Lebensmittel: EU-Kommission schlägt klarere Regeln zum Status von Pollen in Honig vor
Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag zur Änderung der Vorschriften über Honig angenommen, mit dem nach einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs der tatsächliche Status von Pollen geklärt werden soll. Im Einklang mit den internationalen WTO-Standards wird Pollen in dem Vorschlag als natürlicher Bestandteil von Honig und nicht als Zutat definiert.
Inhaltsverzeichnis
Der Gerichtshof stützte seine Auslegung auf die Honigrichtlinie von 2001 und stufte Pollen als Zutat in Honig ein, da er hauptsächlich durch das Eingreifen des Imkers in den Honig gelange. Der Kommissionsvorschlag stellt jedoch klar, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil und nicht eine Zutat von Honig ist; er gelangt durch die Sammeltätigkeit der Bienen in den Bienenstock und ist unabhängig vom Eingreifen des Imkers natürlich im Honig vorhanden. Wenn Pollen also als natürlicher Bestandteil von Honig gilt, wären die Kennzeichnungsvorschriften der EU, nach denen eine Zutatenliste vorgeschrieben ist, nicht anwendbar.
Dieser Kommissionsvorschlag betrifft nicht die Schlussfolgerung des Gerichtshofs zur Anwendung der GVO-Vorschriften auf genetisch veränderten Pollen in Lebensmitteln. Insbesondere ändert er nichts an der Schlussfolgerung des Gerichtshofs, nach der Honig, der genetisch veränderten Pollen enthält, nur dann in Verkehr gebracht werden darf, wenn dafür eine Zulassung gemäß den entsprechenden Vorschriften vorliegt. Außerdem gelten auch die Vorschriften über die Kennzeichnung von GVO in Lebensmitteln. Mit dem Vorschlag sollen außerdem die Durchführungsbefugnisse der Kommission in der Richtlinie 2001/110/EG über Honig an diejenigen angepasst werden, die im Vertrag von Lissabon vorgesehen sind.
Der Honigmarkt der EU in Zahlen
In der EU werden etwa 13 % (200 000 Tonnen) der Weltproduktion an Honig erzeugt: Spanien ist der größte Erzeuger (33 000 Tonnen), gefolgt von Italien, Ungarn und Rumänien (je ca. 22 000 Tonnen) sowie Portugal (21 000 Tonnen). In die EU eingeführt werden ca. 140 000 Tonnen, was etwa 40 % des gesamten Verbrauchs in der EU entspricht.
Hintergrund
Das Problem stellte sich im Zusammenhang mit einer Klage eines deutschen Imkers zum rechtlichen Status von Honig, als sich herausstellte, dass sein Honig Pollen der genetisch veränderten Maissorte MON 810 enthielt. Das deutsche Gericht verwies den Fall an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung.
Am 6. September 2011 verkündete der Europäische Gerichtshof sein Urteil, in dem er erklärte, dass a) das frühere Verständnis des Anwendungsbereichs der Vorschriften über GVO falsch war (diese Vorschriften galten in vollem Umfang für genetisch veränderten Pollen in Honig) und b) Pollen in Honig als Zutat anzusehen ist.
Mehr Informationen zur Rechtssache C-442/09 unter:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011-09/cp110079de.pdf
Quelle: PM der EU-Kommission
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