Energieverbrauchskennzeichnung: Muster-Aufforderung an Lieferanten bei Verweigerung neuer Etiketten und Datenblätter
Im Jahr 2021 sind für diverse Geräte die energieverbrauchsrechtlichen Kennzeichnungspflichten reformiert worden und zwingen Händler seitdem grundsätzlich zur Einbindung neuer Effizienzetiketten und Datenblätter in geänderten Darstellungsformaten. Die neuen Etiketten und Datenblätter müssen von Lieferanten (EU-Hersteller oder -Importeure) bereitgestellt werden, die sich ihrer Pflichten vereinzelt aber nicht bewusst sind oder fälschlicherweise von Ausnahmetatbeständen ausgehen. Für diese Fälle stellt die IT-Recht Kanzlei Mandanten ein neues Muster bereit, mit welchem Lieferanten zur Bereitstellung der benötigten Kennzeichnungselemente aufgefordert werden können.