Neue Informationspflichten ab dem 01.02.2017 für AGB und Impressum

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt allen Online-Händler, die mit Verbrauchern (B2C) Geschäfte tätigen, ab dem 01.02.2017 in den AGB sowie dem Impressum darüber zu informieren, ob an einer alternativen Streitbeilegung teilgenommen wird oder eben nicht. Lesen Sie hierzu die nachfolgende Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei.
Inhaltsverzeichnis
Ab dem 01.02.2017 müssen Sie
- in Ihren AGB und
- in Ihrem Impressum
zusätzlich darüber informieren, ob Sie an einer alternativen Streitbeilegung teilnehmen möchten oder nicht.
Achtung:
- Es gibt keine (!) Übergangsfrist, die neuen Informationspflichten sind zwingend ab dem 01.02.2017 zu befolgen!
- Ferner sind sämtliche AGB und Impressen betroffen, so dass Sie die AGB und Impressen für alle von Ihnen genutzten Präsenzen wie nachfolgend geschildert anpassen müssen.
- Die internationalen Rechtstexte stehen Ihnen in der überarbeiteten Form erst ab dem 25.01.2017 zur Verfügung. Derzeit werden internationale Rechtstexte nicht von unserer Schnittstelle unterstützt.
Vorab noch ein paar wichtige Hinweise:
1) Der bereits nach der bisherigen Rechtslage erforderliche Hinweis mit Link zur OS-Plattform "Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr" wird hiervon nicht berührt, muss also auch weiterhin erfolgen, und
2) die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist in aller Regel freiwillig. Wir raten Ihnen derzeit dringend von der Teilnahme ab! Grund: Die hohen Kosten, die Sie zu tragen hätten.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
I. Wenn Sie nicht an Streitbeilegungsverfahren teilnehmen möchten (empfohlen)
Bitte AGB aktualisieren
- 1. Aktualisieren Sie Ihre AGB bis spätestens zum 31.01.2017. Die in Ihrem Mandantenportal hinterlegten deutschen AGB entsprechen bereits dem neuesten Stand und werden Ihnen automatisch in diversen Dateiformaten zur Verfügung gestellt. Es sind sämtliche Plattformen (Shop, eBay, Etsy, Amazon, DaWanda etc.) bzw. AGB betroffen, bei denen es um Verbrauchergeschäfte geht.
- 2. Sollten Sie unsere AGB-Datenschnittstelle aktuell nutzen: Sie brauchen nichts weiter tun: Die mittels AGB-Datenschnittstelle übertragenen AGB aktualisieren sich automatisch.
Bitte Impressum ergänzen
→ 1. Ergänzen Sie bis zum 31.01.2017 Ihr Impressum um folgenden Satz:
"Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit."
Der vorgenannte Hinweis sollte zweckmäßigerweise direkt hinter oder unter dem Hinweis mit Link zur OS-Plattform erfolgen.
Orientieren Sie sich hierbei gerne an dem Impressum, welches wir hier in Ihrem Mandantenportal abgelegt haben.
→ 2. Beachten Sie, dass unsere AGB-Schnittstelle derzeit aus Sicherheitsgründen nicht die automatische Aktualisierung des Impressums unterstützt. Nehmen Sie die Änderungen in Ihrem Impressum daher bitte in jedem Fall manuell vor.
Wichtige Hinweise:
- Sollten Sie aus Platzgründen Ihr Impressum (etwa bei eBay) nicht erweitern können: Für den Fall, dass Sie am 31. Dezember des vergangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben, brauchen Sie Ihr Impressum nicht zwingend zu ändern.
- In allen anderen Fällen raten wir - unabhängig von der Mitarbeiterzahl - dringend zur Ergänzung des Impressums nach obiger Anleitung. Dies begründen wir hier.
II. Wenn Sie an Streitbeilegungsverfahren teilnehmen möchten (hiervon raten wir derzeit ab)
Sie möchten trotz der Nachteile freiwillig an Streitbeilegungsverfahren teilnehmen?
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
1. Loggen Sie sich zunächst in Ihr Mandantenportal ein und klicken Sie auf das in Ihrem Mandantenportal hinterlegte Impressum.
2. Bitte klicken Sie folgende Option zur Streitschlichtung an:
"Sie erklären sich für eine solche Teilnahme generell bereit."
3. Ergänzen Sie nun Ihr Impressum auf Ihrer Internetpräsenz (etwa Shop, eBay, Dawanda etc.) um folgenden Satz:
"Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu jedoch grundsätzlich bereit."
Der vorgenannte Hinweis sollte zweckmäßigerweise direkt hinter oder unter dem Hinweis mit Link zur OS-Plattform erfolgen.
4. Aktualisieren Sie anschließend direkt Ihre AGB. Sollten Sie unsere AGB-Schnittstelle im Einsatz haben, so geschieht dies automatisch.
III. Wenn Sie sich vertraglich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet haben (dürfte nur selten vorkommen)
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren kommt für Sie nur dann in Betracht, wenn Sie sich hierzu vertraglich verpflichtet haben - etwa durch Mediations- bzw. Schlichtungsabreden oder aufgrund des Anschlusses an einen Verband / Verein, in dessen Satzung für alle Mitglieder eine Teilnahme an einer solchen Streitbeilegung vorgeschrieben ist.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
1. Loggen Sie sich zunächst in Ihr Mandantenportal ein und klicken Sie auf das in Ihrem Mandantenportal hinterlegte Impressum.
2. Bitte klicken Sie folgende Option zur Streitschlichtung an:
"Sie haben sich vertraglich verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen."
3. Ergänzen Sie nun Ihr Impressum auf Ihrer Internetpräsenz (etwa Shop, eBay, Dawanda etc.) entsprechend der neuen Formulierung, die Sie Ihrem im Portal hinterlegten Impressum entnehmen können.
4. Aktualisieren Sie anschließend direkt Ihre AGB. Sollten Sie unsere AGB-Schnittstelle im Einsatz haben, so geschieht dies automatisch.
Der vorgenannte Hinweis sollte zweckmäßigerweise direkt hinter oder unter dem Hinweis mit Link zur OS-Plattform erfolgen.
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