zehn Jahre lang aufzubewahren. Konsequenterweise schränkt das Datenschutzrecht den Löschungsanspruch der Betroffenen dementsprechend ein. Wie geht man nun mit Kunden um, welche die Löschung ihrer Daten wünschen? Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten ein hilfreiches Muster zum professionellen Umgang mit solchen Kunden zur Verfügung.
Musterformular: Nutzungsvereinbarung für Bild und Text
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Bild oder Text sollte klar vertraglich geregelt sein, um Missverständnisse zwischen Rechteinhaber dieser Werke und Nutzer zu vermeiden. Gerne stellt die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten ein deutsch- wie auch englischsprachiges Vertragsmuster "Nutzungsvereinbarung Bild/Text" zur Verfügung, dass von Rechteinhabern und Nutzern gleichermaßen für die Regelungen zur Internetnutzung verwendet werden kann.
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Bild oder Text sollte klar vertraglich geregelt sein, um Missverständnisse zwischen Rechteinhaber dieser Werke und Nutzer zu vermeiden. Gerne stellt die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten ein deutsch- wie auch englischsprachiges Vertragsmuster "Nutzungsvereinbarung Bild/Text" zur Verfügung, dass von Rechteinhabern und Nutzern gleichermaßen für die Regelungen zur Internetnutzung verwendet werden kann.
Musterschreiben: Paketverlust nach Zustellung beim Nachbarn
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Begleitend zum News-Beitrag über die rechtlichen Probleme bei Paketverlusten in der Sphäre des Nachbarn im Falle einer sogenannten Ersatzzustellung hat die IT-Recht Kanzlei hilfreiche Musterformulierungen erstellt.
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Begleitend zum News-Beitrag über die rechtlichen Probleme bei Paketverlusten in der Sphäre des Nachbarn im Falle einer sogenannten Ersatzzustellung hat die IT-Recht Kanzlei hilfreiche Musterformulierungen erstellt.
FAQ zu Pflichtinformationen nach Entstehen einer Streitigkeit - § 37 VSBG
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Seit dem 01.02.2017 gilt in Deutschland eine neue Informationspflicht für Unternehmer, die mit Verbrauchern Verträge abschließen. Nach dem neuen § 37 VSBG hat der Unternehmer den Verbraucher u. a. auf eine für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn die Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag durch den Unternehmer und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte. In diesem Zusammenhang haben uns in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen von Mandanten erreicht. Wir haben dies zum Anlass genommen einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) rund um dieses Thema zu erstellen.
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Seit dem 01.02.2017 gilt in Deutschland eine neue Informationspflicht für Unternehmer, die mit Verbrauchern Verträge abschließen. Nach dem neuen § 37 VSBG hat der Unternehmer den Verbraucher u. a. auf eine für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn die Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag durch den Unternehmer und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte. In diesem Zusammenhang haben uns in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen von Mandanten erreicht. Wir haben dies zum Anlass genommen einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) rund um dieses Thema zu erstellen.
Neue Informationspflichten ab dem 01.02.2017 für AGB und Impressum
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt allen Online-Händler, die mit Verbrauchern (B2C) Geschäfte tätigen, ab dem 01.02.2017 in den AGB sowie dem Impressum darüber zu informieren, ob an einer alternativen Streitbeilegung teilgenommen wird oder eben nicht. Lesen Sie hierzu die aktuelle Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei.
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt allen Online-Händler, die mit Verbrauchern (B2C) Geschäfte tätigen, ab dem 01.02.2017 in den AGB sowie dem Impressum darüber zu informieren, ob an einer alternativen Streitbeilegung teilgenommen wird oder eben nicht. Lesen Sie hierzu die aktuelle Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei.
Ab dem 01.02.2017: Den Verbraucher nach Streitentstehung informieren? Kein Problem mit der Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei!
Ab dem 01.02.2017 müssen Online-Händler ihre Kunden im Falle einer Streitigkeit mit bestimmten Pflichtinformationen zur alternativen Streitbeilegung versorgen. Jeder Online-Händler ist von dieser neuen Informationspflicht betroffen es spielt hierbei keine Rolle, ob sie an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen möchten oder nicht. Mit der neuen Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei bieten wir all unseren Mandanten eine leichte und sichere Lösung für die Einhaltung dieser neu eingeführten gesetzlichen Informaionspflicht!
Ab dem 01.02.2017 müssen Online-Händler ihre Kunden im Falle einer Streitigkeit mit bestimmten Pflichtinformationen zur alternativen Streitbeilegung versorgen. Jeder Online-Händler ist von dieser neuen Informationspflicht betroffen es spielt hierbei keine Rolle, ob sie an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen möchten oder nicht. Mit der neuen Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei bieten wir all unseren Mandanten eine leichte und sichere Lösung für die Einhaltung dieser neu eingeführten gesetzlichen Informaionspflicht!
Handlungsanleitung - Umsetzung der neuen Informationspflicht nach Streitentstehung mit Verbrauchern gemäß § 37 VSBG
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Ab dem 01.02.2017 haben Online-Händler, die mit Verbrauchern Geschäfte machen, ihre Kunden im Falle einer Streitigkeit mit bestimmten Pflichtinformationen zur alternativen Streitbeilegung zu versorgen. Diese Pflicht gilt grundsätzlich und unabhängig davon, ob der jeweilige Händler überhaupt zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten ab sofort eine einfache Handlungsanleitung + rechtssichere Formulierungsmuster zur Verfügung.
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Ab dem 01.02.2017 haben Online-Händler, die mit Verbrauchern Geschäfte machen, ihre Kunden im Falle einer Streitigkeit mit bestimmten Pflichtinformationen zur alternativen Streitbeilegung zu versorgen. Diese Pflicht gilt grundsätzlich und unabhängig davon, ob der jeweilige Händler überhaupt zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten ab sofort eine einfache Handlungsanleitung + rechtssichere Formulierungsmuster zur Verfügung.
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Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
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