Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Fehlende Pflichtinformationen und unlautere Bekömmlichkeitswerbung für Wein
Wer Wein über das Internet verkauft, hat nicht nur spezielle Informationspflichten für Lebensmittel zu beachten, sondern muss in Anbetracht des Alkoholgehalts auch im Umgang mit Ernährungswerbung Vorsicht walten lassen. Dass das Außerachtlassen von Lebensmittelpflichtinformationen und die Missachtung der Werbegrundsätze empfindliche Folgen für Händler haben kann, zeigt eine der IT-Recht Kanzlei vorliegende Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V.. Lesen Sie mehr zum Gegenstand der Abmahnung und dazu, wie das Risiko vermieden werden kann.