We proudly present: Die neuen DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Onlineshops ist da

We proudly present: Die neuen DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Onlineshops ist da
Stand: 05.04.2018 5 min

Die Datenschutz-Grundverordnung – jeder Händler, jede Agentur, alle reden davon. Es ist DAS (datenschutzrechtliche) Schreckgespenst schlechthin. Selten ist ein rechtliches Thema derart hochgekocht wie dieses. Und noch nie hatten Händler mit derart undurchdringlichen und komplexen Regelungen zu kämpfen. Die IT-Recht Kanzlei hat nun eine komplett DSGVO-taugliche Datenschutzerklärung für Online-Shops erstellt und kann diese ab sofort ihren Mandanten zur Verfügung stellen.

Es ist soweit!

Vorweg: Für unsere Mandaten

Wir werden Anfang nächster Woche (spätestens Dienstag) separat noch einmal via Newsletter zum Thema "neue Datenschutzerklärung" informieren. Auch werden wir dann unsere neuen Leitfäden / Muster vorstellen, die wir in Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung realisiert haben.

Ja es war ein langer Weg. Seit Oktober 2017 haben wir an der neuen Datenschutzerklärung für Online-Shops gearbeitet, die nun den neuen rechtlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung vollumfänglich entspricht. Da das Datenschutzrecht in vielen Bereichen auf den Kopf gestellt wurde und etliche neue Regelungen hinzukamen, war das gar nicht so einfach. Zudem haben wir uns diesmal besondere Mühe gegeben und versucht die Regelungen, die teilweise hochkomplexe Sachverhalte betreffen, so leicht verständlich wie irgend möglich zu machen.

Die neue Datenschutzerklärung – sinn- und inhaltsreich

Aber es hat sich gelohnt! Die IT-Recht Kanzlei stellt nun eine Datenschutzerklärung für Online-Shops zur Verfügung, die kaum noch Wünsche von Online-Händlern offen lassen sollte.

So beherrscht die Datenschutzerklärung nun unter anderem:

  • 17 Retargeting-Anbieter
  • 25 Web-Analysedienste
  • 18 Live-Chat Dienste
  • 9 Kundenbewertungssysteme
  • 32 Paymentdienstleister
  • 24 Auskunfteien (für Bonitätsabfragen)
  • 12 Dienstleister zur Bestellbearbeitung und –abwicklung
  • 5 Versanddienstleister
  • 8 Anbieter von Social Plugins

Und nicht nur das: Natürlich sind auch folgenden datenschutzrechtlichen Dauerbrenner für die Verwender unserer Datenschutzerklärung auch nach neuer Rechtslage leicht beherrschbar:

  • Direktwerbemaßnahmen (z.B. Newsletter, Briefwerbung, etc.)
  • Cookie-Informationen
  • Online-Marketing-Tools (z.B. Google AdSense, Conversion Tracking, etc.)
  • Verwendung von Singel-Sign-On-Verfahren (Facebook Connect)
  • Google-Maps
  • Affiliate-Partnerprogramme (z.B. Amazon, eBay, etc.)
  • und vieles mehr

How to: Wir haben es den Händlern leicht gemacht

Die neue Datenschutzerklärung kann, wie jedes Rechtsdokument der IT-Recht Kanzlei, in einem übersichtlichen Konfigurationssystem für die jeweiligen Bedürfnisse passend gemacht werden:

Einfache Fragen sind nur mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

Bei komplexeren Sachverhalten werden jeweils leicht verständliche Handlungsanleitungen zur Verfügung gestellt.

Am Ende steht ein Dokument, das genau den Bedürfnissen des Nutzers entspricht. Dann nur noch das Dokument über einer der Rechtstexte-Schnittstellen der IT-Recht Kanzlei mit dem eigenen Online-Shop verknüpfen und schon ist auch künftig eine vollautomatische Aktualisierung und Rechtssicherheit gewährleistet.

Wer den Weg nicht über die Schnittstelle gehen kann: kein Sorge – wir geben via Newsletter Bescheid, sobald sich was ändert und hinterlegen immer die neueste Version in verschiedenen Formaten im Mandantenportal. Die Datenschutzerklärung kann dann mit "copy und paste" in den jeweiligen Online-Shop übertragen werden.

Stichworte der DSGVO

Die Anforderungen der DSGVO an eine neue Datenschutzerklärung für Online-Händler sind nicht gerade gering – rechtliches Hochreck wäre das richtige Wort. Und doch haben wir alle neuen Stichworte, die in Zusammenhang mit der DSGVO in den letzten Monaten oft fielen und für Verwirrung und Angst gesorgt haben, eingebunden:

  • Nennung des "datenschutzrechtlich Verantwortlichen"
  • Nennung des Datenschutzbeauftragten - sofern ein solcher bestellt werden muss
  • Belehrung über die vielfältigen Betroffenenrechte
  • Mitteilung der jeweiligen Rechtsgrundlage, auf welche die jeweilige Datenverarbeitung gestützt wird
  • Information über den genauen Zweck der Datenverarbeitung
  • Im Falle der Datenverarbeitung im Ausland wird aufgeklärt, an wen die personenbezogenen Daten übermittelt werden und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht
  • Belehrung über die Speicherdauer der personenbezogenen Daten bzw. Mitteilung der Kriterien, nach denen sich die Speicherdauer bestimmt
  • im Falle eines sog. Profilings oder einer Art von automatisierter Einzelfallentscheidung wird hierauf gesondert hingewiesen, zudem wird über die involvierte Logik und die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung informiert.
  • und vieles mehr

Zu diesen Themen und deren konkreten Umgang bieten wir natürlich Handlungsanleitungen an, die leicht verständlich und praktikerbezogen sind.

Und es geht noch weiter

1. Die DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Online-Shops war erst der Anfang. In den nächsten Tagen stellen wir unseren Mandanten eine spezielle Datenschutz-Version, konzipiert für Blogs, Online-Communities oder reine (Firmen-) Präsentationsseiten, bereit. Diese Datenschutzerklärung wird die besonderen Bedürfnisse der vorgenannten Präsenzen stark berücksichtigen.

2. Und natürlich werden bis Anfang nächster Woche auch die Datenschutzerklärungen für Plattformen wie Amazon, Dawanda, eBay, Etsy etc. überarbeitet sein. Wir haben hierzu maßgeschneiderte Formulierungen für die jeweiligen Plattformen erstellt.

3. Auch unsere zahlreichen ausländischen Rechtstexte werden DSGVO-sicher gemacht – bedeutet: Jede der insgesamt 17 angebotenen ausländischen Datenschutzerklärungen wird bis Anfang Mai auf den neusten DSGVO-Stand gebracht.

Der Mai kann kommen

Es ist soweit – die neue Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei für Online-Shops ist da. Wir haben gründlich gearbeitet und wollten doch eine der ersten Kanzleien sein. Und wir meinen, dass es uns gelungen ist etwas schwer Begreifbares in begreifbare Worte zu fassen und eine Komplettlösung für Online-Händler anzubieten. In Sachen Datenschutz und DSGVO kann mit Verwendung unserer Datenschutzerklärung nichts mehr schief gehen - und mit Zurverfügungstellung am heutigen Tag bleibt genügend Zeit sich mit den neuen Texten in Ruhe vertraut zu machen – denn Stichtag ist ja erst der 25.05.2018.

Sie wollen noch mehr erfahren – dann lesen Sie doch diesen zusammenfassenden Beitrag.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © Jan Engel - Fotolia.com

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