Noch in diesem Jahr nimmt die EU wohl eine Anpassung der Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten wie Kühlschränken, Spülmaschinen und Waschmaschinen vor. Ob sich Hersteller und Händler auch schon dieses Jahr darauf einstellen müssen, erläutert die IT-Recht Kanzlei in einem kurzen Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
I. EU einigt sich auf Änderungen bei den Energieeffizienzklassen
Aus Verbrauchersicht haben sich die Label zur Kennzeichnung von Elektrogeräten wie Kühlschränken und Waschmaschinen mit den Energieeffizienzklassen A+++ bis D in den letzten Jahren grundsätzlich bewährt. Auch Hersteller und Händler haben sich daran gewöhnt. Nun stehen aber Änderungen an, auf die sich alle Beteiligten werden einstellen müssen. Die energiesparende Technik hat sich in den letzten Jahren derart rasant weiterentwickelt, dass die Skala am oberen Ende zur Abbildung der Energieeffizienzklassen nicht mehr ausreichte. Sie musste von A bis auf gegenwärtig A+++ erweitert werden. Diese tatsächlich etwas unglückliche Ausweitung will die EU nun ändern, indem sie die Klassen A+++ bis D künftig in A bis G umbenennt.
II. Umstellung für Verbraucher
Wie die Verbraucher diese Umstellung aufnehmen werden, wird sich erst noch zeigen müssen. Gegenwärtig ist die Energieeffizienzklasse A nur noch die viertbeste Klasse, künftig soll sie wieder die beste Klasse sein. Ob das bei den Verbrauchern auch so ankommen wird, dürfte dann wohl auch daran liegen, wie Hersteller und Händler die Umstellung bekannt machen und bewerben werden. Da zu erwarten ist, dass sich die technische Entwicklung mindestens im gleichen Tempo weiterdreht, dürfte in nicht allzu ferner Zukunft eine erneute Anpassung der Skala zur Debatte stehen. Ob es sinnvoll ist, die Verbraucher alle Jahre wieder an Energieeffizienzklassen zu gewöhnen, ist natürlich eine ganz andere Frage.
III. Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen
Noch sind die neuen Energieeffizienzklassen nicht Gesetz. Bislang hat sich die EU nur intern auf die Änderungen verständigt. Mit dem Abschluss des formellen Gesetzgebungsverfahrens ist aber wohl noch in der zweiten Jahreshälfte 2017 zu erwarten. Die Label selbst dürften nach Einschätzung der Experten jedoch wohl erst in etwa zwei Jahren kommen. Herstellern und Händlern bleibt dann also noch genug Zeit, für die interne Umstellung und entsprechende Werbung gegenüber Verbrauchern. Zudem soll es in Zukunft auch eine Produktdatenbank im Internet geben, in der Verbraucher die energierelevanten Informationen zu den Elektrogeräten abfragen können. Inwiefern Händler dann auf diese Produktdatenbank werden hinweisen müssen, ist bislang noch unklar.
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