Online-Kennzeichnungspflicht

Achtung beim Verkauf von Backsprays, wenn diese unzulässige Zusatzstoffe enthalten!

Sowohl national als auch EU-weit existieren zahlreiche Vorschriften und Regelungen bezüglich der Verwendung von Zusatzstoffen. Anlässlich einer aktuellen, uns vorliegenden Abmahnung gegen den Betreiber eines eBay-Onlineshops zeigen wir in diesem Beitrag auf, was beim Verkauf von Waren mit Zusatzstoffen zu beachten gilt.

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Was bedeutet die Chargennummern-Pflicht für Händler?

Der Vertrieb von potenziell gesundheitsgefährdenden Produkten ist reglementiert. Dazu gehören neben Medikamenten und anderen medizinischen Produkten auch Lebensmittel. Zur besseren Kontrolle dürfen solche Produkte nur mit einer Chargennummer, auch Los-Kennzeichnung genannt, vertrieben werden. Was bedeutet dies für Online-Händler hiervon betroffener Produktgruppen genau und welche Pflichten sind damit verbunden?

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Online-Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln: Ende 2014 Pflicht!

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist Ende letzten Jahres in Kraft getreten. Sie wird in den nächsten Jahren Online-Händlern, die über das Internet Lebensmittel verkaufen, viel Arbeit bereiten. Grund: Ab dem 13.12.2014 wird eine umfassende Online-Kennzeichnungspflicht gelten, die in weiten Teilen der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die in Geschäften verkauft werden, entspricht.

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OVG NRW: Zusatzstoffe in Lebensmitteln müssen bereits im Internetangebot gekennzeichnet werden!

Das OVG des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden (Beschluss vom 10.11.2008; Az.: 13 A 2903/05), das bereits im Internetangebot des Händlers Zusatzstoffe in Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen. Das Gericht zitiert das Sächsische OVG und bestätigt dessen [Rechtsprechung|versandhandel-lebensmittel-zusatzstoffe.html?search=zusatzstoffe] .

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Lebensmittelkennzeichnung: Müssen Lebensmittel auch im Internet gekennzeichnet sein?

Oft wird der IT-Recht Kanzlei die Frage gestellt, ob auch im Online-Handel Lebensmittel gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) zu kennzeichnen sind. Müssen etwa bei Lebensmitteln, die dem Verbraucher in Fertigpackungen geliefert werden, bereits im Internet Stoffe und Zusatzstoffe und das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein?

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Kennzeichnungspflicht von Lebensmittelzusatzstoffen im Internet

Online-Händler haben im Internet den Gehalt an Zusatzstoffen in Lebensmittel kenntlich zu machen, vgl. § 9 VI Nr. 4 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV). Dies dient dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefahren wie auch vor Täuschung beim Verkehr mit Lebensmitteln.

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