OLG Bamberg: Werbung für Komplettküchen muss Hersteller- und Typenbezeichnung benennen
Werden bei Werbeanzeigen bestimmte Informationspflichten nicht eingehalten, so kann dies ein Fall unlauterer Werbung im Sinne des §5a UWG sein, der kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Erfahren Sie im heutigen Beitrag am Beispiel eines aktuellen Falls des OLG Bambergs (Beschluss vom 16.3.2016, Az.: 3 U 8/16), worauf bei der Gestaltung von Werbung zu achten ist, um die Verbreitung unlauterer Werbebotschaften zu vermeiden. Der Fall ist auch deshalb interessant, weil das Gericht strenge Maßstäbe anwandte, obwohl die beworbenen Haushaltsgeräte nur Teil eines Gesamtpakets waren.