Leitfaden: Elektronische Displays richtig im Internet kennzeichnen (z.B. Fernseher, Monitore)
Zum 01.03.2021 hat die neue EU-Verordnung 2019/2013 die Anforderungen an eine rechtskonforme Kennzeichnung von elektronischen Displays vollständig reformiert und etabliert seitdem unterschiedliche Pflichtspektren für drei verschiedene Darstellungsformate (Werbung, technisches Werbematerial, Angebote). Wie elektronische Displays im Internet nach geltendem Recht korrekt zu kennzeichnen sind und welche verschiedenen Informationspflichten für die unterschiedlichen Darstellungsformate gelten, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Leitfaden auf.