Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

IT-Recht Kanzlei bietet elektronisch konfigurierbares Verarbeitungsverzeichnis gemäß DSGVO an

14.05.2018, 21:26 Uhr | Lesezeit: 4 min
IT-Recht Kanzlei bietet elektronisch konfigurierbares Verarbeitungsverzeichnis gemäß DSGVO an

Die Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO") wird am 25.05.2018 wirksam und ist dann auch von allen Online-Händlern innerhalb der EU zu beachten. Die DSGVO bringt insbesondere deutlich verschärfte Dokumentationspflichten für alle Verantwortlichen mit sich. Hierzu gehört u. a. auch die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten Verantwortlicher gem. Artikel 30 Abs. 1 DSGVO. Die IT-Recht Kanzlei hat dies zum Anlass genommen, ein elektronisch konfigurierbares Verarbeitungsverzeichnis für Online-Händler zu entwickeln und stellt dieses ihren Mandanten ohne weitere Kosten zur Verfügung.

Hintergrund

Gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO hat jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen zu führen. Dieses Verzeichnis muss sämtliche folgenden Angaben enthalten:

  • den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen, des Vertreters des Verantwortlichen sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten;
  • die Zwecke der Verarbeitung;
  • eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten;
  • die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen;
  • gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Angabe des betreffenden Drittlands oder der betreffenden internationalen Organisation, sowie bei den in Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Datenübermittlungen die Dokumentierung geeigneter Garantien;
  • wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien;
  • wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1.

Exkurs: Sind kleinere Online-Händler von der Pflicht ausgenommen, ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO zu führen?

Art. 30 Absatz 5 DSGVO scheint dem kleineren und mittelgroßen Online-Händler - das heißt den Online-Händler, der weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt - von der Pflicht zu befreien, ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen. Leider wird aber im gleichen Absatz 5 ausgeführt, dass diese Befreiung nur dann gilt, wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur gelegentlich erfolgt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten fällt aber bei einem Online-Händler regelmäßig an, da er bei jeder Bestellung Bestelldaten des Kunden erhebt und weiterverarbeitet. Damit gilt die Ausnahmeregelung des Art. 30 Abs. 5 DSGVO grundsätzlich nicht für Online-Händler, auch wenn sie nur als Kleinunternehmer mit weniger als 17.000 Euro Jahresumsatz tätig sind. Auch der kleine Online-Händler muss daher ein Verarbeitungsverzeichnis führen.

Zweck, Form und Inhalt des Verzeichnisses

Der Zweck ergibt sich aus dem Erwägungsgrund (ErwGr.) 82 zu Art. 30 DSGVO. Hiernach soll der Verantwortliche „zum Nachweis der Einhaltung dieser Verordnung“ ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, die seiner Zuständigkeit unterliegen, führen. Das Verarbeitungsverzeichnis dient als wesentliche Grundlage für eine strukturierte Datenschutzdokumentation und hilft dem Verantwortlichen dabei, gemäß Art. 5 Abs. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzuweisen, dass die Vorgaben aus der DSGVO eingehalten werden (Rechenschaftspflicht). Das Verarbeitungsverzeichnis ist ein internes Dokument, das nur der Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden muss. Es ist schriftlich zu führen. Dies kann aber auch in einem elektronischen Format erfolgen. Die Aufsichtsbehörde kann das Format der Vorlage (schriftlich in Papierform oder elektronisch in Textform) eigenständig festlegen und daher auch bei einem im elektronischen Format geführten Verzeichnis den Ausdruck verlangen. Das Verarbeitungsverzeichnis muss auf dem jeweils aktuellen Stand sein. Es ist durch den sogenannten Verantwortlichen zu führen. Der Verantwortliche ist daher der zentrale Ansprechpartner der Aufsichtsbehörden.

Individuell konfigurierbares Verzeichnis

Das Verarbeitungsverzeichnis betrifft sämtliche ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitungen sowie nichtautomatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Für jede einzelne Verarbeitungstätigkeit ist eine Beschreibung nach Maßgabe des Art. 30 DSGVO anzufertigen.

Das von der IT-Recht Kanzlei bereitgestellte Verarbeitungsverzeichnis ist auf die Anforderungen eines kleineren oder mittelgroßen Online-Handels-Betriebes zugeschnitten und berücksichtigt derzeit unter anderem folgende für den Online-Handel besonders relevante Verarbeitungstätigkeiten:

  • Lohnabrechnung für Beschäftigte
  • Abwicklung von Bestellungen
  • Einrichtung und Unterhaltung eines Nutzerkontos
  • Werbung
  • Lieferung von Waren
  • Zahlungsabwicklung
  • Bonitätsprüfung
  • Analyse des Nutzerverhaltens

Mithilfe eines elektronischen Textkonfigurators, den wir über unser Mandantenportal bereitstellen, kann für jede der vorgenannten Verarbeitungstätigkeiten ein entsprechender Eintrag für das Verzeichnis erstellt werden.

Sie interessieren sich für die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei? Nähere Informationen finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

7 Kommentare

S
Sebastian Vogt 20.05.2018, 17:06 Uhr
Erläuterungen zu den Angaben
Hallo,

wird es zu dem Generator noch Erläuterungen bzgl. der möglichen Angaben geben? Leider sind nicht alle Punkte selbsterklärend. Natürlich könnte ich auch eine E-Mail verfassen, aber ich denke, es wäre durchaus auch für andere Kunden hilfreich, wenn die einzelnen Punkte beispielhaft erklärt werden würden. Vielen Dank!
I
IT-Recht Kanzlei 15.05.2018, 10:56 Uhr
Verarbeitungsverzeichnis
Gerne, es ist hier hinterlegt: https://www.it-recht-kanzlei.de/Portal/dokument.php?did=375
F
Franz Messenbäck 15.05.2018, 10:33 Uhr
Individuell konfigurierbares Verzeichnis
Guten Tag, wo kann ich in meinem Mandantenportal das individuell konfigurierbare Verzeichnis finden?
I
IT-Recht Kanzlei 30.04.2018, 12:50 Uhr
Verfügbarkeit
Danke, das Verarbeitungsverzeichnis ist bereits verfügbar:

https://www.it-recht-kanzlei.de/Portal/uebersicht_muster.php
K
Katja 30.04.2018, 12:48 Uhr
Startdatum
Hallo,

wann können wir mit dem Verarbeitungsverzeichnis ungefähr rechnen? Liebe Grüße Katja
E
Evelin Pietrek 19.04.2018, 14:25 Uhr
Verarbeitungsverzeichnis
Hallo,
wann können wir mit dem Verarbeitungsverzeichnis-Generator rechnen?
Liebe Grüße
Evelin

weitere News

LG München I: Kein absolutes Kopplungsverbot bei Online-Shop-Registrierung und Newsletter-Anmeldung
(25.04.2024, 15:45 Uhr)
LG München I: Kein absolutes Kopplungsverbot bei Online-Shop-Registrierung und Newsletter-Anmeldung
Übertragung von Kundendaten bei Shop-Veräußerung: Muster-Informationsschreiben
(24.04.2024, 17:10 Uhr)
Übertragung von Kundendaten bei Shop-Veräußerung: Muster-Informationsschreiben
Checkliste der IT-Recht Kanzlei: Vorgehensweise bei Datenpannen im eigenen Online-Shop + Muster
(16.04.2024, 14:24 Uhr)
Checkliste der IT-Recht Kanzlei: Vorgehensweise bei Datenpannen im eigenen Online-Shop + Muster
DSGVO-konform: Handlungsanleitung zur Erstellung eines abmahnsicheren Kontaktformulars
(16.04.2024, 14:16 Uhr)
DSGVO-konform: Handlungsanleitung zur Erstellung eines abmahnsicheren Kontaktformulars
OVG Niedersachsen: Pauschale Abfrage des Geburtsdatums in Online-Shops unzulässig
(28.03.2024, 12:24 Uhr)
OVG Niedersachsen: Pauschale Abfrage des Geburtsdatums in Online-Shops unzulässig
FAQ: Schadensersatzpflicht von Händlern bei Datenschutzverstößen
(15.03.2024, 08:17 Uhr)
FAQ: Schadensersatzpflicht von Händlern bei Datenschutzverstößen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei