Verkauf von Alkohol, Tabak
Jugendschutz durch Abgabeverbot: Keine Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas mit und ohne Nikotin an Minderjährige
Kürzlich wurde eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Im Zentrum der Reform steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gesundheitsgefahren, die durch den Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas ausgelöst werden. Durch die bisherige Regelung in § 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wird nur die Abgabe von Tabak und tabakhaltigen Produkten an Minderjährige verboten. Dieses Verbot soll in Zukunft auf nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten sowie elektronische Shishas erweitert werden. Hierzu hat die Bundesregierung Änderung des § 10 JuSchG beschlossen, die derzeit im Bundestag diskutiert wird und von diesem noch verabschiedet werden muss.
Kürzlich wurde eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Im Zentrum der Reform steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gesundheitsgefahren, die durch den Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas ausgelöst werden. Durch die bisherige Regelung in § 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wird nur die Abgabe von Tabak und tabakhaltigen Produkten an Minderjährige verboten. Dieses Verbot soll in Zukunft auf nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten sowie elektronische Shishas erweitert werden. Hierzu hat die Bundesregierung Änderung des § 10 JuSchG beschlossen, die derzeit im Bundestag diskutiert wird und von diesem noch verabschiedet werden muss.
Verbot von E-Zigaretten für Jugendliche
Die Abgabe und der Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas an und durch Jugendliche sollen verboten werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6858) vor, mit dem die Abgabe- und Konsumverbote für Tabakwaren im Jugendschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz auf elektronische Zigaretten und Shishas ausgeweitet werden sollen.
Die Abgabe und der Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas an und durch Jugendliche sollen verboten werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6858) vor, mit dem die Abgabe- und Konsumverbote für Tabakwaren im Jugendschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz auf elektronische Zigaretten und Shishas ausgeweitet werden sollen.
Werbung: Sekt darf nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden
Vorsicht bei der Formulierung von Werbung für alkoholische Getränke: Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat es mit Urteil vom 27.08.2015 (Az: 31 O 35/15) für unzulässig erklärt, Sekt als besonders bekömmlich zu bewerben. Hierbei folgte es inhaltlich dem Landgericht Ravensburg, das zuvor entschieden hatte, dass Bier nicht als bekömmlich beworben werden darf.
Vorsicht bei der Formulierung von Werbung für alkoholische Getränke: Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat es mit Urteil vom 27.08.2015 (Az: 31 O 35/15) für unzulässig erklärt, Sekt als besonders bekömmlich zu bewerben. Hierbei folgte es inhaltlich dem Landgericht Ravensburg, das zuvor entschieden hatte, dass Bier nicht als bekömmlich beworben werden darf.
Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
In dem Rechtsstreit zwischen einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen und einer oberschwäbischen Brauerei um die Zulässigkeit der Werbeaussage „bekömmlich“ in Bezug auf das von der Brauerei angebotene Bier hat die 2. Kammer für Handelssachen beim Landgericht Ravensburg kürzlich ein Urteil verkündet. Darin hat sie die bereits erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, mit der es der beklagten Brauerei untersagt worden war, ihr Bier mit dem Wort „bekömmlich“ zu bewerben.
In dem Rechtsstreit zwischen einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen und einer oberschwäbischen Brauerei um die Zulässigkeit der Werbeaussage „bekömmlich“ in Bezug auf das von der Brauerei angebotene Bier hat die 2. Kammer für Handelssachen beim Landgericht Ravensburg kürzlich ein Urteil verkündet. Darin hat sie die bereits erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, mit der es der beklagten Brauerei untersagt worden war, ihr Bier mit dem Wort „bekömmlich“ zu bewerben.
Der Verkauf von Alkohol im Internet – ohne Altersprüfung möglich?
Bei Bildträgern ist bekannt, dass Kennzeichnungs- und Kontrollpflichten bei der Abgabe im Online-Handel bestehen. Was aber gilt für den Verkauf und die Abgabe von Alkohol im Versandhandel? Kann der Online-Händler Alkohol frei im Internet anbieten und ohne Alterskontrolle versenden? Der nachstehende Beitrag setzt sich mit dieser Frage näher auseinander.
Bei Bildträgern ist bekannt, dass Kennzeichnungs- und Kontrollpflichten bei der Abgabe im Online-Handel bestehen. Was aber gilt für den Verkauf und die Abgabe von Alkohol im Versandhandel? Kann der Online-Händler Alkohol frei im Internet anbieten und ohne Alterskontrolle versenden? Der nachstehende Beitrag setzt sich mit dieser Frage näher auseinander.
LG Trier: Händler haben in Onlineshops auf Sulfite in ihren Weinen hinzuweisen
Das Landgericht Trier hat mit Beschluss vom 8.7.2015 im Rechtsstreit 7 HK O 41/15 einem Winzer verboten, im geschäftlichen Verkehr Kaufverträge über Ebay anzubahnen, ohne auf enthaltene Sulfite hinzuweisen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wurde dem Winzer ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht. Antragsteller war ein Verbraucherschutzverein, Antragsgegner ein Winzer aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Das Landgericht Trier hat mit Beschluss vom 8.7.2015 im Rechtsstreit 7 HK O 41/15 einem Winzer verboten, im geschäftlichen Verkehr Kaufverträge über Ebay anzubahnen, ohne auf enthaltene Sulfite hinzuweisen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wurde dem Winzer ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht. Antragsteller war ein Verbraucherschutzverein, Antragsgegner ein Winzer aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Aktuelle Abmahngefahr bei fehlerhafter Typenbezeichnung von Spirituosen
Die Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierungen von in der EU vermarkteten Spirituosen unterliegt unabhängig vom Herstellungsort den spezifischen Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 110/2008. Aus Gründen des Verbraucherschutzes vor irreführenden Marktpraktiken und der Innovationsförderung kategorisiert die Verordnung bestimmte Spirituosentypen und stellt Mindestanforderungen an deren inhaltliche Zusammensetzung auf, bei deren Nichteinhaltung ein Vertrieb unter der jeweiligen Bezeichnung untersagt sein soll. Am Beispiel einer Abmahnung, die der IT-Recht-Kanzlei vorliegt, soll das wettbewerbsrechtliche Risiko einer falschen Typenbezeichnung von Spirituosen dargestellt werden.
Die Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierungen von in der EU vermarkteten Spirituosen unterliegt unabhängig vom Herstellungsort den spezifischen Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 110/2008. Aus Gründen des Verbraucherschutzes vor irreführenden Marktpraktiken und der Innovationsförderung kategorisiert die Verordnung bestimmte Spirituosentypen und stellt Mindestanforderungen an deren inhaltliche Zusammensetzung auf, bei deren Nichteinhaltung ein Vertrieb unter der jeweiligen Bezeichnung untersagt sein soll. Am Beispiel einer Abmahnung, die der IT-Recht-Kanzlei vorliegt, soll das wettbewerbsrechtliche Risiko einer falschen Typenbezeichnung von Spirituosen dargestellt werden.
Abmahnungen wegen fehlender Sulfit-Hinweise in Online-Angeboten für Wein
Seit dem 13.12.2014 gelten vornehmlich für vorverpackte Lebensmittel die umfangreichen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dass diese auch für alkoholische Getränke Wirkung entfalten und zudem bestimmte eigenschafts- und unternehmensbezogene Informationspflichten für den Fernabsatz vorsehen, scheint vielen Händlern noch nicht hinreichend bewusst zu sein. Dies nehmen sich derzeit Verbraucherschutzvereine zum Anlass, um fehlende Sulfit-Hinweise in internetbasierten Wein-Angeboten abzumahnen. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Hintergründe und mögliche Präventionsmaßnahmen.
Seit dem 13.12.2014 gelten vornehmlich für vorverpackte Lebensmittel die umfangreichen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dass diese auch für alkoholische Getränke Wirkung entfalten und zudem bestimmte eigenschafts- und unternehmensbezogene Informationspflichten für den Fernabsatz vorsehen, scheint vielen Händlern noch nicht hinreichend bewusst zu sein. Dies nehmen sich derzeit Verbraucherschutzvereine zum Anlass, um fehlende Sulfit-Hinweise in internetbasierten Wein-Angeboten abzumahnen. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Hintergründe und mögliche Präventionsmaßnahmen.
OLG Hamm: Alkoholfreies Bier durfte nicht mit “vitalisierend“ beworben werden
Eine Privatbrauerei aus dem Kreis Soest durfte ihr alkoholfreies Bier nicht mit der Angabe “vitalisierend“ bewerben, weil sie dem Begriff keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt hatte. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 20.05.2014 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Arnsberg entschieden.
Eine Privatbrauerei aus dem Kreis Soest durfte ihr alkoholfreies Bier nicht mit der Angabe “vitalisierend“ bewerben, weil sie dem Begriff keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt hatte. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 20.05.2014 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Arnsberg entschieden.
LG Arnsberg: Ausdruck „vitalisierend“ in der Werbung für alkoholfreie Biere keine gesundheitsbezogene Angabe
Gerade in der Lebensmittelbranche ist der Einsatz von werbenden Formulierungen, die dem Verbraucher förderliche Auswirkungen des Verzehrs auf die Leistungsfähigkeit, die körperliche Verfassung oder die Gesundheit in Aussicht stellen, weit verbreitet. Die so verwendeten Wortmittel sollen die Kaufentscheidung des Verbrauchers positiv beeinflussen und ihn längerfristig an das jeweilige Produkt binden.
Gerade in der Lebensmittelbranche ist der Einsatz von werbenden Formulierungen, die dem Verbraucher förderliche Auswirkungen des Verzehrs auf die Leistungsfähigkeit, die körperliche Verfassung oder die Gesundheit in Aussicht stellen, weit verbreitet. Die so verwendeten Wortmittel sollen die Kaufentscheidung des Verbrauchers positiv beeinflussen und ihn längerfristig an das jeweilige Produkt binden.
Verkauf mit Folgen: Gewerbeuntersagung nach Alkoholabgabe an Jugendliche
Wer entgegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes Alkohol an Minderjährige abgibt, muss mit einer umfassenden Gewerbeuntersagung rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich entschieden.
Wer entgegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes Alkohol an Minderjährige abgibt, muss mit einer umfassenden Gewerbeuntersagung rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich entschieden.
Winzerschorle nicht nur vom Winzer
Eine Weinschorle darf unter der Bezeichnung "Winzerschorle" vertrieben werden, auch wenn sie nicht in einem Winzerbetrieb hergestellt worden ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Eine Weinschorle darf unter der Bezeichnung "Winzerschorle" vertrieben werden, auch wenn sie nicht in einem Winzerbetrieb hergestellt worden ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
OVG Münster: Die E-Zigarette ist kein Arzneimittel
Das OVG Münster hat kürzlich in drei Urteilen entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mithilfe von E-Zigaretten verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind; dementsprechend seien die E-Zigaretten selbst keine Medizinprodukte.
Das OVG Münster hat kürzlich in drei Urteilen entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mithilfe von E-Zigaretten verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind; dementsprechend seien die E-Zigaretten selbst keine Medizinprodukte.
Shisha-Café darf Wasserpfeifen mit Früchten und Shiazo-Steinen vorerst weiter anbieten
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Eilbeschluss vom 1. August 2013 der Stadt Marl vorläufig untersagt, nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW gegen ein örtliches Shisha-Café vorzugehen, das für seine Kunden Wasserpfeifen (Shishas) bereit hält, die statt mit Tabak ausschließlich mit getrockneten Früchten und/oder melassebehandelten Dampfsteinen (sog. Shiazo-Steinen) befüllt werden.
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Eilbeschluss vom 1. August 2013 der Stadt Marl vorläufig untersagt, nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW gegen ein örtliches Shisha-Café vorzugehen, das für seine Kunden Wasserpfeifen (Shishas) bereit hält, die statt mit Tabak ausschließlich mit getrockneten Früchten und/oder melassebehandelten Dampfsteinen (sog. Shiazo-Steinen) befüllt werden.
Schwedischer Snus-Tabak unterliegt Vertriebsverbot
Der Zollsenat des Finanzgerichts Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass schwedischer Snus, ein mit Salzen versetzter Tabak, der unter die Ober- oder Unterlippe gesteckt und so konsumiert wird, in der Europäischen Union nicht über das Internet bestellt und vertrieben werden darf.
Der Zollsenat des Finanzgerichts Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass schwedischer Snus, ein mit Salzen versetzter Tabak, der unter die Ober- oder Unterlippe gesteckt und so konsumiert wird, in der Europäischen Union nicht über das Internet bestellt und vertrieben werden darf.
Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche kann zum Entzug der Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit führen
In einem kürzlich den Beteiligten zugestellten Beschluss hat das Verwaltungsgericht Gießen die Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides abgelehnt, mit dem das Regierungspräsidium Gießen einem Gießener Gewerbetreibenden wegen Unzuverlässigkeit die Ausübung seines Gewerbes untersagt hatte. Das Regierungspräsidium Gießen wirft dem Gewerbetreibenden, der Tabakwaren vertreibt, vor, nachhaltig Vorschriften des Jugendschutzrechts dadurch missachtet zu haben, dass er zum wiederholten Male nachweislich Zigaretten an Jugendliche verkauft und deswegen auch schon mehrere Bußgeldbescheide erhalten habe.
In einem kürzlich den Beteiligten zugestellten Beschluss hat das Verwaltungsgericht Gießen die Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides abgelehnt, mit dem das Regierungspräsidium Gießen einem Gießener Gewerbetreibenden wegen Unzuverlässigkeit die Ausübung seines Gewerbes untersagt hatte. Das Regierungspräsidium Gießen wirft dem Gewerbetreibenden, der Tabakwaren vertreibt, vor, nachhaltig Vorschriften des Jugendschutzrechts dadurch missachtet zu haben, dass er zum wiederholten Male nachweislich Zigaretten an Jugendliche verkauft und deswegen auch schon mehrere Bußgeldbescheide erhalten habe.
OLG Naumburg: Keine schuldhafte Abgabe von Spirituosen an Minderjährige, wenn diese zweifelsfrei älter als 18 aussehen
Mit Urteil vom 13.09.2012, Az. 2 Ss (Bz) 83/12, entschied das OLG Naumburg, dass eine Abgabe von Spirituosen an Minderjährige nur dann schuldhaft erfolgen könne, wenn diese entweder nicht wie 18 Jahre aussähen, oder sich anhand ihres Aussehens deren Minderjährigkeit nicht zweifelsfrei ausschließen ließe.
Mit Urteil vom 13.09.2012, Az. 2 Ss (Bz) 83/12, entschied das OLG Naumburg, dass eine Abgabe von Spirituosen an Minderjährige nur dann schuldhaft erfolgen könne, wenn diese entweder nicht wie 18 Jahre aussähen, oder sich anhand ihres Aussehens deren Minderjährigkeit nicht zweifelsfrei ausschließen ließe.
Tabakerzeugnisse: größere Hinweise zur Warnung vor Gesundheitsrisiken und Verbot starker Aromen
Nach jahrelangen Beratungen hat die Europäische Kommission diese Woche ihren Vorschlag zur Änderung der Tabakrichtlinie angenommen. Der Vorschlag enthält neue und strengere Vorschriften darüber, wie Tabakerzeugnisse hergestellt, aufgemacht und verkauft werden können. Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und rauchlose Tabakerzeugnisse mit charakteristischen Aromen werden verboten. Außerdem werden große bildliche Warnungen vor Gesundheitsrisiken auf Packungen von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen zwingend vorgeschrieben.
Nach jahrelangen Beratungen hat die Europäische Kommission diese Woche ihren Vorschlag zur Änderung der Tabakrichtlinie angenommen. Der Vorschlag enthält neue und strengere Vorschriften darüber, wie Tabakerzeugnisse hergestellt, aufgemacht und verkauft werden können. Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und rauchlose Tabakerzeugnisse mit charakteristischen Aromen werden verboten. Außerdem werden große bildliche Warnungen vor Gesundheitsrisiken auf Packungen von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen zwingend vorgeschrieben.
OLG Hamm: „Energy & Vodka“ gemäß Health-Claims-VO unzulässige Angabe für alkoholische Getränke!
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Mischgetränk mit der Bezeichnung „Energy & Vodka“ nicht verkehrsfähig ist. Der Begriff „Energy“ sei nach der Health Claims-Verordnung (HCVO) bei alkoholischen Getränken nicht zulässig, da er beim Verbraucher Erwartungen wecke, die nach dem Normzweck der HCVO gerade vermieden werden sollen (vgl. aktuell OLG Hamm, Urt. v. 10.07.2012, Az. I-4 U 38/12).
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Mischgetränk mit der Bezeichnung „Energy & Vodka“ nicht verkehrsfähig ist. Der Begriff „Energy“ sei nach der Health Claims-Verordnung (HCVO) bei alkoholischen Getränken nicht zulässig, da er beim Verbraucher Erwartungen wecke, die nach dem Normzweck der HCVO gerade vermieden werden sollen (vgl. aktuell OLG Hamm, Urt. v. 10.07.2012, Az. I-4 U 38/12).
Preisbindung bei Tabakwaren: Rigide dass es raucht…
Ähnlich wie Bücher unterliegen auch Tabakwaren einer Preisbindung: Bei der Abgabe an den Endverbraucher darf nur der vom Hersteller festgelegte Verkaufspreis berechnet werden. Die Berechnung höherer Preise, aber auch die Gewährung von Preisnachlässen ist ebenso verboten wie Umgehungsversuche in Form von Beigaben oder Rabattsystemen. Ausnahmen gibt es hierbei nur wenige. Eine Übersicht.
Ähnlich wie Bücher unterliegen auch Tabakwaren einer Preisbindung: Bei der Abgabe an den Endverbraucher darf nur der vom Hersteller festgelegte Verkaufspreis berechnet werden. Die Berechnung höherer Preise, aber auch die Gewährung von Preisnachlässen ist ebenso verboten wie Umgehungsversuche in Form von Beigaben oder Rabattsystemen. Ausnahmen gibt es hierbei nur wenige. Eine Übersicht.
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