Bundesregierung will erweiterte Kennzeichnung von Getränkeverpackungen
In Zukunft soll bei Getränkeverpackungen für den Verbraucher klarer gekennzeichnet werden, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegverpackungen handelt. Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Verordnung (17/12303) in den Bundestag eingebracht, nach dem bei der Abgabe von Getränkeverpackungen mit Pfand darauf hingewiesen werden soll, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegverpackungen handelt.