Online-Shop gehackt -was nun?: Anleitung für eine DSGVO-konforme Reaktion auf Datenpannen im Online-Shop mit Musterbenachrichtigung
Die ab dem 25.05.2018 geltende DSGVO sieht für Fälle von Datenpannen eine Benachrichtigungspflicht gegenüber der Meldebehörde und gegebenenfalls des Betroffenen vor. Aufgrund der hierbei einzuhaltenden kurzen Frist sollte der Händler vorbereitet sein. Die IT-Recht Kanzlei zeigt in ihrem aktuellen Beitrag auf, wie auf Datenpannen angemessen zu reagieren ist und stellt ihren Mandanten ein Muster für die obligatorische Benachrichtigung bereit.