Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

LG Hamburg: Bei Haushaltslampen sind Kennzeichnungspflichten nach der EnVKV zu beachten!

18.08.2010, 11:27 Uhr | Lesezeit: 3 min
LG Hamburg: Bei Haushaltslampen sind Kennzeichnungspflichten nach der EnVKV zu beachten!

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Haushaltselektrogeräten" veröffentlicht.

Das LG Hamburg entschied mit Urteil vom 09.07.2010 (Az. 406 O 232/09), dass es wettbewerbswidrig sei, wenn man bei mit Netzspannung betriebenen Haushaltslampen die Energieeffizienzklasse und den Lichtstrom nicht mit angebe.

Auszug aus dem Urteil

Mit Netzstrom betrieben sind alle Haushaltslampen, die zu ihrem Betrieb an das Stromnetz angeschlossen werden können, mag die Netzspannung von 230 Volt auch für den Betrieb der Lampe auf eine niedrigere Spannung transformiert werden. Vom Geltungsbereich der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen sind insoweit lediglich Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z. B. Batterien, vermarktet werden. Daraus ergibt sich, dass es für die Frage nach dem Betrieb mit Netzspannung auf die Energiequelle ankommt und nicht darauf, ob der aus dieser fließende Strom noch transformiert wird, bevor er die Lampe zum Leuchten bringt. Auch bei der aus Anlage EV6 ersichtlichen Halogenlampe GY 6 handelt es sich daher um eine der Kennzeichnungspflicht nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung unterliegende Lampe, bei der der Antragsgegner unter Verstoß gegen die EnVKV die Energieeffiziensklasse nicht aufgeführt hatte. Bereits dieser Verstoß rechtfertigt das gerichtliche Verbot, auch soweit es die Angabe des Lichtstromes angeht. Denn der dem Gläubiger aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes zustehende Unterlassungsanspruch geht über den konkreten Verletzungsfall hinaus und ist gewissen Verallgemeinerungen zugänglich (vergleiche Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Januar 2002, 3W10/02 – im dort zur Entscheidung stehenden Fall hatte der Antragsgegner in der Werbung für eine Waschmaschine eine unzutreffende Energieeffiziensklasse angegeben und nachfolgend eine Unterlassungserklärung abgegeben, nicht mit einer besseren als der tatsächlichen Energieeffiziensklasse für Weißwaren-Großgeräte zu werben. Gleichwohl wurde ihm darüber hinausgehend verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken Elektrogeräte mit technischen Angaben oder Eigenschaften zu bewerben, die diese nicht aufweisen). Vor diesem Hintergrund kommt es nicht darauf an, ob die weitere, in Anlage EV6 beworbene sogenannte Kopfspiegellampe, bei der weder Energieeffiziensklasse noch Lichtstrom angegeben waren, als Reflektorlampe von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen ist.

Banner Unlimited Paket

Rechtlicher Hintergrund

1. Wie sind Haushaltslampen ordnungsgemäß zu kennzeichnen?

Informieren Sie sich *[hier](../../envkv-kennzeichnung-haushaltsgeräte.html) * !

2. Welche Haushaltslampen sind überhaupt kennzeichnungspflichtig?

Die Kennzeichnungspflicht gilt für mit Netzspannung betriebene Haushaltslampen (Glühlampen und Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät) und Haushaltsleuchtstofflampen (einschließlich ein- und  zweiseitig gesockelte Lampen und Lampen ohne integriertes Vorschaltgerät), selbst wenn diese nicht zur Verwendung im Haushalt vermarktet werden.

3. Welche Lampen sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen?

- Lampen mit einem Lichtstrom von über 6500 Lumen (lm)
- Lampen mit einer Leistungsaufnahme von unter 4 Watt (W)
Reflektorlampen
- Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z.B. Batterien, vermarktet werden

  • Lampen, die nicht in erster Linie für die Erzeugung sichtbaren Lichts (im Wellenlängenbereich zwischen 400 und 800 nm) vermarktet werden
  • Lampen, die als Teil eines Gerätes vermarktet werden, dessen Hauptverwendungszweck nicht die Erzeugung von Licht ist. Wenn die Lampe jedoch getrennt zum Kauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten oder ausgestellt wird (z.B. als Ersatzteil), fällt sie wieder unter die Kennzeichnungspflicht.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Leitfaden: Leuchtmittel ( "Lampen")  richtig im Internet kennzeichnen
(21.04.2021, 12:50 Uhr)
Leitfaden: Leuchtmittel ( "Lampen") richtig im Internet kennzeichnen
Inverkehrbringen von Halogenlampen ab dem 01.09.2018 untersagt
(31.08.2018, 16:46 Uhr)
Inverkehrbringen von Halogenlampen ab dem 01.09.2018 untersagt
Licht ins Dunkel! Wer mit der Sparsamkeit von Halogenlampen wirbt kann abgemahnt werden
(17.07.2018, 17:08 Uhr)
Licht ins Dunkel! Wer mit der Sparsamkeit von Halogenlampen wirbt kann abgemahnt werden
BGH bestätigt Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt
(22.09.2016, 11:19 Uhr)
BGH bestätigt Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt
Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Halogenlampen zum 1. September 2016 teilweise aufgeschoben
(06.09.2016, 17:55 Uhr)
Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Halogenlampen zum 1. September 2016 teilweise aufgeschoben
Bezeichnung von Halogenlampen mit Begriffen wie „Eco“ oder „Sparlampe“ wird abgemahnt!
(30.04.2015, 13:48 Uhr)
Bezeichnung von Halogenlampen mit Begriffen wie „Eco“ oder „Sparlampe“ wird abgemahnt!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei