EuGH: Mitbewerber können Datenschutzverstöße abmahnen
Datenschutzverstöße sind schnell begangen und kommen auch in gut organisierten Unternehmen immer wieder vor. Der EuGH hat entschieden: Derartige Verstöße können von Mitbewerbern abgemahnt werden, auch bei fehlender Betroffenheit.