Eis, Fleisch, Honig, Lachs, Olivenöl, Saft, Salz, Zucker, Zuckerersatz

Herkunftskennzeichnung von verpacktem Fleisch seit dem 01.04.2015 verpflichtend

Mit Inkrafttreten der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) wurden Lebensmittelunternehmer mit einer Fülle von neuartigen und umfangreichen Informationspflichten konfrontiert, die sich von der physischen Verpackungskennzeichnung bis zur Bereitstellung produktspezifischer Auskünfte im Fernabsatz erstrecken. Während die Umsetzung der originären europarechtlichen Vorgaben zu Lebensmitteln vielen Gewerbetreibenden noch immer Probleme bereitet, ist nun die erste erweiternde LMIV-Durchführungsverordnung (Nr. 1337/2013) rechtsgültig geworden und etabliert in diesem Zuge ein verpflichtendes herkunftsweisendes Etikettierungssystem für bestimmte Fleischsorten, an das Lebensmittelunternehmer seit dem 01.04.2015 gebunden sein sollen.

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Kennzeichnung von Fleisch: Herkunftsangabe künftig Pflicht

Frisches, verpacktes Fleisch von Schwein, Ziege, Schaf und Geflügel muss ab dem 1. April 2015 mit dem Ursprungsland gekennzeichnet sein. Für Rindfleisch ist dies heute schon Pflicht.

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„Spitzenqualität“: es geht um die Wurst

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit zwei Urteilen vom 12. März 2013 entschieden, dass Fleisch- und Wursterzeugnisse, die unter Verwendung von Bruchware, umgearbeiteter Wurst oder wiederverarbeitetem Brät hergestellt wurden, nicht unter hervorhebenden Hinweisen wie „Delikatess- oder Spitzenqualität“ in den Verkehr gebracht werden dürfen.

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Lebensmittelkennzeichnung „ohne Kristallzucker“ und Verbrauchererwartung

Ein Getränk darf nicht mit dem Hinweis "ohne Kristallzucker" werben, wenn das Produkt mit „Traubensüße", die Fruchtzucker und Traubenzucker enthält, gesüßt worden ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden (Urteil vom 28.2.2013, Aktenz: 6 A 62/11).

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Regierung prüft Kommissions-Vorschlag zur Änderung der Honig-Richtlinie

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Honig-Richtlinie wird gegenwärtig von der Bundesregierung geprüft. Das geht aus einer Antwort (17/11347) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (17/11116) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Darin heißt es weiter, dass die Prüfung insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen des Kommissionsvorschlags auf das Lebensmittelrecht und die Gentechnik-Kennzeichnung von Honig vorgenommen werde. In dieser Frage seien die Bundesländer und die Verbände um Stellungnahme gebeten worden. In der Antwort spricht sich die Regierung dafür aus, verantwortbare Potenziale der grünen Gentechnik zu nutzen. Der Schutz von Mensch und Umwelt bleibe dabei oberstes Ziel des deutschen Gentechnikrechts.

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Bezeichnungen "Puten- bzw. Hähnchen-Filetstreifen, gebraten" irreführend, wenn Produkte industriell hergestellt

Die Bezeichnungen "Puten-Filetstreifen, gebraten" und "Hähnchen-Filetstreifen, gebraten" sind irreführend, wenn die Produkte nicht wie im traditionellen Fleischerhandwerk aus natürlich gewachsenem Geflügelfleisch geschnitten sind, sondern aus einer erkalteten Masse gewonnen werden, die entsteht, nachdem Geflügelbrüste durch mechanische Behandlung eine weiche Struktur erhalten haben und teilweise zerrissen worden sind und dann mit einem erheblichen Anteil an brätartig fein zerkleinerter Fleischmasse in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht worden sind. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem lebensmittelrechtlichen Rechtsstreit zwischen einem Unternehmen (Klägerin) und dem Landratsamt Schwäbisch Hall (Beklagter) entschieden.

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Grüne verlangen Auskunft über Änderung der Honigrichtlinie

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte in einer Kleinen Anfrage (17/11116) von der Bundesregierung wissen, wie sie den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Vorschriften über Honig vom 21. September 2012 beurteilt. Ziel der Änderung der Honigrichtlinie ist laut Grünen, dass Pollen nicht als Zutat im Honig betrachtet werden. Das habe zur Folge, dass Honige mit Pollen von gentechnisch veränderten Organismen nicht mehr gekennzeichnet werden müssen.

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Lebensmittel: EU-Kommission schlägt klarere Regeln zum Status von Pollen in Honig vor

Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag zur Änderung der Vorschriften über Honig angenommen, mit dem nach einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs der tatsächliche Status von Pollen geklärt werden soll. Im Einklang mit den internationalen WTO-Standards wird Pollen in dem Vorschlag als natürlicher Bestandteil von Honig und nicht als Zutat definiert.

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Rohverzehr von Kasslerkotelett: Hersteller muss warnen

Wer „Kasseler Stielkotelett“ in den Verkehr bringt, muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin darauf hinweisen, dass das Produkt vor dem Verzehr gegart werden muss.

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VG Berlin: Produktbezeichnung „Sahne Eiscreme“ kann irreführend sein

Die Bezeichnung eines Speiseeisprodukts als „Sahne Eiscreme“ ist nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin irreführend und deshalb unzulässig.

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Kennzeichnungspflicht von Tier- und Fleischprodukten gefordert

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags spricht sich für eine Kennzeichnungspflicht von Tier- und Fleischprodukten im Hinblick auf die Tierhaltung aus. Aus der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss mit den Stimmen von Unions- SPD-, FDP- und Linksfraktion eine dahingehende Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte gefordert, die Petition zusätzlich noch dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) „zur Erwägung“ zu überweisen, und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Dies lehnte die Ausschussmehrheit ab, mit dem Verweis auf die derzeit auf europäischer Ebene diskutierte Richtlinie zur Tierschutzkennzeichnung.

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Regierung will eine EU-Regelung: für Gen-Honig

Der Umgang mit Honig, der durch gentechnisch veränderte Pollen verunreinigt ist, soll durch Beschlüsse auf EU-Ebene geregelt werden. Laut einer Antwort (17/8534) der Bundesregierung wird Honig aus der Europäischen Union und aus Drittländern im EU-Binnenmarkt frei gehandelt. Sowohl das Gentechnik- als auch das Lebensmittelrecht würden zum größten Teil auf europäischer Ebene geregelt.

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Stevia: Kalorienarmer Zuckerersatz ist seit Dezember 2011 verkehrsfähig

Die süßen Pflanzenextrakte namens Stevia, die eine enorme Süßkraft bei annähernder Kalorienfreiheit ermöglichen sollen, haben im Dezember 2011 ihre europaweite Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff erhalten. Somit darf Stevia ab sofort als Süßstoff in verschiedenen Lebensmittelklassen eingesetzt werden.

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EuGH: Gen-Honig ist zulassungspflichtig

Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die den Pollen eines GVO enthalten, sind aus GVO hergestellte Lebensmittel, die nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden dürfen.

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Salz ist nicht gleich Salz? Bestimmte Vergleiche zwischen Steinsalz und Kochsalz sind irreführend

Laut einem aktuellen Urteil des OLG Hamm verstößt es gegen den lauteren Wettbewerb, bei der Werbung für unbehandeltes Steinsalz bestimmte Vergleiche mit handelsüblichem Kochsalz heranzuziehen. So verstoße es vor allem gegen das Sachlichkeitsgebot in der Werbung ohne weitere Erklärung zu behaupten, handelsübliches Kochsalz habe seine Anteile an Mineralien und Spurenelementen verloren und enthalte chemische Zusatzstoffe.

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EU-Kommission: will Zuckerzusatz in Fruchtsäften verbieten

Die Europäische Kommission will Getränkeherstellern verbieten, Fruchtsäfte mit Zucker zu süßen.

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Schweineschnitzel: Darf als "Wiener Schnitzel vom Schwein" verkauft werden

Ein Fleischhersteller aus Rheda-Wiedenbrück darf eines seiner Produkte weiterhin mit der Bezeichnung „Wiener Schnitzel vom Schwein“ in den Handel bringen. Das entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg mit Urteil vom 26. Oktober 2009.

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Räucherlachs - „Aufgetaut“ oder nie „kalt gemacht“?

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am 16.07.2009 diesen Jahres (Az.: 4 K 4277/08) in einem Urteil darüber zu entscheiden, ob das Fehlen der Kennzeichnung „aufgetaut“ auf einer Fertigpackung mit Räucherlachs irreführend ist.

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VG München klärt: Wann darf ein Fleischerzeugnis als „Schinken“ oder „Form(fleisch-)schinken“ bezeichnet werden?

Die Vermarktung von Fleischerzeugnissen als "Schinken", "Formvorderschinken" oder Form(fleisch-)schinken" verstößt gegen das Verbot, Lebensmittel unter irreführender  Bezeichnung in den Verkehr zu bringen, wenn das Fleischeiweiß im fettfreien Anteil nicht mindestens 19,00 % beträgt.

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Abmahnsicher: Verkauf von Orangensaft aus Orangensaft-Konzentrat

Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil v. 18.12.2008 - Az.: 2 U 86/08) hatte jüngst entschieden, dass die Prospektwerbung mit „Orangensaft“ irreführend ist, soweit es sich dabei um „Orangensaft aus Orangensaft-Konzentrat“ handelt .

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