IT-Recht Kanzlei bietet elektronisch konfigurierbares Verarbeitungsverzeichnis gemäß DSGVO an
Die Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO") wird am 25.05.2018 wirksam und ist dann auch von allen Online-Händlern innerhalb der EU zu beachten. Die DSGVO bringt insbesondere deutlich verschärfte Dokumentationspflichten für alle Verantwortlichen mit sich. Hierzu gehört u. a. auch die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 Abs. 1 DSGVO. Die IT-Recht Kanzlei hat ein elektronisch konfigurierbares Verarbeitungsverzeichnis für Online-Händler entwickelt und stellt dieses ihren Mandanten ohne weitere Kosten zur Verfügung.