Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

ArbG Oldenburg: 10.000 Euro Schadensersatz bei verspäteter DSGVO-Auskunft

21.04.2023, 09:29 Uhr | Lesezeit: 3 min
author
von Susanna Milrath
ArbG Oldenburg: 10.000 Euro Schadensersatz bei verspäteter DSGVO-Auskunft

Das Auskunftsrecht ist das zentrale Instrument der DSGVO, um Betroffenen die Kontrolle der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu ermöglichen. Wer als Datenverantwortlicher Auskunftsgesuchen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Dass diese bis zu einer Schadensersatzpflicht in fünfstelliger Dimension reichen können, zeigt ein aktuelles Urteil des ArbG Oldenburg. Lesen Sie im Folgenden mehr zur Entscheidung.

I. Der Sachverhalt

Ausgangspunkt war eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung. Der Kläger verlangte außergerichtlich Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO. Der Arbeitgeber des Klägers kam dieser Aufforderung erst während des Gerichtsprozesses, mithin nach zwei Jahren, nach.
Der Kläger forderte daraufhin 10.000, - EUR Schadensersatz für die Verspätung der Auskunft.

II. Die Entscheidung

Das ArbG Oldenburg sprach dem Kläger mit Urteil vom 09.02.2023 (Az: 3 Ca 150/21) einen Ausgleich in Höhe von 10.000, - EUR zu.

Der Kläger mache einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 500,00 € für jeden Monat der Nichterfüllung seines aus Art. 15 Abs. 1 HS 2, Abs. 2 DSGVO hervorgehenden Auskunftsverlangens geltend.

Für die ordnungsgemäße Reaktion auf ein Auskunftsgesuch habe der Verantwortliche grundsätzlich und gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 1 DSGVO nur einen Monat Zeit.

Zwar habe der Kläger nicht dargelegt, worin genau der ihm entstandene immaterielle Schaden im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO liegen solle.

Gemäß dem Bundesarbeitsgericht, welches sich in seiner Entscheidung vom 05.05.2022 (Az: 2 AZR 363/21) zu dem Thema äußerte, könne zugunsten des Klägers aber unterstellt werden, dass dem Anspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO Präventionscharakter sowie eine Abschreckungsfunktion zukommt.

Gehe es dem Anspruchsteller wie vorliegend maßgeblich darum, mit der Auskunft Kontrolle über die zu seiner Person verarbeiteten Daten zu erlangen und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitungssituationen überprüfen zu können, greife die Vereitelung der Auskunftserteilung durch den Verantwortlichen so weitgehend in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, dass ein immaterieller Schaden in Form des datenbezogenen Kontrollverlusts angenommen werden könne.

Bei der Bemessung der Höhe des Schadensersatzes sei zu berücksichtigen, dass die Beklagte erstmals am 05.02.2023 durch Übersendung von Unterlagen versucht habe, den Auskunftsanspruch des Klägers aus Art. 15 Abs. 1 HS 2, Abs. 2 DSGVO zu erfüllen.

Bis zu diesem Zeitpunkt sei die Beklagte jedenfalls über 20 Monate hinweg ihrer Verpflichtung zur Auskunft kommentar- und grundlos nicht nachgekommen, weshalb der vom Kläger angesetzte Schaden in Höhe von 500,00 € pro Monat nicht unangemessen sei.

Banner Unlimited Paket

III. Fazit

Wer seinen Auskunftspflichten aus der DSGVO nicht nachkommt, riskiert Schadensersatzforderungen in nicht unerheblicher Höhe. So kann eine verspätete DSGVO-Auskunft einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO in Höhe von 10.000, - EUR zur Folge haben, wenn es dem Auskunftssuchenden maßgeblich um die Kontrolle seiner personenbezogenen Daten geht und er mittels der Auskunft die Rechtmäßigkeit von Verarbeitungen überprüfen will.

Deutlich geringer fällt die Schadensersatzsumme aus, wenn es dem Auskunftsverlangenden primär um etwas anderes, etwa Arbeitsaufzeichnung zur Vorbereitung arbeitsvertraglicher Abgeltungsansprüche, geht.

Um ordnungsgemäß und rechtskonform auf DSGVO-Auskunftsgesuche reagieren zu können, bietet die IT-Recht Kanzlei im Rahmen ihrer Schutzpakete professionelle Muster zur Beauskunftung an, darunter ein

  • Muster einer Negativauskunft für den Fall, dass keinerlei personenbezogene Daten des Antragstellers verarbeitet werden
  • Muster einer Datenauskunft mitsamt Datenkopie
  • Muster einer Auskunftsablehnung für den Fall, dass der Betroffene mit den von ihm bereitgestellten Daten nicht hinreichend identifiziert werden kann.

Die Muster können hier im Mandantenportal abgerufen werden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

OVG Niedersachsen: Pauschale Abfrage des Geburtsdatums in Online-Shops unzulässig
(28.03.2024, 12:24 Uhr)
OVG Niedersachsen: Pauschale Abfrage des Geburtsdatums in Online-Shops unzulässig
FAQ: Schadensersatzpflicht von Händlern bei Datenschutzverstößen
(15.03.2024, 08:17 Uhr)
FAQ: Schadensersatzpflicht von Händlern bei Datenschutzverstößen
EuGH: Fehlendes Verarbeitungsverzeichnis führt nicht automatisch zu einer unzulässigen Datenverarbeitung
(16.02.2024, 10:48 Uhr)
EuGH: Fehlendes Verarbeitungsverzeichnis führt nicht automatisch zu einer unzulässigen Datenverarbeitung
Auch weiterhin gilt: Die Weitergabe von E-Mail-Adressen an Paketdienstleister zu Paketankündigungszwecken bedarf einer Einwilligung
(05.01.2024, 13:23 Uhr)
Auch weiterhin gilt: Die Weitergabe von E-Mail-Adressen an Paketdienstleister zu Paketankündigungszwecken bedarf einer Einwilligung
EuGH: Keine Spürbarkeitsschwelle für immateriellen Schadensersatz nach DSGVO
(02.01.2024, 09:42 Uhr)
EuGH: Keine Spürbarkeitsschwelle für immateriellen Schadensersatz nach DSGVO
Hamburger Datenschutzbeauftragter: Gemeinsame Verantwortlichkeit nach DSGVO bei geteilter Kundendatenbank im Unternehmensverbund
(04.12.2023, 08:13 Uhr)
Hamburger Datenschutzbeauftragter: Gemeinsame Verantwortlichkeit nach DSGVO bei geteilter Kundendatenbank im Unternehmensverbund
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei