Kennzeichnung von Fleisch: Herkunftsangabe künftig Pflicht

Frisches, verpacktes Fleisch von Schwein, Ziege, Schaf und Geflügel muss ab dem 1. April 2015 mit dem Ursprungsland gekennzeichnet sein. Für Rindfleisch ist dies heute schon Pflicht.
Wurde ein Tier in verschiedenen Ländern aufgezogen und geschlachtet, müssen sowohl Aufzucht- als auch Schlachtort vermerkt sein. Entsprechenden Vorschlägen der Europäischen Kommission haben Experten der EU-Staaten gestern (Donnerstag) im Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit zugestimmt.
Damit werden entsprechende Vorschriften der Lebensmittelinformations-Verordnung aus dem Jahr 2011 umgesetzt. Sie sah vor, dass die Kommission spezifische Bestimmungen für die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch erarbeiten soll. Nach der Zustimmung der EU-Staaten wird die Kommission die neuen Regeln nun formell beschließen und in den kommenden Tagen veröffentlichen.
Mehr zur Lebensmittelinformationsverordnung hier und hier.
Quelle: PM der Europäischen Kommission
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






1 Kommentar