Europäischer Fernabsatz
Bundesrat billigt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
Bereits im Juni 2018 sind Bestrebungen des Bundesamtes für Justiz und Verbraucherschutz bekannt geworden, das wettbewerbsrechtliche Abmahnwesen stärker zu regulieren. Der dazugehörige Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ ist seitdem durch verschiedene Ausschüsse verändert worden und passierte in seiner finalen Fassung am 10.09.2020 den Bundestag. Am 09.10.2020 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt und damit den Weg für ein baldiges Inkrafttreten geebnet.
Bereits im Juni 2018 sind Bestrebungen des Bundesamtes für Justiz und Verbraucherschutz bekannt geworden, das wettbewerbsrechtliche Abmahnwesen stärker zu regulieren. Der dazugehörige Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ ist seitdem durch verschiedene Ausschüsse verändert worden und passierte in seiner finalen Fassung am 10.09.2020 den Bundestag. Am 09.10.2020 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt und damit den Weg für ein baldiges Inkrafttreten geebnet.
OLG München zur Zulässigkeit der Werbung mit „Das Original“
Vor allem in Marktsegmenten mit hoher Angebotsvielfalt haben Hersteller ein Interesse daran, sich durch die Hervorhebung von Alleinstellungsmerkmalen von der Konkurrenz abzusetzen. Zu Wahrung der Grundsätze der Lauterkeit darf die Alleinstellungswerbung zwar weder unrichtig noch zu pauschaliert oder intransparent sein. Dass die Bewerbung eines Produkts mit zahlreichen Pendants anderer Hersteller als „Das Original“ aber zulässig sein kann, entschied für ein Diätlebensmittel mit Urteil vom 16.07.2020 (Az. 29 U 3721/19) jüngst das OLG München. Lesen Sie mehr zum Urteil.
Vor allem in Marktsegmenten mit hoher Angebotsvielfalt haben Hersteller ein Interesse daran, sich durch die Hervorhebung von Alleinstellungsmerkmalen von der Konkurrenz abzusetzen. Zu Wahrung der Grundsätze der Lauterkeit darf die Alleinstellungswerbung zwar weder unrichtig noch zu pauschaliert oder intransparent sein. Dass die Bewerbung eines Produkts mit zahlreichen Pendants anderer Hersteller als „Das Original“ aber zulässig sein kann, entschied für ein Diätlebensmittel mit Urteil vom 16.07.2020 (Az. 29 U 3721/19) jüngst das OLG München. Lesen Sie mehr zum Urteil.
FAQ zum Gesetz gegen Abmahnmissbrauch: Lichtblick oder Nebelkerze?
Das neue „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ (oft betitelt als „Gesetz gegen Abmahnmissbrauch“) ist in aller Munde. Vom Bundestag am 10.09.2020 gebilligt, muss es nun nur noch den Bundesrat passieren, um in Kraft treten zu können. Viele Unternehmer erhoffen sich von den neuen Vorschriften eine unbeschwertere, sicherere Marktätigkeit ohne das Damoklesschwert kostspieliger rechtlicher Angriffe. Welche Änderungen das neue Gesetz tatsächlich herbeiführt und was im wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesen künftig gelten wird, klären die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.
Das neue „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ (oft betitelt als „Gesetz gegen Abmahnmissbrauch“) ist in aller Munde. Vom Bundestag am 10.09.2020 gebilligt, muss es nun nur noch den Bundesrat passieren, um in Kraft treten zu können. Viele Unternehmer erhoffen sich von den neuen Vorschriften eine unbeschwertere, sicherere Marktätigkeit ohne das Damoklesschwert kostspieliger rechtlicher Angriffe. Welche Änderungen das neue Gesetz tatsächlich herbeiführt und was im wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesen künftig gelten wird, klären die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.
Gastbeitrag von easybill: Was den Einstieg in den Online-Handelt attraktiv macht
Alles begann Mitte der 1990er Jahre mit der Gründung von Amazon und eBay. Erstmals war es möglich mit einer Shop-Software Produkte über das Internet zu verkaufen. Die fortschreitende Digitalisierung hat der Welt des Onlinehandels weitere Türen geöffnet. Noch heute fällt es allerdings einigen Händlern schwer, in den Onlinehandel einzusteigen. Und doch kann es sich durchaus lohnen seine Produkte über das Internet per E-Commerce zu vertreiben. Umso mehr, weil dieser Markt zu einer harten Konkurrenz für den stationären Handel geworden ist. Was den Online-Handel aktuell so attraktiv macht, zeigt unser Partner easybill in diesem Gastbeitrag.
Alles begann Mitte der 1990er Jahre mit der Gründung von Amazon und eBay. Erstmals war es möglich mit einer Shop-Software Produkte über das Internet zu verkaufen. Die fortschreitende Digitalisierung hat der Welt des Onlinehandels weitere Türen geöffnet. Noch heute fällt es allerdings einigen Händlern schwer, in den Onlinehandel einzusteigen. Und doch kann es sich durchaus lohnen seine Produkte über das Internet per E-Commerce zu vertreiben. Umso mehr, weil dieser Markt zu einer harten Konkurrenz für den stationären Handel geworden ist. Was den Online-Handel aktuell so attraktiv macht, zeigt unser Partner easybill in diesem Gastbeitrag.
Ab 2021: Aufhebung der Steuerfreigrenze für Warenimporte aus Drittländern und notwendige elektronische Voranmeldungen
Der Dropshipping-Handel in Europa boomt. Eine Vielzahl von Online-Händlern bietet Produkte aus Fernost zu Kampfpreisen an, die sodann von asiatischen Lieferanten direkt zum Kunden gelangen. Der Erfolg dieses Geschäftsmodells basiert nicht zuletzt auf einer steuerrechtlichen Begünstigung für Dropshipping-Händler und Versandhändler aus Drittländern: Bis zu einem Warenwert von 22 Euro fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Aufgrund zahlreicher Beschwerden europäischer Handelsunternehmen soll sich dies im kommenden Jahr nun wesentlich ändern. Die IT-Recht Kanzlei berichtet.
Der Dropshipping-Handel in Europa boomt. Eine Vielzahl von Online-Händlern bietet Produkte aus Fernost zu Kampfpreisen an, die sodann von asiatischen Lieferanten direkt zum Kunden gelangen. Der Erfolg dieses Geschäftsmodells basiert nicht zuletzt auf einer steuerrechtlichen Begünstigung für Dropshipping-Händler und Versandhändler aus Drittländern: Bis zu einem Warenwert von 22 Euro fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Aufgrund zahlreicher Beschwerden europäischer Handelsunternehmen soll sich dies im kommenden Jahr nun wesentlich ändern. Die IT-Recht Kanzlei berichtet.
Informationspflichten über Datenschutzrisiken beim Online-Verkauf von Dashcams?
Der Einsatz von Dash-Cams zur privaten Dokumentation des Straßenverkehrsgeschehens ist datenschutzrechtlich höchst problematisch. Wenn auch in engen Grenzen in Unfallprozessen als Beweismaterial verwertbar, ist das Anfertigen und Speichern von Videomaterial anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich datenschutzrechtlich unzulässig. Ob Verkäufer von Dashcams im Internet über die datenschutzrechtlichen Probleme aufklären müssen, beantworten wir in diesem Beitrag.
Der Einsatz von Dash-Cams zur privaten Dokumentation des Straßenverkehrsgeschehens ist datenschutzrechtlich höchst problematisch. Wenn auch in engen Grenzen in Unfallprozessen als Beweismaterial verwertbar, ist das Anfertigen und Speichern von Videomaterial anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich datenschutzrechtlich unzulässig. Ob Verkäufer von Dashcams im Internet über die datenschutzrechtlichen Probleme aufklären müssen, beantworten wir in diesem Beitrag.
Anspruch des Käufers auf Produktlieferung in der Originalverpackung?
Eine Originalverpackung des Herstellers bürgt nicht nur für die Unversehrtheit und Qualität des Produkts, sondern ist auch Zeugnis des Neuwarenzustands. Aus diesem Grund entspricht es der üblichen Praxis im Online-Handel, Waren in ihrer jeweiligen Originalverpackung zu versenden. Was aber, wenn der Händler im Einzelfall daran gehindert ist? Ob Käufer einen Anspruch auf die Originalverpackung haben und wie Händler bei deren Fehlen Auseinandersetzungen mit Kunden aus dem Weg gehen können, zeigen wir im folgenden Beitrag.
Eine Originalverpackung des Herstellers bürgt nicht nur für die Unversehrtheit und Qualität des Produkts, sondern ist auch Zeugnis des Neuwarenzustands. Aus diesem Grund entspricht es der üblichen Praxis im Online-Handel, Waren in ihrer jeweiligen Originalverpackung zu versenden. Was aber, wenn der Händler im Einzelfall daran gehindert ist? Ob Käufer einen Anspruch auf die Originalverpackung haben und wie Händler bei deren Fehlen Auseinandersetzungen mit Kunden aus dem Weg gehen können, zeigen wir im folgenden Beitrag.
OLG Hamburg: Online-Händler müssen deutlich auf Differenzbesteuerung hinweisen
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 19.12.2019 (Az.: 15 U 44/19) entschieden, dass Online-Händler bei Angeboten, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, klar und eindeutig über diesen Umstand aufklären müssen, wenn sich die Angebote nicht ausschließlich an Verbraucher richten. Der Hinweis, dass der genannte Preis die Umsatzsteuer enthält („inkl. MwSt.“) allein sei in solchen Fällen nicht ausreichend. In diesem Beitrag beleuchten wir das Urteil genauer und setzen uns mit den Folgen für die Praxis auseinander.
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 19.12.2019 (Az.: 15 U 44/19) entschieden, dass Online-Händler bei Angeboten, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, klar und eindeutig über diesen Umstand aufklären müssen, wenn sich die Angebote nicht ausschließlich an Verbraucher richten. Der Hinweis, dass der genannte Preis die Umsatzsteuer enthält („inkl. MwSt.“) allein sei in solchen Fällen nicht ausreichend. In diesem Beitrag beleuchten wir das Urteil genauer und setzen uns mit den Folgen für die Praxis auseinander.
Besondere Hinweispflichten beim Vertrieb von Starkstromgeräten (z.B. Durchlauferhitzern) + Muster
Bestimmte elektronische Verbraucherprodukte sind nicht für die normale Netzspannung von 230 Volt ausgelegt, sondern benötigen für ihren Betrieb sogenannten Starkstrom in einem deutlich höheren Spannungsspektrum. Derartige Produkte können vom Verbraucher allerdings nur unter bestimmten technischen und rechtlichen Voraussetzungen verwendet werden. Nach der Rechtsprechung begründen diese Voraussetzungen eine besondere Hinweispflicht des Händlers, die on- sowie offline in Angeboten zu erfüllen ist. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf und stellt eine Musterformulierung bereit.
Bestimmte elektronische Verbraucherprodukte sind nicht für die normale Netzspannung von 230 Volt ausgelegt, sondern benötigen für ihren Betrieb sogenannten Starkstrom in einem deutlich höheren Spannungsspektrum. Derartige Produkte können vom Verbraucher allerdings nur unter bestimmten technischen und rechtlichen Voraussetzungen verwendet werden. Nach der Rechtsprechung begründen diese Voraussetzungen eine besondere Hinweispflicht des Händlers, die on- sowie offline in Angeboten zu erfüllen ist. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf und stellt eine Musterformulierung bereit.
Für Online-Händler aus Österreich: Rechtshilfe-Paket der IT-Recht Kanzlei mit Rechtstexten und Shop-Intensivprüfung
In Deutschland wie in Österreich sind Online-Händler verpflichtet, für Verkäufe wirksame AGB sowie eine Widerrufsbelehrung, eine Datenschutzerklärung und ein Impressum rechtskonform vorzuhalten. Teilweise sind zudem besondere nationale Bestimmungen zu beachten. Speziell für österreichische Online-Händler mit den Zielgebieten Deutschland und Österreich bietet die IT-Recht Kanzlei in Kooperation mit der Außenwirtschaft Austria der Wirtschaftskammer Österreich ein lukratives Rechtshilfe-Paket an: mit allen notwendigen Rechtstexten und einer Shop-Intensivprüfung gelingt so ein rechtskonformer Start in den E-Commerce.
In Deutschland wie in Österreich sind Online-Händler verpflichtet, für Verkäufe wirksame AGB sowie eine Widerrufsbelehrung, eine Datenschutzerklärung und ein Impressum rechtskonform vorzuhalten. Teilweise sind zudem besondere nationale Bestimmungen zu beachten. Speziell für österreichische Online-Händler mit den Zielgebieten Deutschland und Österreich bietet die IT-Recht Kanzlei in Kooperation mit der Außenwirtschaft Austria der Wirtschaftskammer Österreich ein lukratives Rechtshilfe-Paket an: mit allen notwendigen Rechtstexten und einer Shop-Intensivprüfung gelingt so ein rechtskonformer Start in den E-Commerce.
Und raus bist Du: Zulässigkeit der Kundensperrung wegen übermäßiger Retouren?
Des Verbrauchers Freud ist nicht selten des Händlers Leid – vor allem, wenn es um Retouren geht. Händler sehen sich im Angesicht von Warenrücknahmen meist einem nicht unerheblichen buchhalterischen und logistischen Aufwand gegenüber, der im Regelfall im Angesicht der geminderten Wiederverkäuflichkeit retournierter Artikel noch mit finanziellen Einbußen gepaart wird. Für viele Händler gibt dies Anlass zur Überlegung, Verbraucher mit einer (zu) hohen Retourenquote aus dem Kundenstamm auszuschließen, Ihnen weitere Vertragsschlüsse zu verweigern und gegebenenfalls den Zugang zu bestehenden Kundenkonten zu sperren. Ob und inwieweit dies rechtlich zulässig ist, behandelt der aktuelle Beitrag.
Des Verbrauchers Freud ist nicht selten des Händlers Leid – vor allem, wenn es um Retouren geht. Händler sehen sich im Angesicht von Warenrücknahmen meist einem nicht unerheblichen buchhalterischen und logistischen Aufwand gegenüber, der im Regelfall im Angesicht der geminderten Wiederverkäuflichkeit retournierter Artikel noch mit finanziellen Einbußen gepaart wird. Für viele Händler gibt dies Anlass zur Überlegung, Verbraucher mit einer (zu) hohen Retourenquote aus dem Kundenstamm auszuschließen, Ihnen weitere Vertragsschlüsse zu verweigern und gegebenenfalls den Zugang zu bestehenden Kundenkonten zu sperren. Ob und inwieweit dies rechtlich zulässig ist, behandelt der aktuelle Beitrag.
Brexit zum 31.01.2020: unmittelbare Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Online-Handel?
Am 22.01.2020 hat das britische Parlament nach langwierigen Verhandlungen nunmehr das Brexit-Ratifizierungsgesetz beschlossen. Die nun noch fehlende Unterschrift der Queen gilt als reine Formsache. Damit tritt das Vereinigte Königreich zum 31.01.2020 offiziell aus der EU aus. Ob sich ab diesem Stichtag unmittelbare Auswirkungen für den EU-Online-Handel ergeben und ob Großbritannien nunmehr rechtlich als Drittland eingestuft werden muss, erläutert der aktuelle Beitrag.
Am 22.01.2020 hat das britische Parlament nach langwierigen Verhandlungen nunmehr das Brexit-Ratifizierungsgesetz beschlossen. Die nun noch fehlende Unterschrift der Queen gilt als reine Formsache. Damit tritt das Vereinigte Königreich zum 31.01.2020 offiziell aus der EU aus. Ob sich ab diesem Stichtag unmittelbare Auswirkungen für den EU-Online-Handel ergeben und ob Großbritannien nunmehr rechtlich als Drittland eingestuft werden muss, erläutert der aktuelle Beitrag.
Unzustellbarkeit von Kaufbestätigungsmails mit angehängten Rechtstexten im Online-Handel: Was tun?
Bei über das Internet geschlossenen Verbraucherverträgen sind Online-Händler gesetzlich verpflichtet, dem Käufer wesentliche Vertragsinhalte alsbald nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Regelmäßig werden diese Dokumente den Bestellbestätigungsmails als PDF-Dateien beigefügt. Was gilt aber, wenn solche Mail nicht zugestellt werden können, weil entweder eine falsche Mailadresse angegeben wurde oder das Zielpostfach überfüllt ist? Ob und gegebenenfalls wie in diesen Fällen die nachvertragliche Informationspflicht zu erfüllen ist, soll im aktuellen Beitrag behandelt werden.
Bei über das Internet geschlossenen Verbraucherverträgen sind Online-Händler gesetzlich verpflichtet, dem Käufer wesentliche Vertragsinhalte alsbald nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Regelmäßig werden diese Dokumente den Bestellbestätigungsmails als PDF-Dateien beigefügt. Was gilt aber, wenn solche Mail nicht zugestellt werden können, weil entweder eine falsche Mailadresse angegeben wurde oder das Zielpostfach überfüllt ist? Ob und gegebenenfalls wie in diesen Fällen die nachvertragliche Informationspflicht zu erfüllen ist, soll im aktuellen Beitrag behandelt werden.
WhatsApp Business mit Katalogfunktion: Was haben Händler rechtlich zu beachten?
Wurde WhatsApp bis vor Kurzem noch vorwiegend für private Chats genutzt, weitet der App-Anbieter sein Angebot nun auch für Unternehmer aus. Da Millionen von Menschen den Messenger-Service bereits auf ihrem Smartphone installiert haben und mit seiner Anwendung vertraut sind, bietet er für Unternehmer die Möglichkeit, unkompliziert und direkt Kontakt mit Kunden aufzunehmen. Ein neues Feature der App erlaubt es Händlern nun auch, ein virtuelles Produktschaufenster in das WhatsApp-Business-Profil einzubinden. Dieser Beitrag soll Händlern einen Überblick darüber verschaffen, was sie in rechtlicher Hinsicht bei der Verwendung von WhatsApp Business mit der neuen Katalogfunktion zu beachten haben, und Umsetzungshilfen geben.
Wurde WhatsApp bis vor Kurzem noch vorwiegend für private Chats genutzt, weitet der App-Anbieter sein Angebot nun auch für Unternehmer aus. Da Millionen von Menschen den Messenger-Service bereits auf ihrem Smartphone installiert haben und mit seiner Anwendung vertraut sind, bietet er für Unternehmer die Möglichkeit, unkompliziert und direkt Kontakt mit Kunden aufzunehmen. Ein neues Feature der App erlaubt es Händlern nun auch, ein virtuelles Produktschaufenster in das WhatsApp-Business-Profil einzubinden. Dieser Beitrag soll Händlern einen Überblick darüber verschaffen, was sie in rechtlicher Hinsicht bei der Verwendung von WhatsApp Business mit der neuen Katalogfunktion zu beachten haben, und Umsetzungshilfen geben.
Wesentliche rechtliche Unterschiede im elektronischen B2C- und B2B-Geschäftsverkehr
Auch wenn der Online-Handel mit Verbrauchern boomt und als Verkaufskanal dem Absatz über Ladengeschäfte stetig steigende Konkurrenz macht, gibt es viele Händler, die nicht nur an Private, sondern auch oder gar ausschließlich an Firmenkunden verkaufen. In rechtlicher Hinsicht unterscheiden sich der Fernabsatz gegenüber Verbrauchern und derjenige gegenüber Unternehmern allerdings deutlich voneinander. Im nachfolgenden Beitrag zeigt die IT-Recht Kanzlei auf, welche wesentlichen rechtlichen Abweichungen zwischen den Geschäftszweigen in Bezug auf Rechtspflichten und Regelungsmöglichkeiten bestehen.
Auch wenn der Online-Handel mit Verbrauchern boomt und als Verkaufskanal dem Absatz über Ladengeschäfte stetig steigende Konkurrenz macht, gibt es viele Händler, die nicht nur an Private, sondern auch oder gar ausschließlich an Firmenkunden verkaufen. In rechtlicher Hinsicht unterscheiden sich der Fernabsatz gegenüber Verbrauchern und derjenige gegenüber Unternehmern allerdings deutlich voneinander. Im nachfolgenden Beitrag zeigt die IT-Recht Kanzlei auf, welche wesentlichen rechtlichen Abweichungen zwischen den Geschäftszweigen in Bezug auf Rechtspflichten und Regelungsmöglichkeiten bestehen.
BGH zu Indizien für rechtsmissbräuchliche Abmahnungen
Nicht immer kann ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß von einem anderen Wettbewerber ohne Weiteres abgemahnt werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll Mitbewerbern Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken gewähren, ihnen jedoch nicht als Instrument der Schikane und zur Bereicherung durch Abmahngebühren dienen dürfen. Aus diesem Grund verbietet § 8 Absatz 4 UWG die Verfolgung von Ansprüchen aus dem UWG, soweit sich dies als rechtsmissbräuchlich darstellt. Im Laufe der Zeit hat die Rechtsprechung zur Beurteilung ob ein derartiger Rechtsmissbrauch vorliegt, einen umfangreichen Indizienkatalog entwickelt. In einer aktuellen Entscheidung vom 26.04.2019 (Az. ZR 248/16) hat der BGH einige dieser Indizien erneut aufgegriffen und weiterentwickelt.
Nicht immer kann ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß von einem anderen Wettbewerber ohne Weiteres abgemahnt werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll Mitbewerbern Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken gewähren, ihnen jedoch nicht als Instrument der Schikane und zur Bereicherung durch Abmahngebühren dienen dürfen. Aus diesem Grund verbietet § 8 Absatz 4 UWG die Verfolgung von Ansprüchen aus dem UWG, soweit sich dies als rechtsmissbräuchlich darstellt. Im Laufe der Zeit hat die Rechtsprechung zur Beurteilung ob ein derartiger Rechtsmissbrauch vorliegt, einen umfangreichen Indizienkatalog entwickelt. In einer aktuellen Entscheidung vom 26.04.2019 (Az. ZR 248/16) hat der BGH einige dieser Indizien erneut aufgegriffen und weiterentwickelt.
KG Berlin: Genereller Ausschluss des Widerrufsrechts für Arzneimittel ist unzulässig
Seit Zulassung des Arzneimittelversandhandels auf dem deutschen Markt im Jahre 2004 wächst dessen Marktvolumen jährlich. Dieses vergleichsweise junge Geschäftsfeld ist jedoch aufgrund von hohen gesetzlichen Standards im Gesundheits- und Verbraucherschutz vielfach Schauplatz juristischer Streitigkeiten. In Bezug auf das Verbraucherwiderrufsrecht im Fernabsatz hat das Kammergericht Berlin in einem jüngst bekannt gewordenen Urteil vom 09.11.2018 (Az. 5 U 185/17) entschieden, dass ein genereller Ausschluss des Widerrufsrechts für Arzneimittel unzulässig ist.
Seit Zulassung des Arzneimittelversandhandels auf dem deutschen Markt im Jahre 2004 wächst dessen Marktvolumen jährlich. Dieses vergleichsweise junge Geschäftsfeld ist jedoch aufgrund von hohen gesetzlichen Standards im Gesundheits- und Verbraucherschutz vielfach Schauplatz juristischer Streitigkeiten. In Bezug auf das Verbraucherwiderrufsrecht im Fernabsatz hat das Kammergericht Berlin in einem jüngst bekannt gewordenen Urteil vom 09.11.2018 (Az. 5 U 185/17) entschieden, dass ein genereller Ausschluss des Widerrufsrechts für Arzneimittel unzulässig ist.
LG Weiden: Link auf Garantiebedingungen in eBay-Angeboten muss klickbar sein
Viele Hersteller und auch einige (Groß)-Händler gewähren beim Kauf ihrer Waren gewährleistungsunabhängige Garantien, die Investitionsentscheidungen der Verbraucher erleichtern, die Kundenbindung stärken und der besonderen Schadensneigung einschlägiger Waren Rechnung tragen sollen. Seit dem 13.06.2014 besteht im Online-Handel die Pflicht, über etwaig vorhandene Garantien und deren Bedingungen vor Vertragsschluss zu informieren. Dies begründet vor allem auf Verkaufsplattformen mit begrenzten Personalisierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten kaum überschaubare Haftungsdimensionen, die sich Abmahner immer wieder zu Nutze machen. Welche gestalterischen Anforderungen die Einbindung von Garantiebedingungen auf der Plattform eBay erfüllen muss, konkretisierte vor kurzem das LG Weiden (Urteil vom. 04.03.2019 – Az. 1 HK O 18/18).
Viele Hersteller und auch einige (Groß)-Händler gewähren beim Kauf ihrer Waren gewährleistungsunabhängige Garantien, die Investitionsentscheidungen der Verbraucher erleichtern, die Kundenbindung stärken und der besonderen Schadensneigung einschlägiger Waren Rechnung tragen sollen. Seit dem 13.06.2014 besteht im Online-Handel die Pflicht, über etwaig vorhandene Garantien und deren Bedingungen vor Vertragsschluss zu informieren. Dies begründet vor allem auf Verkaufsplattformen mit begrenzten Personalisierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten kaum überschaubare Haftungsdimensionen, die sich Abmahner immer wieder zu Nutze machen. Welche gestalterischen Anforderungen die Einbindung von Garantiebedingungen auf der Plattform eBay erfüllen muss, konkretisierte vor kurzem das LG Weiden (Urteil vom. 04.03.2019 – Az. 1 HK O 18/18).
Voraussetzungen und Werbemöglichkeiten für das anteilige Spenden von Kaufpreiserlösen im Online-Shop
In Zeiten zunehmender Disparitäten bei Wohlstand, Versorgung und Bildung zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Nationen gedenken immer mehr Online-Händler, erzielte Kaufpreise anteilig an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Dies erzeugt nämlich den positiven Eindruck einer karitativen, nicht auf das bloße Gewinnstreben abzielenden Ausrichtung der unternehmerischen Tätigkeit, die grundsätzlich absatzfördernd wirken kann. Doch welche Voraussetzungen sind bei Spenden von Kaufpreiserlösen zu beachten? Wie darf geworben werden? Müssen Spendenbescheinigungen ausgestellt werden? Die IT-Recht Kanzlei gibt im folgenden Beitrag Antwort auf diese und weitere Fragen.
In Zeiten zunehmender Disparitäten bei Wohlstand, Versorgung und Bildung zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Nationen gedenken immer mehr Online-Händler, erzielte Kaufpreise anteilig an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Dies erzeugt nämlich den positiven Eindruck einer karitativen, nicht auf das bloße Gewinnstreben abzielenden Ausrichtung der unternehmerischen Tätigkeit, die grundsätzlich absatzfördernd wirken kann. Doch welche Voraussetzungen sind bei Spenden von Kaufpreiserlösen zu beachten? Wie darf geworben werden? Müssen Spendenbescheinigungen ausgestellt werden? Die IT-Recht Kanzlei gibt im folgenden Beitrag Antwort auf diese und weitere Fragen.
Dein Freund und Helfer: Beginn der Widerrufsfrist mit Zustellung beim Nachbarn?
Nicht selten sind Verbraucher bei Zustellversuchen nicht persönlich anzutreffen mit der Folge, dass Sendungen nicht eigenhändig übergeben werden können. Die wenigsten Versanddienstleister nehmen in derlei Fällen die Pakete wieder mit und beraumen einen neuen Zustelltermin an. Vielmehr wird üblicherweise von einem besonderen Vertrauensverhältnis zu den nächsten Anwohnern ausgegangen und die Ware an einen Nachbarn zugestellt. Für die Adressaten meist günstiger als die Abholung im Paketshop, können diese Konstellationen für Händler mit Blick auf die 14-tätgige Widerrufsfrist problematisch sein. Ob eine Zustellung beim Nachbarn diese Frist anlaufen lässt, erklärt die IT-Recht Kanzlei im folgenden Beitrag.
Nicht selten sind Verbraucher bei Zustellversuchen nicht persönlich anzutreffen mit der Folge, dass Sendungen nicht eigenhändig übergeben werden können. Die wenigsten Versanddienstleister nehmen in derlei Fällen die Pakete wieder mit und beraumen einen neuen Zustelltermin an. Vielmehr wird üblicherweise von einem besonderen Vertrauensverhältnis zu den nächsten Anwohnern ausgegangen und die Ware an einen Nachbarn zugestellt. Für die Adressaten meist günstiger als die Abholung im Paketshop, können diese Konstellationen für Händler mit Blick auf die 14-tätgige Widerrufsfrist problematisch sein. Ob eine Zustellung beim Nachbarn diese Frist anlaufen lässt, erklärt die IT-Recht Kanzlei im folgenden Beitrag.
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Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
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