Herkunftskennzeichnung von verpacktem Fleisch seit dem 01.04.2015 verpflichtend
Mit Inkrafttreten der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) wurden Lebensmittelunternehmer mit einer Fülle von neuartigen und umfangreichen Informationspflichten konfrontiert, die sich von der physischen Verpackungskennzeichnung bis zur Bereitstellung produktspezifischer Auskünfte im Fernabsatz erstrecken. Während die Umsetzung der originären europarechtlichen Vorgaben zu Lebensmitteln vielen Gewerbetreibenden noch immer Probleme bereitet, ist nun die erste erweiternde LMIV-Durchführungsverordnung (Nr. 1337/2013) rechtsgültig geworden und etabliert in diesem Zuge ein verpflichtendes herkunftsweisendes Etikettierungssystem für bestimmte Fleischsorten, an das Lebensmittelunternehmer seit dem 01.04.2015 gebunden sein sollen.