Handlungsanleitung - Umsetzung der neuen Informationspflicht nach Streitentstehung mit Verbrauchern gemäß § 37 VSBG
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Ab dem 01.02.2017 haben Online-Händler, die mit Verbrauchern Geschäfte machen, ihre Kunden im Falle einer Streitigkeit mit bestimmten Pflichtinformationen zur alternativen Streitbeilegung zu versorgen. Diese Pflicht gilt grundsätzlich und unabhängig davon, ob der jeweilige Händler überhaupt zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten ab sofort eine einfache Handlungsanleitung + rechtssichere Formulierungsmuster zur Verfügung.