Entscheidung des OLG Frankfurt: Zur Höhe des Aufwendungsersatzes bei Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz
Mit Urteil vom 8.12.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) dem Grunde nach die Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen, mit der einem Rechtsanwalt als Buchpreisbindungstreuhänder Abmahnkosten zugesprochen wurden.