EU-Verordnung über entwaldungsfreie Landwirtschaftsprodukte: Neue Rechtspflichten für alle Marktakteure ab Dezember 2024
Um innerhalb der EU einen effektiven Waldschutz durchzusetzen, gilt ab dem 30.12.2024 in der EU eine neue Verordnung, die die Einfuhr, Ausfuhr und den Handel mit Rohstoffen und Erzeugnissen aus Waldschädigung verbietet. Zur effektiven Durchsetzung schafft die Verordnung ein neues Pflichtprogramm aus Sorgfalts-, Dokumentations- und Prüfanforderungen mit bestimmten Privilegien für KMUs. Was Marktakteure nach der neuen Verordnung wann und wie umzusetzen und zu beachten haben, zeigt dieser Beitrag.