Wir bieten Händlern, die über eine eigene Website mit Unternehmern Verträge über Software-as-a-Service-Dienstleistungen abschließen, das Schutzpaket "Rechtssichere AGB für Software-as-a-Service (B2B)" an.
Dieses beinhaltet:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Datenschutzerklärung
- Widerrufsbelehrung
- Impressum
Über 100 Muster und Handlungsanleitungen runden das Rechtstexte-Paket ab.
Einfach und komfortabel
Die AGB für Software-as-a-Service sind auf Online-Verträge über Software-as-a-Service-Dienstleistungen zugeschnitten.
Die Rechtstexte können im Mandantenportal bequem heruntergeladen werden. Ob Integrationssupport, rechtliche Fragen oder auch individuelle Anpassungswünsche: Wir unterstützen Sie gerne!
IT-Recht Kanzlei steht für Qualität
Die IT-Recht Kanzlei ist seit 2004 tätig und Marktführer unter den Kanzleien im Bereich der dauerhaften Händlerbetreuung.
Unsere Fachanwälte stellen durch eine dauerhafte Qualitätssicherung die Aktualität und Rechtssicherheit der Rechtstexte sicher.
Sofort verfügbar und monatlich kündbar
Die Rechtstexte erhalten Sie unverzüglich nach Ihrer Bestellung. Es fallen selbstverständlich keine Einrichtungsgebühren an.
Darüber hinaus ist unser AGB-Pflege-Service monatlich zahlbar und jederzeit monatlich kündbar.
Was beinhalten die B2B-AGB für Software-as-a-Service?
Die AGB können von Unternehmern verwendet werden, die über eine eigene Website Software-as-a-Service-Dienstleistungen für Unternehmer anbieten und mit diesen entsprechende Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr (online) abschließen.
Dabei berücksichtigen die AGB die für Software-as-a-Service wesentlichen Punkte, insbesondere:
- Leistungen des Anbieters
- Vertragsschluss
- Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter
- Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden
- Pflichten des Kunden
- Moderation und Beschränkung von Inhalten
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
- Mängelhaftung
- Haftung
- Anwendbares Recht
Die AGB sind für den allgemeinen Einsatz im B2B-Bereich konzipiert. Sie sind nicht auf spezielle Anforderungen in besonders regulierten Branchen (z. B. Finanzdienstleistungen, kritische Infrastrukturen, Energieversorgung oder Gesundheitswesen) ausgelegt.
Dies betrifft insbesondere Anwendungsbereiche, in denen die EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security Directive 2) oder die EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) zur Anwendung kommen.
Die EU-Richtlinie NIS2 regelt Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Europäischen Union. Betroffen sind insbesondere mittlere und große Unternehmen in kritischen Bereichen (z. B. Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung).
Die EU-Verordnung DORA regelt die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor der Europäischen Union. DORA gilt für eine Vielzahl von Finanzunternehmen, wie z. B. Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Wertpapierfirmen und Versicherungsunternehmen, sowie für IKT-Drittdienstleister, die kritische Dienste für diese Unternehmen erbringen.
Noch weitere Fragen?
Unsere FAQ beantworten Ihnen häufig gestellte Fragen zu unseren abmahnsicheren Rechtstexten.
Sie haben weitere Fragen? Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für alle Fragen rund um unser Angebot zur Verfügung.
-
AGB
für Software-as-a-Service (B2B) -
€ 990 monatlich *
- Professionelle AGB
- Datenschutzerklärung
- Speziell konzipiert für Software-as-a-Service-Dienstleistungen
- Monatlich kündbar
- Selbstverständlich: Anwaltliche Haftung
*Preise zzgl. USt.