LG Köln: Kontaktformular auf Internetseite und E-Mail- Übersendung
Ein Kontaktformular bietet den Kunden einer Webseite die Möglichkeit unkompliziert und schnell mit einem Unternehmen in Kontakt zu treten. Allerdings kann die Verwendung eines Kontaktformulars dann zur Haftungsfalle werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Nutzung des Kontaktformulars willentlich und wissentlich durch den per E-Mail kontaktierten erfolgte. Kann der Kontaktierende diesen Nachweis nicht führen, liegt eine unerwünschte E-Mail-Werbung vor, die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüch nach sich ziehen. Lesen Sie mehr zur. Entscheidung des LG Köln in unserem Beitrag.