LG Hamburg: DSGVO-Löschanspruch für juristische Personen?
Die geltende Datenschutzgrundverordnung bezweckt ein hohes Schutzniveau für identitäre Informationen natürlicher Personen und erstreckt ihren Schutzbereich daher grundsätzlich ausschließlich auf Daten, welche mittelbar oder unmittelbar Rückschlüsse auf einzelne Menschen zulassen. Juristische Personen genießen einen vergleichbaren Datenschutz nach der DSGVO ausdrücklich nicht. Dennoch hat das LG Hamburg in einem nun bekannt gewordenen Urteil einer GmbH selbst einen DSGVO-Löschungsanspruch zugestanden. Mehr zum Urteil und eine kritische Auseinandersetzung lesen Sie hier.