Glühbirnen: Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2010

Glühbirnen: Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2010

Die Glühbirne ist ein Auslaufmodell: Glühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen in der Europäischen Union künftig nicht mehr verkauft werden.

Banner Unlimited Paket

Verbot von Glühlampen über 60 Watt

Ab dem 1. September 2009 darf der Handel alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt nicht mehr vertreiben. Mit dem 1. September 2010 tritt die zweite Stufe der EU-Verordnung in Kraft: Dann werden auch Glühlampen mit mehr als 60 Watt vom Markt genommen.

Lampen für Spezialanwendungen, die aufgrund technischer Eigenschaften oder laut Produktinformationen nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet sind, fallen nicht unter die Regelung. Dazu gehören zum Beispiel Pflanzen- oder Wachstumslampen, die die Photosynthese und damit das Pflanzenwachstum fördern.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

2 Kommentare

J
Jope 21.09.2010, 15:35 Uhr
Falsche Information
Ab September 2010 war das Aus für herkömmliche Glühlampen ab 75 Watt, nicht 60 Watt.

Es geht eigentlich auch nicht ausschließlich um die Leistung (in Watt), sondern um die Energieeffizienz (Helligkeit pro Watt).
Ab September 2010 müssen Lampen ab 75 W der sog. Energieeffizienzklasse C angehören. Das tun die herkömmlichen Glühlampen aber nicht.
J
Joachim Zell 01.09.2010, 05:21 Uhr
ein Licht geht aus...
Warum hasst die EU eigentlich das helle bzw. grelle Licht? Was ist bei den 60W Glühbirnen anders als bei den kleinen Schwestern? Geht es hier nur um den Energieverbrauch? Oder war die Regelung ein Trugschluss, da nun der Verbraucher dazu übergehen wird gleich mehrere Lampen auf einmal anzuknipsen, weil's ansonsten so düster ist? Fragen über Fragen...

Beiträge zum Thema

Leitfaden: Leuchtmittel ( "Lampen")  richtig im Internet kennzeichnen
(21.04.2021, 12:50 Uhr)
Leitfaden: Leuchtmittel ( "Lampen") richtig im Internet kennzeichnen
Inverkehrbringen von Halogenlampen ab dem 01.09.2018 untersagt
(31.08.2018, 16:46 Uhr)
Inverkehrbringen von Halogenlampen ab dem 01.09.2018 untersagt
Licht ins Dunkel! Wer mit der Sparsamkeit von Halogenlampen wirbt kann abgemahnt werden
(17.07.2018, 17:08 Uhr)
Licht ins Dunkel! Wer mit der Sparsamkeit von Halogenlampen wirbt kann abgemahnt werden
BGH bestätigt Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt
(22.09.2016, 11:19 Uhr)
BGH bestätigt Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt
Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Halogenlampen zum 1. September 2016 teilweise aufgeschoben
(06.09.2016, 17:55 Uhr)
Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Halogenlampen zum 1. September 2016 teilweise aufgeschoben
Bezeichnung von Halogenlampen mit Begriffen wie „Eco“ oder „Sparlampe“ wird abgemahnt!
(30.04.2015, 13:48 Uhr)
Bezeichnung von Halogenlampen mit Begriffen wie „Eco“ oder „Sparlampe“ wird abgemahnt!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei