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veröffentlicht von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

EU-Kommission: Führt neue Energieetiketten für Fernsehgeräte, Kühlschränke, Geschirrspüler und Waschmaschinen ein

News vom 28.09.2010, 14:35 Uhr | Keine Kommentare

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema "Verkauf von Haushaltselektrogeräten".

Die Europäische Kommission hat heute erstmals Energieetiketten für Fernsehgeräte vorgeschlagen. Für Kühlgeräte, Geschirrspüler und Waschmaschinen wird die bestehende Kennzeichnungsregelung modernisiert. Energieetiketten sollen den Verbrauchern helfen, Produkte auszuwählen, die Energie und damit Geld sparen. Daneben sollen sie Anreize für die Industrie schaffen, in die Entwicklung energieeffizienter Produkte zu investieren.

Fernsehgeräte, auf die fast 10 % der Ausgaben eines Durchschnitthaushalts für Elektrizität entfallen, müssen erstmals von den Herstellern nach ihrer Energieeffizienz in eine Skala von „A“ bis „G“ eingestuft werden. Das Etikett muss deutlich sichtbar auf dem Gerät angebracht und bei der Werbung gezeigt werden, falls der Preis des Geräts genannt wird.

Die Energieeffizienzkennzeichnung von Kühl- und Gefriergeräten sowie Geschirrspül- und Waschmaschinen ist seit ihrer Einführung 1992 sehr erfolgreich: 90 % der in der EU verkauften Geräte sind in Klasse „A“ – die beste bestehende Klasse – eingestuft. Allerdings könnte der Energieverbrauch von Produkten der Klasse „A“ mit neuen Technologien um die Hälfte gesenkt werden. Deshalb hat die EU beschlossen, die Skala für Produkte mit höherer Energieeffizienz als „A“ um drei neue Klassen – „A+“, „A++“ und „A+++“ – nach oben zu erweitern.

Auf die Geräte, die von den heute verabschiedeten Verordnungen erfasst werden, entfällt etwa ein Drittel der Stromrechnung eines Haushalts. Die neuen Etiketten werden sich daher positiv auf die Haushaltskasse der Verbraucher auswirken.

Die vier Verordnungen zur Einführung dieser Energieetiketten müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden. Die Verordnungen treten 12 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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Hintergrundinformationen

Energieetiketten werden von der Europäischen Kommission produktspezifisch im Rahmen der Richtlinie 2010/30/EU zur Energieverbrauchskennzeichnung angenommen. Sie enthalten folgende Angaben:

  • eine Einstufung von Produkten nach ihrem Energieverbrauch in eine Skala von „A“ bis „G“, wobei die Klasse „A“ (grün) der höchsten und die Klasse „G“ (rot) der geringsten Energieeffizienz entspricht. Sobald die Geräte einer bestimmten Kategorie überwiegend die Klasse „A“ erreichen, kann die Skala um bis zu drei neue Klassen (A+/A++/A+++) aufgestockt werden (in diesem Fall erhält Klasse „A“ die Farbe Gelb, da Grün stets der besten Klasse vorbehalten ist);
  • jährlicher Energieverbrauch oder Energieverbrauch pro Funktionszyklus;
  • sonstige Informationen zum Verbrauch an Energie oder anderen Ressourcen: Wasserverbrauch, Volumen des Geräts usw.

Alle in der EU in Verkehr gebrachten Geräte müssen mit dem Energieetikett gekennzeichnet werden, das an der Verkaufsstelle stets deutlich sichtbar am Gerät angebracht sein muss.

Quelle: Mitteilung der EU-Kommission

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Max-Lion Keller Veröffentlicht von:
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

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