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Handlungsanleitung zur Hinterlegung von Versandkosteninformationen bei Amazon

Handlungsanleitung zur Hinterlegung von Versandkosteninformationen bei Amazon
4 min
Beitrag vom: 19.10.2017

Amazon.de scheint derzeit bei vielen Händlern die von diesen hinterlegten Versandkosteninformationen zu löschen, was dann eine Abmahngefahr verursacht. Diese Handlungsanleitung ermöglicht auch weiterhin ein rechtssicheres Anbieten über Amazon.

Informationen zu Versandkosten zwingend bereits vor Einleitung des Bestellvorgangs zu erteilen

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie als Verkäufer bei Amazon.de die anfallenden Versandkosten bereits zu dem Zeitpunkt angeben, in welchem der Interessent Ihre Ware in den virtuellen Warenkorb einlegen kann.

Eine Information über anfallende Versandkosten und deren Höhe erst im Rahmen des Bestellablaufs nach Einlegen der Ware in den Warenkorb bzw. erst im Checkout wäre zu spät und abmahnbar.

Bei Amazon.de ist bei einem Eigenversand durch den Verkäufer („FBM“) eine rechtzeitige Information über alle denkbaren Versandkosten in aller Regel nur dann möglich, wenn die Versandkosten auf der Verkäuferdetailseite (Bezeichnung „Amazon Verkäuferprofil: [Mitgliedsname]“) unter der dortigen Rubrik „Versand“ (siehe Abbildung) hinterlegt werden:

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Bitte beachten Sie dabei, dass Sie dabei für jedes von Ihnen angebotene Lieferland und für jedes angebotene Versandart (Standard / Express etc.) konkrete Versandkosten angeben müssen. Geben Sie bitte keinesfalls an, dass für eine Lieferung in bestimmte Länder oder bestimmte Versandarten die Versandkosten zu erfragen seien – hohe Abmahngefahr!

Zugleich sollten Sie auch angeben, in welche Länder eine Lieferung überhaupt erfolgen kann.

Ermöglichen Sie unterschiedliche Versandarten (z.B. Standardversand und Expressversand) und liefern zudem in verschiedene Länder, bietet es sich der Übersichtlichkeit halber an, gleich mit einer Versandkostentabelle zu arbeiten.

Derzeit löscht Amazon nach den Berichten unserer Mandanten in erheblichem Umfang vom jeweiligen Verkäufer hinterlegte Informationen zu den Versandkosten. Dies scheint sukzessive zu geschehen, so dass ihr Auftritt ggf. auch erst in Zukunft davon betroffen ist.

Diese Vorgehensweise schafft eine erhebliche Abmahngefahr für die betroffenen Händler, zumal Amazon die Händler gar nicht über die Entfernung dieser Inhalte zu informieren scheint

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So schaffen Sie Abhilfe und hinterlegen wieder die notwendigen Versandkostenangaben bei Amazon.de

1. Loggen Sie sich in Ihre Amazon Seller Central ein
2. Klicken Sie dort rechts oben auf den Punkt „Einstellungen“
3. Klicken Sie auf „Ihre Informationen und Richtlinien“
4. Klicken Sie auf „Versand“
5. Es erscheinen nun 2 Eingabefelder, in welche Sie Text bzw. eine Tabelle einfügen können.

Eingaben im oberen Eingabefeld („Hilfeinhalt zu Versandrichtlinien“) erscheinen auf der Verkäuferprofilseite dann im Reiter „Versand“ weiter unten unter „Versandrichtlinien“. Die Angaben zum Versand, insbesondere die jeweils anfallenden Versandkosten sollten von Ihnen daher im (auf dieser Seite) unteren Eingabefeld („Hilfeinhalt zu Versandtarifen“) eingegeben werden. Dortige Eingaben erscheinen auf der Verkäuferprofilseite dann im Reiter „Versand“ an erster Stelle unter der Überschrift „[Verkäufername] Versandkosten“.

6. Speichern Sie die Eingaben und kontrollieren Sie auf Ihrer Verkäuferprofilseite, ob dort nun die denkbaren Versandkosten angezeigt werden. Nach Angaben Amazons kann die Übernahme der Änderungen bis zu 24 Stunden in Anspruch nehmen.

Standardtext von Amazon stört

Allerdings halten wir den von Amazon.de dort nun standardmäßig darstellten Text (der wohl leider auch nicht entfernt werden kann) für in gewisser Weise widersprüchlich. Der Text lautet wie folgt:

„Die Versandkosten hängen von der ausgewählten Versandart sowie von Gewicht und Größe der Artikel ab.

So ermitteln Sie die anwendbaren Versandkosten für Artikel in Ihrem Einkaufswagen:
5. Wählen Sie Zur Kasse gehen aus.
6. Wählen Sie Ihre Lieferadresse aus oder fügen Sie sie hinzu.
7. Wählen Sie eine Versanddauer aus und klicken Sie auf Weiter.
8. Wählen Sie eine Zahlungsweise aus und klicken Sie auf Weiter.

Die Gesamtkosten für Versand und Bearbeitung werden unter Bestellungsübersicht angezeigt.“

Denn selbst wenn betroffene Verkäufer nun wie oben beschrieben Angaben zu den anfallenden Versandkosten hinterlegen, erscheint zugleich der vorstehende Text.

Dies könnte eine Irreführung beim Verbraucher dahingehend verursachen, dass er nun gar nicht weiß, was letztlich zutrifft. Sind die vom Verkäufer hinterlegten Versandkosten maßgeblich oder gilt vielmehr, dass er die Versandkosten erst wie unter den vorgenannten Ziffern 1 bis 4 beschrieben „ermitteln“ muss?

Allerdings dürfte ein dahingehendes Abmahnrisiko eher theoretischer Natur sein und deutlich unter demjenigen Abmahnrisiko anzusiedeln sein, welches besteht, wenn vom Verkäufer unter „Versand“ gar keine Versandkosten hinterlegt werden.

Auch Lieferzeitenangabe kann dort vorgenommen werden

Zudem empfiehlt es sich, unter der Rubrik „Versand“ zugleich auch die notwendigen Angaben zur Lieferzeit zu tätigen.

Hierfür bietet sich an, die Angaben zu den Lieferzeiten in dem Eingabefeld „Hilfeinhalt zu Versandrichtlinien“ zu hinterlegen.

Unseren Leitfaden zur Angabe von Lieferzeiten finden Sie gerne hier.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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