Geoblocking-Verordnung: EU-weite Rechnungsadresse muss möglich sein
Zum 03.12.2018 ist in Europa die sogenannte Geoblocking-Verordnung in Kraft getreten, mit der der grenzüberschreitende Zugang zu Online-Angeboten innerhalb der EU entscheidend gestärkt werden soll. Online-Händler müssen Verbrauchern aus anderen Mitgliedsstaaten nunmehr grundsätzlich die Möglichkeit bieten, auf sämtliche länderspezifische Domains ihrer Wahl schrankenlos zugreifen und über diese Verträge schließen zu können. Dies hat letztlich auch maßgebliche Auswirkungen auf die erforderliche Ausgestaltung des Bestellprozesses vor dem Hintergrund der Eingabe von Rechnungsdaten.