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von RA Phil Salewski

Start der Marktplätze Kaufland.cz und Kaufland.sk: (Welche) Rechtstexte benötigt?

News vom 03.02.2023, 16:57 Uhr | Keine Kommentare

Der Launch zweier neuer Kaufland-Marktplätze in Tschechien und der Slowakei steht unmittelbar bevor. Händler können sich bereits jetzt auf Kaufland.cz und Kaufland.sk registrieren und ihre Händleraccounts vorbereiten. Im Angesicht des baldigen Go-Live klärt dieser Beitrag die Frage, ob für das tschechische und slowakische Pendant von Kaufland.de Rechtstexte erforderlich sind und wie diese ausgestaltet sein müssen.

I. Kaufland.cz und Kaufland.sk: Werden Rechtstexte benötigt?

Kaufland etabliert mit Kaufland.cz und Kaufland.sk zwei neue internationale Marktplätze für den Vertrieb an Käufer in Tschechien und der Slowakei.

Bei beiden Ländern handelt es sich um EU-Mitgliedsstaaten, in denen dieselben EU-rechtlichen Grundsätze des Fernabsatz- und Datenschutzrechtes gelten wie in Deutschland.

So sind auf nationalen tschechischen und slowakischen Verkaufspräsenzen insbesondere ebenfalls

  • vollständige Anbieterinformationen in einem Impressum anzugeben
  • vorvertragliche Informationspflichten über Liefer- und Zahlungsbedingungen, Gewährleistungsrechte und weitere vertragsbezogene Umstände in AGB zu erfüllen
  • das Widerrufsrecht und die Modalitäten für die Ausübung in einer Widerrufsbelehrung mitsamt Musterwiderrufsformular festzuhalten und
  • alle Konstellationen von Verarbeitungen personenbezogener Daten in einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung zu fixieren

Weil Händler auf Kaufland.cz und Kaufland.sk eigene Angebote inserieren und damit selbst unmittelbar Parteien geschlossener Verträge werden, werden ihnen ihre Händleraccounts als eigene Präsenzen zugerechnet.

Das Vorhalten eigener rechtskonformer Rechtstexte für Kaufland.cz und Kaufland.sk ist damit für Händler unabdinglich.

Durch die Rechtstexte werden allerdings nicht nur zwingende gesetzliche Informationspflichten erfüllt. Vielmehr dienen gerade AGB und Widerrufsbelehrung auch dazu, im Rahmen des Zulässigen zugunsten des Händlers von gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen und so vertragsrechtliche Besserstellungen gegenüber Käufern zu erzielen.

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II. Kaufland.cz und Kaufland.sk: Welche Rechtstexte sind erforderlich?

Die Marktplätze Kaufland.cz und Kaufland.sk werden jeweils nach nationalem Recht betrieben. Händler, die Shops auf den neuen Plattformen betreiben wollen, unterfallen damit tschechischem bzw. slowakischem Recht.

Rechtstexte nach deutschem Recht in deutscher Sprache sind für Kaufland.cz und Kaufland.sk daher nicht geeignet. Insbesondere können gegebenenfalls verwendete Rechtstexte für Kaufland.de nicht auch für den neuen tschechischen und slowakischen Marktplatz verwendet werden.

Vielmehr müssen Händler sicherstellen, dass sie für Kaufland.cz und Kaufland.sk

  • AGB
  • eine Widerrufsbelehrung
  • eine Datenschutzerklärung und
  • ein Impressum

jeweils nach tschechischem Recht in tschechischer Sprache bzw. nach slowakischem Recht in slowakischer Sprache vorhalten.

Dies ist insbesondere von Bedeutung, weil sowohl Tschechien als auch die Slowakei im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse vor allem im Gewährleistungsrecht von zugrundeliegenden EU-Richtlinien abgewichen sind und nationales Sonderrecht geschaffen haben.

Dieses muss natürlich in den jeweiligen AGB für Kaufland.cz und Kaufland.sk hinreichend berücksichtigt sein.

III. Wo erhalte ich professionelle Rechtstexte für Kaufland.cz und Kaufland.sk?

Damit sich Händler optimal auf den Start der Marktplätze Kaufland.cz und Kaufland.sk vorbereiten und ihre Händleraccounts mit professionellen und rechtskonformen Rechtstexten absichern können, bietet die IT-Recht Kanzlei bereits ab sofort

Händlern, die auf allen 3 Kaufland-Marktplätzen durchstarten wollen, bietet die IT-Recht Kanzlei abmahnsichere Rechtstexte für Kaufland.de, Kaufland.cz und Kaufland.sk im rabattierten Kombi-Paket für insgesamt nur 14,50€ zzgl. USt. im Monat hier an.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Phil Salewski Autor:
Phil Salewski
Rechtsanwalt

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