LG Rostock: Opt-Out Cookie-Banner ist unzulässig!
Sowohl der EuGH, als auch der BGH haben entschieden, dass für das Setzen von Cookies zu Tracking- und Marketing-Zwecken eine Einwilligung des Seitenbesuchers erforderlich ist. Das Landgericht Rostock musste nunmehr darüber befinden, ob es rechtlich zulässig ist, eine positive Vorauswahl für Tracking-Cookies im Cookie-Banner vorzuhalten. Anhand der aktuellen Entscheidung des Langerichts Rostock stellt die IT-Recht Kanzlei dar, was hinsichtlich der Cookie-Einwilligung zu beachten ist.