Frage des Tages: Müssen Händler Auskunft darüber geben, an wen sie Kundendaten weitergeben?
Online-Händler verarbeiten Kundendaten zu Marketingzwecken entweder selbst oder geben sie hierfür an andere Unternehmen weiter. Im Falle von Auskunftsanträgen von Kunden nach Art. 15 DSGVO stellt sich die praktische Frage, ob nur über die Kategorien von Empfängern der Kundendaten informiert werden muss, oder sogar über jeden einzelnen Empfänger. Vor der anstehenden Entscheidung des EuGH über diese Frage hat sich bereits der Generalanwalt damit beschäftigt. Dies hat erhebliche Konsequenzen, vor allem auch für Online Händler.