Muster: Informationsseite zu Versand, Zahlungsmöglichkeiten und Lieferzeit
Für Mandanten der IT-Recht Kanzlei haben wir Muster für die Erstellung einer Versand- und Zahlungsinformationsseite und für die Angabe von Lieferzeiten erstellt. Mit Hilfe der verständlichen Kommentare, Erläuterungen und Bearbeitungshinweise können die Muster auf die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden!
Hinweis: Die Muster für eine Informationsseite zu Versand, Zahlungsmöglichkeiten und Berechnung der Lieferzeit können Sie im Mandantenportal als Word- und PDF-Datei abrufen!
Handlungsanleitung für den rechtssicheren Gebrauch der Muster
Inhalt der zu erteilenden Informationen
Folgende Informationen zu Zahlung und Versand sollten in jedem Online-Shop zu finden sein:
a) Versandinformationen:
- Liefergebiet
- Versandarten (z. B. Standardversand, Expressversand, Speditionsversand, Selbstabholung)
- Versandkosten (aufgeschlüsselt nach Versandart und Liefergebiet)
- Ggf. Versandrabatte und deren Konditionen
- Lieferzeiten (aufgeschlüsselt nach Versandart, Liefergebiet und ggf. Zahlungsart)
b) Zahlungsinformationen:
- Angebotene Zahlungsarten und ggf. nähere Erläuterungen hierzu
- Ggf. zusätzlich anfallende Kosten für einzelne Zahlungsmittel
- Ggf. bestehende Beschränkungen für einzelne Zahlungsmittel (z. B. Höchstbeträge bei Rechnungskauf etc.)
- Ggf. besondere gesetzlich vorgeschriebene Informationen (z. B. für Ratenkauf)
Platzierung dieser Informationen
Die nachstehenden Informationen sollten zweckmäßigerweise auf einer gesonderten Seite im Online-Shop dargestellt werden, die über einen entsprechend gekennzeichneten Link im Header oder Footer der Website ständig erreichbar ist.
Der Link könnte etwa mit „Zahlungs- und Versandinformationen“ bezeichnet werden. Alternativ könnte man die Informationen auch auf getrennten Seiten darstellen, die jeweils über entsprechend gekennzeichnete Links im Header oder Footer der Website ständig erreichbar sind (z. B. „Zahlungsinformationen“ bzw. „Versandinformationen“).
Beachten Sie unbedingt die sog. Geoblocking Verordnung!
Mit der sog. Geoblocking-Verordnung (VO EU Nr. 2018/302) müssen Online-Händler darauf achten, dass EU- bzw. EWR-Bürger nicht diskriminiert werden. Seit dem 03.12.2018 gilt die Geoblocking-Verordnung. Seitdem ist es für Online-Händler nicht mehr erlaubt, (bestimmten) Kunden innerhalb Europas den Zugang zu ihren Online-Shops zu beschränken oder zu versperren.
Mithin müssen derartige Online-Shops europaweit für jeden EU- bzw. EWR-Bürger (EWR-Länder sind Norwegen, Island und Liechtenstein) verfügbar und zugänglich sein.
Weiterführende Informationen zur Geoblocking-Verordnung können Sie in unserem Beitrag "FAQ: Was müssen Online-Händler beim künftigen Verbot des ungerechtfertigten Geoblocking beachten?" nachlesen!
Beachten Sie die Kommentare in den Mustertexten
Auf ausgewählte Aspekte gehen wir in den nachstehenden Mustern besonders ein. Achten Sie hierbei auf unsere Kommentare im Mustertext. Diese erkennen Sie am unterstrichenen Text.
Wenn Sie mit Ihrer Maus über den unterstrichenen Text fahren, können Sie durch Klicken den Kommentartext aufrufen.
Beispiel für einen unterstrichenen Text:
Durch Klicken auf den Text rufen Sie den zugehörigen Kommentar auf:
Zudem finden Sie nach jedem Muster zusätzlich noch Erläuterungen und Bearbeitungshinweise, um die Muster optimal an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen zu können!
Musterformulierungen:
Exklusiv-Inhalt für Mandanten
Noch kein Mandant?
-
WissensvorsprungZugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
-
Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
-
Monatlich kündbarSchutzpakete mit flexibler Laufzeit
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
RSplaneta / shutterstock.com
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
3 Kommentare
leider wird hier nicht allzu deutlich, worin die Unterschiede zur vorherigen Version liegen. Gibt es "nur" eine neue Aufmachung oder hat sich hier auch rechtlich etwas getan?
MfG