Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Frage des Tages: Worauf muss der Käufer bei der Verpackung der zurückzusendenden Ware achten und was droht bei Missachtung?

11.06.2021, 16:08 Uhr | Lesezeit: 3 min
Frage des Tages: Worauf muss der Käufer bei der Verpackung der zurückzusendenden Ware achten und was droht bei Missachtung?

Die Frage nach einer ordnungsgemäßen Verpackung der Ware für die Rücksendung stellt sich nicht nur im Rahmen der Rückabwicklung infolge eines Widerspruchs durch den Verbraucher. Auch nach einem Rücktritt des Verbrauchers von einem Kaufvertrag stellt sich bei der Rückabwicklung des Vertrags die Frage, wie der Käufer die Ware für die Rücksendung zu verpacken hat. Welche Pflichten den Verbraucher hier treffen und was bei Verstößen droht, lesen Sie in unserer Frage des Tages.

Was schuldet der Verbraucher im Rahmen der Rücksendung?

Wird ein Vertrag nach Widerruf oder Rücktritt rückabwickelt, muss der Verbraucher die Ware an den Verkäufer zurückschicken (auf die Ausnahme bei nicht paketversandfähigen Waren soll aus Vereinfachungsgründen nicht näher eingegangen werden).

Der Verbraucher trifft eine so genannte Schickschuld, hiernach muss der Verbraucher die Ware ordnungsgemäß verpackt an einen ordnungsgemäß ausgewählten Transportdienstleister übergeben.

Es entsteht für den Verbraucher im Rahmen des Rückabwicklungsverhältnisses eine neue primäre Leistungspflicht, die Ware zurückzusenden (Rücksendepflicht). Diese Rücksendepflicht des Verbrauchers wird durch die aus § 241 Abs. 2 BGB entspringenden Nebenleistungspflicht ergänzt, die Ware ordnungsgemäß zu verpacken, damit diese nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge vor Beschädigungen auf dem Transportweg geschützt wird.

Diese aus § 241 Abs. 2 BGB resultierenden Rücksichtnahme- und Schutzpflichten sollen sicherstellen, dass sich die Vertragsparteien bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags so verhalten, dass die Rechtsgüter der jeweils anderen Partei nicht verletzt werden. In Ihrer Eigenschaft als Nebenleistungspflichten dienen diese zur Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der jeweiligen Hauptleistungspflicht (vorliegend der Rücksendung der Ware durch den Verbraucher).

Die Nebenleistungspflichten sind nicht auf die Herbeiführung des Leistungserfolges bezogen, sondern ergänzen diese lediglich.

Gerade bei zerbrechlichen Produkten oder solchen mit einer erhöhten Schadensanfälligkeit ist es demnach auch Aufgabe des Verbrauchers, Schadensrisiken durch eine entsprechende Schutzverpackung zu minimieren und sich im Zweifel an der Qualität, dem Umfang und der Struktur der Origianlverpackung zu orientieren (MüKoBGB/Fritsche, 7. Aufl. 2016, § 355 Rn. 59).

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Was passiert, wenn der Verbraucher gegen seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Verpackung verstößt?

Hat der Verbraucher seine Pflicht zur sorgfältigen und ordnungsgemäßen Verpackung der zurückzusendenden Ware verletzt, weil er etwa einzelne zerbrechliche Bestandteile lose oder ohne schützende Umverpackung an den Transportdienstleister übergeben hat und ist die Ware infolgedessen auf dem Transportweg beschädigt worden, kann der Online-Händler den Schaden gemäß § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit der Vorschrift des § 241 Abs. 2 BGB ersetzt verlangen.

Für die Schadensersatzpflicht des Verbrauchers für Schäden aufgrund von Verpackungsmängeln ist allerdings zu beachten, dass der Online-Händler die Ursächlichkeit im Zweifel beweisen muss.

Ein Schadensersatzanspruch kann so regelmäßig nur durchgesetzt werden, wenn belegbar ist, dass die Ware nicht aufgrund eines unsachgemäßen Transports, sondern gerade aufgrund der unzulänglich sicheren und vom Verbraucher gewählten Produktverpackung Schaden genommen hat.

Sie möchten mehr erfahren?

Sie können in unserem Beitrag „Die Kostentragung bei Warenschäden durch unsachgemäße Verpackung im Widerrufsfall“ mehr zum Thema Rücksendung und

Hinweis: Sie möchten sorgenfrei rechtssicher im Internet auftreten und wünschen sich bei den rechtlichen Dingen professionelle, anwaltliche Unterstützung? Werfen Sie einen Blick auf die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Parfüms?
(21.03.2024, 14:24 Uhr)
Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Parfüms?
Frage des Tages: Darf der Widerruf zurückgewiesen werden, wenn der Erklärende nicht eindeutig identifiziert werden kann?
(13.03.2024, 08:19 Uhr)
Frage des Tages: Darf der Widerruf zurückgewiesen werden, wenn der Erklärende nicht eindeutig identifiziert werden kann?
Fehler bei der Widerrufsbelehrung können zu langfristigem Widerrufsrecht führen
(22.12.2023, 08:18 Uhr)
Fehler bei der Widerrufsbelehrung können zu langfristigem Widerrufsrecht führen
Die Rückerstattungspflicht für Sperrgutzuschläge im Widerrufs- und Teilwiderrufsfall
(12.12.2023, 07:30 Uhr)
Die Rückerstattungspflicht für Sperrgutzuschläge im Widerrufs- und Teilwiderrufsfall
FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall
(06.11.2023, 07:41 Uhr)
FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall
Frage des Tages: Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
(13.06.2023, 11:40 Uhr)
Frage des Tages: Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei