Die EG-Verordnung 1060/2010 regelt die Kennzeichnung von elektrischen Haushaltskühlgeräten mit einem Nutzinhalt zwischen 10 und 1500 Liter, die mit Netzstron betrieben werden - einschließlich Geräten, die nicht für den Haushaltsgebrauch oder für die Kühlung von anderen Kühlgütern als Lebensmitteln zum Verkauf angeboten werden, sowie Einbaugeräten.
Umfangreiche Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltskühlgeräten erhalten Sie hier.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Bildquelle:
© Aamon - Fotolia.com
© Aamon - Fotolia.com
Link kopieren
Als PDF exportieren
|
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
weitere News
(13.07.2022, 11:14 Uhr)
Aufgepasst beim Verkauf von Split-Klimaanlagen: Hinweispflicht besteht!
(09.06.2016, 08:39 Uhr)
OLG Bamberg: Werbung für Komplettküchen muss Hersteller- und Typenbezeichnung benennen
(01.12.2015, 13:54 Uhr)
OLG Hamm: Energieverbrauchsetiketten müssen nicht auf Verpackungen von Haushaltselektrogeräten
(20.08.2014, 16:59 Uhr)
LG Mainz: zum Umfang der Energieeffizienzangabepflicht für elektronische Haushaltsgeräte im Online-Shop
(12.05.2014, 16:53 Uhr)
BGH: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten zwingend anzugeben
(02.05.2013, 17:58 Uhr)
LG Freiburg vs Massenabmahner: Klage erfolgreich – Prozesskosten trägt Kläger
0 Kommentare