Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
eBay-Kleinanzeigen.de
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
von RA Phil Salewski

Energieverbrauchskennzeichnung: In welcher Sprache sind Produktdatenblätter darzustellen?

News vom 24.03.2021, 11:03 Uhr | Keine Kommentare

Zum 01.03.2021 wurden für diverse Haushaltsgeräte die Vorgaben der Energieverbrauchskennzeichnung reformiert und neue Effizienzlabel und Produktdatenblätter eingeräumt. Während die Label sprachneutral weit überwiegend aus Piktogrammen und optischen Elementen bestehen, sind in den Produktdatenblättern diverse Informationen in Textform aufgeführt. In welcher Sprache müssen Online-Händler die Produktdatenblätter darstellen und was ist zu tun, wenn diese bislang nur auf Englisch verfügbar sind? Wir gehen der Frage nach.

I. Neue Produktdatenblätter für diverse Produkte seit 01.03.2021

Zum 01.03.2021 sind für

  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Kühlschränke
  • elektronische Displays und
  • Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion

nicht nur neue Energieeffizienz-Etiketten, sondern auch neue Produktdatenblätter in Kraft getreten.

Diese Produktdatenblätter sind von Online-Händlern in allen tatbestandlichen Angeboten entweder direkt graphisch einzubinden oder unter der Bezeichnung „Produktdatenblatt“ zu verlinken.

Welche Darstellungsformen im Internet als „Angebote“ im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnung gelten und welche neuen Vorgaben das EU-Recht für die Einbindung von Effizienzetiketten und Produktdatenblättern aufstellt, haben wir im Detail in diesem Beitrag zusammengetragen.

Banner Premium Paket

II. Korrekte Sprachfassung der Produktdatenblätter im Online-Handel

Während die Effizienzlabel überwiegend sprachneutral gefasst sind und als Piktogrammen und Grafikelementen bestehen, enthalten die Produktdatenblätter diverse textliche Informationen zu den technischen Spezifikationen des jeweiligen energieverbrauchsrelevanten Produkts.

Effizienzlabel können so in einer universalen Fassung über die ganze EU hinweg einheitlich korrekt verstanden werden. Produktdatenblätter setzen für ein korrektes Verständnis aber grundsätzlich die Fassung in der Amtssprache des angesprochenen Verkehrs voraus.

Welche Sprachfassung Produktdatenblätter nun aufweisen müssen, ist gesetzlich erstaunlicherweise nicht geregelt. In Ansehung der sonst so gründlichen und detaillierten Regulierungsbestrebungen der EU ist daher nicht auszuschließen, dass es sich bei den fehlenden Sprachvorgaben um eine nicht beabsichtigte Regelungslücke handelt.

Fakt ist aber, dass weder die Rahmenverordnung Nr. 2017/1369 noch die neuen spezifischen Kennzeichnungsverordnungen noch das deutsche Pendant der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVkV) Angaben dazu macht, nach welchen Kriterien die Sprachwahl für die elektronisch einzubindenden Produktdatenblätter zu erfolgen hat.

Die Rahmenverordnung Nr. 2017/1369 verpflichtet in Anhang I Nr. 4 b allerdings die EU-Kommission als Betreiberin der neuen EPREL-Datenbank für energieverbrauchsrelevante Produkte, für jedes Produkt Fassungen des vollständigen Produktdatenblatts in allen Amtssprachen der Union als einzelne Dateien zur Anzeige, zum Download und zum Ausdrucken bereitzustellen.

Aus dieser Vorschrift ist zu entnehmen, dass auf EU-Ebene scheinbar zwar beabsichtigt war, die Informationen des Produktdatenblatts an die jeweilige Amtssprache zu knüpfen, um ihr lückenloses Verständnis zu gewährleisten. Eine eindeutige Vorgabe an die informationsverpflichteten Händler wurde aber unterlassen.

Mangels eindeutiger Regelungen empfiehlt es sich, sich für die Ermittlung der korrekten Sprachfassung an andere EU-Rechtsakte (etwa Art. 16 Abs. 3 der Textilkennzeichnungsverordnung) anzulehnen, die auf Basis eines Gleichgewichts zwischen Verbraucherinformationsinteressen und Aufwand des Handels Folgendes vorgeben:

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Online-Händlern sei also empfohlen, das Produktdatenblatt in der Amtssprache des Landes elektronisch einzubinden, auf welches sie ihre Verkaufstätigkeit ausrichten.

Dies stellt einerseits ein grundsätzliches Verständnis durch die angesprochenen Verkehrskreise sicher und begrenzt andererseits den Aufwand des Händlers (der Produktdatenblätter nicht in allen 24 Amtssprachen bereitstellen muss).

III. Produktdatenblatt nur auf Englisch verfügbar: Was nun?

Die Kommission ist zwar beauftragt, in der EPREL-Datenbank Übersetzungen der Produktdatenblätter in allen EU-Amtssprachen vorzuhalten. Dieser Prozess scheint sich aber noch zu verzögern.

Viele Händler berichten, dass Produktdatenblätter teilweise nur auf Englisch verfügbar sind.
Nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei kann in diesem Fall der fehlenden Verfügbarkeit anderer Sprachen weitgehend rechtssicher auf die Darstellung der englischen Version ausgewichen werden.

Für Englisch als Weltsprache lässt sich ein Grundverständnis in allen EU-Mitgliedsstaaten nämlich grundsätzlich voraussetzen.

Sofern und sobald aber konkrete Sprachfassungen für die betroffenen Datenblätter verfügbar sind, sollte die Fassung hin zur Amtssprachenversion des Tätigkeitsgebiets ausgetauscht werden.

IV. Fazit

Der EU-Gesetzgeber hat versäumt, Vorgaben über die zu verwendende Sprachfassung von elektronischen Produktdatenblättern für energieverbrauchsrelevante Produkte aufzustellen.

In Ermangelung einer Regelung sei Online-Händlern geraten, eine Version in der Amtssprache des Landes einzubinden, auf welches sie ihre Verkaufstätigkeit ausrichten.

Sind Datenblätter bislang nur auf Englisch verfügbar, genügt vorübergehend auch die Einbindung der englischsprachigen Version.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Phil Salewski Autor:
Phil Salewski
Rechtsanwalt

Besucherkommentare

Bisher existieren keine Kommentare.

Vielleicht möchten Sie der Erste sein?

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller