Alternative Streitbeilegung: Informationspflichten für AGB und Impressum
Wir empfehlen Händlern, die Geschäfte mit Verbrauchern (B2C) tätigen, in ihren AGB sowie im Impressum klarzustellen, ob sie an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teilnehmen oder nicht.
Inhaltsverzeichnis
Seit dem 01.02.2017 müssen Sie
- in Ihren AGB und
- in Ihrem Impressum
zusätzlich darüber informieren, ob Sie an einer alternativen Streitbeilegung teilnehmen möchten oder nicht.
Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist in aller Regel freiwillig. Wir raten Ihnen derzeit dringend von der Teilnahme ab! Grund: Die hohen Kosten, die Sie zu tragen hätten.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie nicht an Streitbeilegungsverfahren teilnehmen möchten (empfohlen)
Bitte AGB aktualisieren
- Aktualisieren Sie Ihre AGB. Die in Ihrem Mandantenportal hinterlegten deutschen AGB entsprechen dem neuesten Stand und werden Ihnen automatisch in diversen Dateiformaten zur Verfügung gestellt. Es sind sämtliche Plattformen (Shop, eBay, Etsy, Amazon, DaWanda etc.) bzw. AGB betroffen, bei denen es um Verbrauchergeschäfte geht.
- Sollten Sie unsere AGB-Datenschnittstelle aktuell nutzen: Sie brauchen nichts weiter tun: Die mittels AGB-Datenschnittstelle übertragenen AGB aktualisieren sich automatisch.
Bitte Impressum ergänzen
→ 1. Ergänzen Sie Ihr Impressum um folgenden Satz:
"Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit."
Der vorgenannte Hinweis sollte zweckmäßigerweise direkt hinter oder unter dem Hinweis mit Link zur OS-Plattform erfolgen.
Orientieren Sie sich hierbei gerne an dem Impressum, welches wir hier in Ihrem Mandantenportal abgelegt haben.
→ 2. Beachten Sie, dass unsere AGB-Schnittstelle derzeit aus Sicherheitsgründen nicht die automatische Aktualisierung des Impressums unterstützt. Nehmen Sie die Änderungen in Ihrem Impressum daher bitte in jedem Fall manuell vor.
Wenn Sie an Streitbeilegungsverfahren teilnehmen möchten (hiervon raten wir derzeit ab)
Sie möchten trotz der Nachteile freiwillig an Streitbeilegungsverfahren teilnehmen?
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
1. Loggen Sie sich zunächst in Ihr Mandantenportal ein und klicken Sie auf das in Ihrem Mandantenportal hinterlegte Impressum.
2. Bitte klicken Sie folgende Option zur Streitschlichtung an:
"Sie erklären sich für eine solche Teilnahme generell bereit."
3. Ergänzen Sie nun Ihr Impressum auf Ihrer Internetpräsenz (etwa Shop, eBay, Dawanda etc.) um folgenden Satz:
"Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu jedoch bereit."
Der vorgenannte Hinweis sollte zweckmäßigerweise direkt hinter oder unter dem Hinweis mit Link zur OS-Plattform erfolgen.
4. Aktualisieren Sie anschließend direkt Ihre AGB. Sollten Sie unsere AGB-Schnittstelle im Einsatz haben, so geschieht dies automatisch.
Wenn Sie sich vertraglich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet haben
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren kommt für Sie nur dann in Betracht, wenn Sie sich hierzu vertraglich verpflichtet haben - etwa durch Mediations- bzw. Schlichtungsabreden oder aufgrund des Anschlusses an einen Verband / Verein, in dessen Satzung für alle Mitglieder eine Teilnahme an einer solchen Streitbeilegung vorgeschrieben ist.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
1. Loggen Sie sich zunächst in Ihr Mandantenportal ein und klicken Sie auf das in Ihrem Mandantenportal hinterlegte Impressum.
2. Bitte klicken Sie folgende Option zur Streitschlichtung an:
"Sie haben sich vertraglich verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen."
3. Ergänzen Sie nun Ihr Impressum auf Ihrer Internetpräsenz (etwa Shop, eBay, etc.) entsprechend der neuen Formulierung, die Sie Ihrem im Portal hinterlegten Impressum entnehmen können.
4. Aktualisieren Sie anschließend direkt Ihre AGB. Sollten Sie unsere AGB-Schnittstelle im Einsatz haben, so geschieht dies automatisch.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare