Annahme verweigert – gilt das als Widerruf?

Annahme verweigert – gilt das als Widerruf?
2 min 1
Beitrag vom: 10.11.2021
Aktualisiert: 28.03.2025
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: „Verbraucher nimmt bestellte Ware nicht entgegen: Rechte des Händlers?“

Immer wieder verweigern Kunden einfach die Paketannahme und berufen sich auf ihr Widerrufsrecht. Doch reicht das aus? Der Beitrag erklärt die Rechtslage und stellt ein Muster für eine angemessene Reaktion bereit.

Mögliche Reaktionen des Händlers auf eine Annahmeverweigerung

Verweigert ein Verbraucher gegenüber dem Versandunternehmen die Annahme der Ware, ohne in sonstiger Weise eine Widerrufserklärung zu tätigen, liegt aus rechtlicher Sicht kein wirksamer Widerruf vor.

Die bloße Verweigerung der Annahme der Ware ohne vorherige oder gleichzeitige Widerrufserklärung hat keinen entsprechenden Aussagewert. Es wäre vielmehr eine eindeutige Erklärung des Verbrauchers erforderlich.

Der Händler hat nun zwei Reaktionsmöglichkeiten:

  • Die nicht verbraucherfreundliche Lösung: Der Händler kann nach Eingang der nicht angenommen Ware abwarten, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist, bevor er den Verbraucher darüber informiert. Die Widerrufsfrist beginnt auch dann zu laufen, wenn der Verbraucher die Ware bei einer Annahmeverweigerung nicht physisch entgegennimmt. Das bedeutet, dass allein die Anweisung an den Zusteller, die Ware zurückzubringen, ausreicht, um die Widerrufsfrist zu starten, als hätte der Verbraucher die Ware tatsächlich in Besitz genommen. Die Kosten, die der Paketdienst für die Rücksendung der Ware an den Händler berechnet, können dem Verbraucher in Rechnung gestellt werden.
  • Die verbraucherfreundliche Lösung: Der Händler informiert den Verbraucher darüber, dass die bloße Verweigerung der Annahme nicht als gültiger Widerruf gilt. Er fordert den Verbraucher auf, die Widerrufserklärung fristgerecht abzugeben. Die Kosten, die durch die Rücksendung entstanden sind, können dem Verbraucher in Rechnung gestellt werden. Das folgende Muster ist dafür vorgesehen.
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Reaktionsmuster für die Annahmeverweigerung

Wir stellen ein Muster für den Umgang mit Annahmeverweigerungen zur Verfügung. Dieses findet für den Fall Anwendung, dass der Verbraucher die Annahme der Ware verweigert und diese sodann durch das Transportunternehmen an den Händler retourniert wird.

Weil der Verbraucher hier seine ausdrückliche Widerrufserklärung noch nachholen kann, sollte ihn der Händler auf die unwirksame Ausübung des Widerrufs durch bloße Rücksendung hinweisen und zur fristgerechten Abgabe der Erklärung auffordern. Gleichzeitig kann er dem Verbraucher aber bereits die durch die Rückführung nach Annahmeverweigerung entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

Das Muster ist für Mandanten hier abrufbar.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: Bohdan Malitskiy / Shutterstock.com

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1 Kommentar

M
Markus 02.12.2023, 23:56 Uhr
markus.gilmer@web.de
Wie sieht es mit Grenz-Annahmestellen aus, sprich Unternehmen die zB für Kunden aus CH, AT eigentlich Ware zur Abholung annehmen?

Unternehmen verweigern öfters grundlos die Annahme, es entstehen für Verkäufer Unkosten und Ärger mit Kunden.

Wer kommt nun dafür auf?

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